Vergütungsbericht von Swiss Life für das Geschäftsjahr 2023
An der Generalversammlung vom 23. April 2014 haben die Aktionäre der Swiss Life Holding auf Antrag des Verwaltungsrats zwecks Umsetzung der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (Vergütungs-Verordnung, VegüV) diverse Statutenbestimmungen beschlossen, welche den Anforderungen und Kompetenzen der Generalversammlung im Bereich der Corporate Governance und Vergütungen Rechnung tragen.
Mit Bezug auf das Vergütungssystem sind die Eckpunkte der Vergütungspolitik der Swiss Life-Gruppe in den Statuten geregelt. Die Mitglieder des Verwaltungsrats erhalten ausschliesslich eine fixe Vergütung; diese Vergütung wird teilweise in gesperrten Aktien der Swiss Life Holding ausgerichtet, wobei Anteil, Zeitpunkt der Zuteilung und Dauer der Sperrfrist vom Verwaltungsrat festgelegt werden. Die Mitglieder der Konzernleitung haben Anspruch auf ein fixes Grundsalär sowie gegebenenfalls auf eine kurzfristige und langfristige variable Vergütungskomponente. Die variable Vergütung wurde für die Mitglieder der Konzernleitung statutarisch auf maximal 181% des fixen Grundsalärs begrenzt.
Gemäss den Statuten hat die Generalversammlung den maximalen Gesamtbetrag der fixen Vergütung für den Verwaltungsrat bis zur nächsten Generalversammlung zu genehmigen. Ebenso stimmt die Generalversammlung prospektiv für das folgende Geschäftsjahr über den Maximalbetrag der fixen Vergütung sowie der langfristigen variablen Vergütungskomponente (Aktienbeteiligungsprogramm) für die Konzernleitung ab. Demgegenüber wird die kurzfristige variable Vergütungskomponente für die Konzernleitung der Generalversammlung jeweils retrospektiv für das vorangegangene Geschäftsjahr, in Kenntnis der betreffenden Geschäftszahlen, zur Genehmigung vorgelegt.
Swiss Life gibt den Aktionären schon seit 2009 Gelegenheit, an der Generalversammlung separat über den Vergütungsbericht für das betreffende Geschäftsjahr konsultativ abzustimmen. Das diesbezügliche Ergebnis ist für den Verwaltungsrat für die Beurteilung und Ausgestaltung der Vergütungen von massgeblicher Bedeutung.
Aufgrund der per 1. Januar 2015 in Kraft getretenen statutarischen Befugnisse der Generalversammlung im Bereich der Vergütungen hatte die Generalversammlung am 22. April 2022 für den Verwaltungsrat und die Konzernleitung die folgenden Vergütungen genehmigt:
- Für den Verwaltungsrat: Den maximalen Gesamtbetrag der fixen Vergütung bis zur nächsten ordentlichen Generalversammlung im Jahr 2023 in Höhe von insgesamt CHF 3 200 000.
- Für die Konzernleitung: Die kurzfristige variable Vergütungskomponente für das Geschäftsjahr 2021 in Höhe von insgesamt CHF 4 400 000 (Bonus und aufgeschobene Vergütung in bar), die vom Verwaltungsrat in Kenntnis des Geschäftsergebnisses 2021 Anfang 2022 festgelegt wurde, sowie den maximalen Gesamtbetrag der fixen Vergütung und der langfristigen variablen Vergütungskomponente (Aktienbeteiligungsprogramm) für das Geschäftsjahr 2023 in Höhe von insgesamt CHF 13 800 000.
An der Generalversammlung vom 28. April 2023 wurden für den Verwaltungsrat und die Konzernleitung die folgenden Vergütungen genehmigt:
- Für den Verwaltungsrat: Den maximalen Gesamtbetrag der fixen Vergütung bis zur nächsten ordentlichen Generalversammlung im Jahr 2024 in Höhe von insgesamt CHF 3 900 000.
- Für die Konzernleitung: Die kurzfristige variable Vergütungskomponente für das Geschäftsjahr 2022 in Höhe von insgesamt CHF 4 461 000 (Bonus und aufgeschobene Vergütung in bar), die vom Verwaltungsrat in Kenntnis des Geschäftsergebnisses 2022 Anfang 2023 festgelegt wurde, sowie den maximalen Gesamtbetrag der fixen Vergütung und der langfristigen variablen Vergütungskomponente (Aktienbeteiligungsprogramm) für das Geschäftsjahr 2024 in Höhe von insgesamt CHF 13 800 000.
In der gleichen Weise werden der Generalversammlung vom 15. Mai 2024 die ausschliesslich fixe Vergütung des Verwaltungsrats bis zur ordentlichen Generalversammlung 2025 sowie für die Konzernleitung die kurzfristige variable Vergütungskomponente für das Geschäftsjahr 2023 und der maximale Gesamtbetrag der fixen Vergütung (Grundsalär inkl. Nebenleistungen und berufliche Vorsorge) und der langfristigen variablen Vergütungskomponente (Aktienbeteiligungsprogramm) für das Geschäftsjahr 2025 zur Genehmigung unterbreitet.
Der für die Konzernleitung beantragte Budget- bzw. Maximalbetrag für die fixe und die langfristige variable Vergütung für das Geschäftsjahr 2025 stellt eine Obergrenze dar, die nur bei einem ausserordentlich guten Geschäftsgang ausgeschöpft würde. Der Verwaltungsrat wird die fixe Vergütung sowie die langfristige variable Vergütungskomponente für die Konzernleitung Anfang 2025 festlegen und die dafür massgeblichen Faktoren im entsprechenden Vergütungsbericht, über den die Aktionäre wiederum konsultativ abstimmen können, im Detail darlegen.
Die Statuten der Swiss Life Holding können auf der Internetseite www.swisslife.com, Bereich «Investoren und Aktionäre», Rubrik «Für Aktionäre», Unterrubrik «Statuten» (www.swisslife.com/statuten), eingesehen und ausgedruckt werden. Zur Regelung der Vergütungen und zur Genehmigung der Vergütungen von Verwaltungsrat und Konzernleitung ist speziell auf die Ziffern 14–16 der Statuten zu verweisen.
Die Funktionen der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Konzernleitung in anderen Unternehmen können den betreffenden Lebensläufen (Verwaltungsrat und Konzernleitung) entnommen werden. Die Angaben berücksichtigen sowohl die Vorgaben gemäss der SIX-Richtlinie Corporate Governance als auch die des Schweizerischen Obligationenrechts (Art. 734e OR). Die Einhaltung von Art. 734e OR wird durch die Revisionsstelle geprüft.