5 Grundsätze und Verfahrensweisen im Risikomanagement
Das Kerngeschäft der Gruppe ist das Lebensversicherungs- und Vorsorgegeschäft. Ein Lebensversicherungs- und Vorsorgevertrag stellt eine langfristige Zusage gegenüber dem Versicherungsnehmer dar. Um ihre künftigen Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Versicherungsnehmern zu erfüllen, müssen die Versicherungsgesellschaften der Gruppe über einen langen Zeitraum hinweg finanziell stabil sein. Ob sie in der Lage sind, finanziell stabil und stark zu bleiben, hängt von verschiedenen Risikofaktoren ab. Das Risikospektrum der Gruppe lässt sich in erster Linie in finanzielle, versicherungsbezogene, strategische und operationelle Risiken unterteilen. Jede dieser Risikokategorien kann Auswirkungen auf die finanzielle Stabilität der Gruppe haben.
Risiken müssen vor Ort erkannt, beurteilt, bewältigt, überwacht und auf Gruppenebene aggregiert werden. Die lokalen Versicherungseinheiten erstellen während des Jahres regelmässig Berichte über das Zinsänderungs-, das Aktienkurs- und das Immobilienpreis-, das Währungs-, das Ausfall-, das Liquiditäts- und das Versicherungsrisiko, die auf Ebene der Swiss Life AG und auf Gruppenebene konsolidiert werden. Strategische und operationelle Risiken werden jährlich beurteilt, und es wird ein Bericht erstellt.
Die Risikobereitschaft wird vom Verwaltungsrat anhand von Limiten-Rahmenwerken basierend auf Solvabilitätsquoten und der ökonomischen Kapitalisierung festgelegt und vom Group Risk Committee der Konzernleitung den entsprechenden Einheiten des Versicherungsgeschäfts zugewiesen. Dieses Risikobudget auf Einheitsebene dient als Rahmen für das Asset and Liability Management, dessen Ziel darin besteht, eine strategische Asset Allocation festzulegen. Aus dieser strategischen Asset Allocation wird eine auf Szenarien basierende erwartete Rendite berechnet, welche die Grundlage der Mittelfristplanung der Gruppe bildet.
Risikomanagement-Funktionen werden auf mehreren Ebenen von entsprechenden Gremien der Swiss Life-Gruppe wahrgenommen, zum Beispiel durch den Anlage- und Risikoausschuss auf der Ebene des Verwaltungsrats der Swiss Life-Gruppe und das Group Risk Committee auf der Ebene der Konzernleitung der Swiss Life-Gruppe. Die Risikomanagement-Funktionen auf Ebene der einzelnen Geschäftsfelder der Swiss Life-Gruppe sind entsprechend organisiert.
Das Group Risk Management ist verantwortlich für die Festlegung einer gruppenweiten Methode zur Risikobewertung und erstellt einen konsolidierten Risikobericht, in dem die wesentlichen quantitativen Elemente des Risikomanagements der Geschäftsfelder der Swiss Life-Gruppe zusammengefasst sind. Ausserdem erstellt dieses Gremium konsolidierte Gutachten zu den strategischen und operationellen Risiken der Swiss Life-Gruppe.
Da das Versicherungsgeschäft das Kerngeschäft der Gruppe darstellt, werden beim Risikomanagement die Anforderungen der zwei wichtigsten regulatorischen Solvabilitätsrahmen eingehalten: der SST in der Schweiz und Solvabilität II in Europa. Hinzu kommen wirtschaftliche Überlegungen. Neben allgemeinen Governance-Aspekten und umfassenden Berichterstattungsanforderungen enthält das Risikomanagement eine jährliche unternehmenseigene Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung (ORSA) auf Gruppenebene in Form einer umfassenden Risikobewertung sowie die Integration von Risiko- und Solvabilitätsaspekten im allgemeinen Management der Swiss Life-Gruppe.
