Sozialpartnerschaft
Das Verhältnis zwischen Arbeitnehmenden und Arbeitgeberin zeichnet sich bei Swiss Life unter anderem durch einen engen Kontakt zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Mitarbeitenden und der Konzernleitung aus. Seit 1996 verfügt Swiss Life über einen Europäischen Betriebsrat (gemäss den EU-Richtlinien 94/45/EG und 2009/38/EG), das Europa Forum. Das elfköpfige Gremium mit Repräsentantinnen und Repräsentanten aus fünf Ländern trifft sich regelmässig zu internen Sitzungen sowie mit Vertretern der Konzernleitung in einer ordentlichen (einmal pro Jahr) und ausserordentlichen (bei Vorliegen aussergewöhnlicher Umstände) Sitzungen. Die Delegierten des Europa Forum treffen sich zudem viermal jährlich zu Ausschusssitzungen. Die Unterrichtung des Europa Forum erfolgt zu einem Zeitpunkt, in einer Weise und in einer inhaltlichen Ausgestaltung, die dem Zweck angemessen sind und es dem gesamten Europa Forum oder seinem Ausschuss ermöglichen, ein Thema zu bewerten und in der Anhörung eine der Entscheidungsfindung dienliche Stellungnahme abzugeben. Diese Stellungnahme wird im Rahmen relevanter Entscheidungsprozesse innerhalb der Swiss Life-Gruppe geprüft, ohne diese zu verlangsamen.
Das Europa Forum befasst sich ausschliesslich mit Themen, die für die Gesellschaften und Niederlassungen von länderübergreifender Bedeutung sind und die Swiss Life-Gruppe als Ganzes oder wenigstens zwei Länder betreffen.
Die Schwerpunkte des Europa Forum waren 2025 der Einfluss von KI auf die Arbeitswelt, der Fachkräftemangel sowie verschiedene Nachhaltigkeitsthemen, insbesondere die psychosoziale Gesundheit.
Die Zusammenarbeit zwischen der Konzernleitung und dem Europa Forum wird durch eine gemeinsame, unbefristete Vereinbarung geregelt. Diese umfasst Ziele, Grundprinzipien, Geltungsbereich, Bestimmungen zu den Mitgliedern, Details zur Unterrichtung und Anhörung, Geheimhaltung, Organisation und Weiterentwicklung des Dialogs. Die Achtung der Menschenrechte der Mitarbeitenden wird durch die Erklärung zur Achtung der Menschenrechte garantiert (siehe Abschnitt «Angaben zu den Sorgfaltspflichten»). Als Vertreterin der Konzernleitung ist die Group Head of HR erste Ansprechperson zu Themen des Europa Forum und verantwortlich für die Durchführung der Sitzungen.
Länderspezifische Themen unterliegen weiterhin den lokalen Gesetzen und Gepflogenheiten. Die Versammlungsfreiheit und das Recht auf Tarifverhandlungen sind durch lokale Gesetzgebungen (EU-Charta Art. 12, schweizerische Bundesverfassung Art. 23) garantiert; sie bilden die Grundlage für lokale interne Richtlinien. In Deutschland, Frankreich, Italien, den Niederlanden, Luxemburg und Österreich existieren Tarifvereinbarungen beziehungsweise betriebsinterne Regelungen (Betriebsvereinbarungen).
Um das Wohlbefinden der Mitarbeitenden und damit auch die Wirksamkeit der Einbeziehung der Arbeitskräfte in Bezug auf die Auswirkungen von durch Swiss Life durchgeführten Massnahmen zu evaluieren, nutzt Swiss Life als zentrales gruppenweites Instrument die Mitarbeitendenbefragung. Die Befragung fokussiert insbesondere auf das Engagement der Mitarbeitenden. Ergänzend wurden unter anderem Fragen zu Inklusion, Wohlbefinden, Work-Life-Balance, Kollaboration und Entwicklungsmöglichkeiten gestellt. Ausserdem werden die Mitarbeitenden auch zum Purpose und zur Compliance-Kultur befragt. Basierend auf den Resultaten der Umfrage werden Massnahmen auf Divisions-, Geschäftsbereichs- und Teamebene eingeleitet. Im Jahr 2025 resultierte bei einer Rücklaufquote von 78% ein Engagement-Wert von 76%. Die Umfrage wird regelmässig an sämtliche Mitarbeitenden der Kernbelegschaft der Swiss Life-Gruppe versendet. Der Prozess der Mitarbeitendenbefragung wird durch Group HR unter der Leitung der Group Head of HR geführt.
Die Tarifvereinbarungen innerhalb der Swiss Life-Gruppe gelten für rund 34% der Mitarbeitenden. Für dem EWR angehörige Länder und Regionen ausserhalb des EWR mit jeweils über 50 Mitarbeitenden und die mindestens 10% der Belegschaft ausmachen, gibt die Tabelle «Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog nach Ländern» Auskunft. Ebenso sind für dem EWR angehörige Länder die Anteile der Mitarbeitenden, die durch eine Arbeitnehmendenvertretung abgedeckt sind, in der Tabelle «Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog nach Ländern» ersichtlich.
Tarifvertragliche Abdeckung in %
| 31.12.2025 | ||
|---|---|---|
| 33.7 | ||
Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog nach Ländern
| 31.12.2025 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Tarifvertragliche Abdeckung | Sozialer Dialog | |||||
| Arbeitnehmer – EWR | Arbeitnehmer – Nicht-EWR-Länder | Vertretung am Arbeitsplatz | ||||
| 0–19% | Deutschland | Schweiz | ||||
| 20–39% | Deutschland | |||||
| 40–59% | ||||||
| 60–79% | ||||||
| 80–100% | Frankreich | Frankreich | ||||