Nachstehend werden zunächst der Prozess der Risikobudgetierung und des Asset and Liability Management und dann die wichtigsten Risikokategorien, mit denen die Swiss Life-Gruppe konfrontiert ist, beschrieben.
5.1 Budgetierung von Risiken und Festlegung von Limiten
Das Group Risk Committee der Konzernleitung erstellt auf Basis der vom Verwaltungsrat festgelegten Risikobereitschaft anhand derselben Rahmenwerke Risikobudgets für die entsprechenden Einheiten im Versicherungsgeschäft und berücksichtigt dabei die lokalen regulatorischen Einschränkungen. Mit diesem Prozess wird eine einheitliche und effiziente Nutzung der Risikofähigkeit von Swiss Life sichergestellt.
Zur Kontrolle und Steuerung des Risikoexposure werden ausserdem Kapital- und Exposurelimiten festgelegt. Diese betreffen das Marktrisikokapital, das Ausfallrisikokapital und insbesondere das Zinsänderungsrisiko- und das Kreditspreadrisikokapital sowie die Aktienquote (netto) und das Währungsexposure.
5.2 Asset and Liability Management (ALM)
5.2.1 Berücksichtigung von Beschränkungen
Neben der ökonomischen Sicht sind im ALM-Prozess auch andere Aspekte zu berücksichtigen, zum Beispiel aufsichtsrechtliche Anforderungen wie die Solvabilität, die gesetzliche Mindestausschüttungsquote («Legal Quote»), der Finanzierungsgrad, lokale Rechnungslegungsvorschriften und IFRS-Rechnungslegungsstandards, Liquiditätsbedarf und angestrebte Ratings.
Je nach aufsichtsrechtlichem Rahmen für die Versicherungstätigkeit der Swiss Life-Gruppe sind die Vermögensportfolios gegebenenfalls nach den verschiedenen Kategorien von Versicherungsprodukten aufzuteilen. Die Vermögensportfolios der Versicherungsbereiche in der Schweiz wurden zwischen Einzel- und Kollektivlebensversicherung aufgeteilt. Daher widerspiegelt sich diese Aufteilung auch im ALM-Prozess. Versicherer sind in der Regel dazu verpflichtet, gebundenes Vermögen für Forderungen aus Versicherungsverträgen zu bilden. Für Anlagen in gebundenes Vermögen gelten spezielle Regeln, welche die möglichen Anlageklassen und die bei der Anlageorganisation und den diesbezüglichen Prozessen zu erfüllenden Anforderungen festlegen.
5.2.2 Strategische Asset Allocation
Die Festlegung der strategischen Asset Allocation ist die Hauptaufgabe des ALM-Prozesses. Sie dient der effizienten Allokation des Risikokapitals, d. h. dazu, die Erträge aus dem Vermögensportfolio für das im Rahmen der Risikobudgetierung definierte verfügbare Risikokapital zu optimieren, wobei alle bekannten Einschränkungen zu berücksichtigen sind.
Höhe und Zeitpunkt der Zahlungen stehen bei den meisten Verbindlichkeiten weitgehend fest, und die zugrunde liegenden Annahmen werden regelmässig überprüft. Die entsprechenden Vermögensportfolios bestehen überwiegend aus festverzinslichen Instrumenten. Auf diese Weise werden die Auswirkungen von Zinsschwankungen und der Einsatz von Risikokapital strategisch unter dem Gesichtspunkt Risiko/Rendite optimiert, und es ist sichergestellt, dass die Versicherungsnehmer die produktspezifischen Leistungen erhalten. Versicherungsnehmer können von den sich hieraus ergebenden Anlageerträgen in Form einer ermessensabhängigen Überschussbeteiligung profitieren, Aktionäre von einer Wertsteigerung ihrer Investition in die Swiss Life-Gruppe.
Die strategische Asset Allocation wird daher anhand der Verbindlichkeiten aus dem Versicherungsgeschäft und der Risikofähigkeit der Versicherungsbereiche der Swiss Life-Gruppe festgelegt. Die strategische Asset Allocation wird mindestens einmal jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst.
5.2.3 Ausschüttungspolitik
Die Ausschüttungspolitik strebt nach einem Interessenausgleich zwischen den verschiedenen Anspruchsgruppen. Kunden mit traditionellen Lebensversicherungsverträgen bevorzugen eine garantierte Mindestverzinsung in Verbindung mit einer regelmässigen und adäquaten ermessensabhängigen Überschussbeteiligung, während die Aktionäre mehr Wert auf angemessene Erträge im Verhältnis zu dem von ihnen getragenen Risiko legen. Die Swiss Life-Gruppe legt den Schwerpunkt auf die Nachhaltigkeit des Geschäftsmodells und den Ausgleich zwischen den Erwartungen von Versicherungsnehmern und Aktionären.
Bei der Festlegung der Ausschüttungspolitik sind externe Beschränkungen zu beachten. Darunter fallen wichtige Elemente wie die garantierte Mindestverzinsung und die gesetzliche Mindestausschüttungsquote («Legal Quote»), die vom aufsichtsrechtlichen Umfeld abhängen, in dem die Versicherungsbereiche der Swiss Life-Gruppe tätig sind.
5.2.4 Produktgestaltung
Die Ziele des Risikomanagements werden von Produktmanagementgrundsätzen untermauert. Bei der Produktgestaltung wird unter anderem festgelegt, welche Garantien und Leistungen in einem bestimmten Produkt enthalten sein sollen, um den Anforderungen und Erwartungen der Kunden gerecht zu werden. Die hierbei verwendeten versicherungsmathematischen Grundlagen tragen dazu bei, dass jedes einzelne Produkt einen ausreichenden Deckungsbeitrag leistet. Produktmanagement- und Zeichnungsrichtlinien/-weisungen stellen sicher, dass die Vorgaben der Gruppe eingehalten werden. Da die Gruppe in verschiedenen Ländern tätig ist, unterliegt sie den in den einzelnen Ländern geltenden aufsichtsrechtlichen Beschränkungen, die wiederum Auswirkungen auf die Produktpalette der jeweiligen Geschäftseinheit haben können. Diese Beschränkungen müssen stets eingehalten werden.
5.3 Ziele und Grundsätze des Managements finanzieller Risiken
Durch ihre finanziellen Vermögenswerte, ihre finanziellen Verbindlichkeiten (vor allem Kapitalanlageverträge sowie Anleihen und Darlehensverpflichtungen), ihre Guthaben aus Rückversicherung und ihre Verbindlichkeiten aus dem Versicherungsgeschäft ist die Gruppe finanziellen Risiken ausgesetzt. Das wichtigste finanzielle Risiko besteht darin, dass die Erlöse aus den finanziellen Vermögenswerten nicht ausreichen, um die Verpflichtungen zu finanzieren, die sich aus den Versicherungs- und den Kapitalanlageverträgen sowie aus Anleihen und Darlehensverpflichtungen und anderen Verbindlichkeiten ergeben. Die Hauptkomponenten sind Zinsänderungs-, Aktienkurs-, Immobilienpreis-, Ausfall-, Währungs- und Liquiditätsrisiken.
Durch die oben beschriebene Budgetierung von Risiken und Festlegung von Limiten wird sichergestellt, dass die erwähnten Risiken unter Kontrolle bleiben. Die Limiten für Markt-, Zinsänderungs-, Kreditspread- und Ausfallrisikokapital sowie die Limiten für das Exposure bei Währungen und Aktien (netto) werden für jedes grosse Versicherungsgeschäft auf Grundlage der Risikobereitschaft des jeweiligen Geschäftsbereichs festgelegt.
5.3.1 Zinsänderungsrisiko bei Finanzinstrumenten und Versicherungsverträgen
Die Gruppe ist hauptsächlich zwei Arten von Zinsänderungsrisiken ausgesetzt: einerseits Risiken aus Verträgen mit garantierten Leistungen und andererseits dem Risiko, dass die Zinsen der finanziellen Vermögenswerte, welche mit dem von den Versicherungsnehmern erhaltenen Entgelt gekauft werden, nicht zur Finanzierung der an die Vertragsnehmer auszuzahlenden garantierten Leistungen und der erwarteten ermessensabhängigen Überschussbeteiligungen ausreichen.
Einige Lebensversicherungsprodukte mit Sparkomponente und Kapitalanlageverträge unterliegen einer garantierten Mindestverzinsung. Der garantierte Zinssatz richtet sich nach dem Vertragstyp. In der Schweiz beispielsweise lag der garantierte Mindestzinssatz im BVG-Obligatorium im Jahr 2023 bei 1,00% (2022: 1,00%).
Neben diesen festen und garantierten Zahlungen, die mit einem Zinsänderungsrisiko behaftet sind, besteht bei bestimmten Verträgen ein vertragliches Recht zum Bezug zusätzlicher Leistungen, deren Höhe und/oder Zeitpunkt vertragsgemäss im Ermessen der Versicherungsgesellschaft liegt.
Die Gruppe handhabt das Zinsänderungs- und das Volatilitätsrisiko, indem sie die Zinssensitivität ihres Anlageportfolios den entsprechenden Sensitivitäten auf der Verpflichtungsseite gegenüberstellt. Auf der Passivseite werden diese Risiken mittels Projektion der erwarteten Mittelflüsse aus den Verträgen anhand bestmöglicher Schätzungen für Sterblichkeit, Langlebigkeit, Invalidität, Kosten, Rückkauf und Ausübung der Optionsrechte durch die Versicherungsnehmer bestimmt. Dabei werden auch Zins- und Volatilitätsszenarien beigezogen. Der ALM-Prozess definiert die strategische Asset Allocation, bei der die Nettozinssensitivität der Anlage- und Versicherungsportfolios möglichst optimal ist. Wo dies nicht anwendbar ist, setzt die Gruppe auch Swapkontrakte und andere Instrumente zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken ein. Um sich gegen das Änderungsrisiko des Fair Value von zinssensitiven finanziellen Vermögenswerten abzusichern, werden in bestimmten Märkten Payer Swaps eingesetzt. Es wird ein minimales Zinsänderungsrisiko akzeptiert, da die absolute Absicherung von Zinsänderungsrisiken entweder nicht erreicht werden kann oder möglicherweise nicht angestrebt wird.
In bestimmten Geschäftszweigen wirkt sich ein Grossteil der Zinsänderungen je nach Überschussbeteiligungssystem auf die Versicherungsnehmer aus.
Die Sensitivitätsanalyse in Bezug auf das Zinsrisiko ergibt Folgendes:
Zinssensitivität
Mio. CHF | ||||||||
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Auswirkung auf Reingewinn 1 | Auswirkung auf übrigen Gesamterfolg (netto) 1 | |||||||
2023 | 2022 | 2023 | 2022 | |||||
Paralleler Anstieg der Marktzinsen um 20 Basispunkte | ||||||||
Finanzinstrumente | –126 | –57 | –1 384 | –1 399 | ||||
Versicherungsverträge, Kapitalanlageverträge mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung und Rückversicherungsverträge | 149 | 76 | 1 467 | 1 494 | ||||
Ertragssteuern | –5 | –4 | –14 | –18 | ||||
Nettoeffekt nach Steuern | 18 | 15 | 69 | 76 | ||||
Paralleler Rückgang der Marktzinsen um 20 Basispunkte | ||||||||
Finanzinstrumente | 128 | 59 | 1 443 | 1 492 | ||||
Versicherungsverträge, Kapitalanlageverträge mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung und Rückversicherungsverträge | –150 | –79 | –1 529 | –1 586 | ||||
Ertragssteuern | 4 | 4 | 15 | 18 | ||||
Nettoeffekt nach Steuern | –17 | –15 | –72 | –76 | ||||
1 + = Anstieg / – = Rückgang
|
5.3.2 Credit-Spread-Risiko
Das Spreadrisiko entsteht durch Investitionen in Anleihen, deren Gegenparteien nicht als risikofrei betrachtet werden. Der Marktwert solcher Anleihen entspricht der Diskontierung der vereinbarten Zahlungsströme mit einer Zinskurve, welche sich aus der Basiszinskurve und einer Spreadkurve zusammensetzt. Die Spreadkurve hängt einerseits von der Kreditqualität der Gegenpartei, andererseits von der Risikoaversion der Kapitalmarktakteure ab. Während Kapitalmarktkrisen steigen die Spreads stark an, was zu einer erheblichen Verringerung des Marktwerts des Anleihenportfolios führt. Die übliche historische Spread-Volatilität andererseits nimmt in solchen Krisen zu, was zu höherem Spreadrisikokapital führt, selbst wenn das Vorkrisenniveau wieder erreicht wurde. Das Credit-Spread-Risiko kann über Credit Default Swaps oder Credit-Default-Swap-Indizes und Optionen auf solchen Indizes gesteuert werden. Mit einem Credit-Default-Swap-Index wird das Kredit- bzw. Ausfallrisiko einer Gruppe von Gegenparteien abgesichert. Put-Optionen auf Credit-Default-Swap-Indizes schützen vor negativen Kreditspreadbewegungen in der zugrunde liegenden Gruppe von Gegenparteien.
5.3.3 Aktienkursrisiko
Abwärtsbewegungen des Aktienmarkts können zu einer Reduktion der realisierten und nicht realisierten Gewinne/Verluste der Swiss Life-Gruppe führen, was sich wiederum negativ auf das operative Ergebnis und die Finanzlage der Gruppe auswirkt.
Sicherungsbeziehungen in Bezug auf die Aktienanlagen der Swiss Life-Gruppe dienen dazu, die möglichen Folgen einer rückläufigen Wertentwicklung von Aktien zu vermindern.
Ein Teil des Anlageportfolios von Swiss Life besteht aus Anlagen in Fonds, die von nicht öffentlichen Gesellschaften emittierte Wertschriften (z. B. Private Equity und Infrastrukturfonds) halten. Bei diesen Anlagen besteht die Möglichkeit, dass sie illiquide sind oder nur über längere Zeit oder mit Verlust veräussert werden können und dass sie keine angemessenen Erträge oder Kapitalgewinne erwirtschaften.
Die Sensitivitätsanalyse in Bezug auf das Aktienkursrisiko ergibt Folgendes:
Aktienkurssensitivität
Mio. CHF | ||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Auswirkung auf Reingewinn 1 | Auswirkung auf übrigen Gesamterfolg 1 | |||||||
2023 | 2022 | 2023 | 2022 | |||||
ANSTIEG DES AKTIENKURSES UM 10% | ||||||||
Finanzinstrumente | 1 844 | 189 | 84 | 1 581 | ||||
Versicherungsverträge, Kapitalanlageverträge mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung und Rückversicherungsverträge | –1 789 | –153 | –1 | –1 432 | ||||
Steuereffekt | –13 | –7 | –17 | –30 | ||||
Nettoeffekt nach Steuern | 42 | 29 | 67 | 119 | ||||
RÜCKGANG DES AKTIENKURSES UM 10% | ||||||||
Finanzinstrumente | –1 854 | –177 | –84 | –1 558 | ||||
Versicherungsverträge, Kapitalanlageverträge mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung und Rückversicherungsverträge | 1 799 | 140 | 1 | 1 413 | ||||
Steuereffekt | 13 | 7 | 17 | 29 | ||||
Nettoeffekt nach Steuern | –43 | –29 | –67 | –116 | ||||
1 + = Anstieg / – = Rückgang
|
5.3.4 Immobilienpreisrisiko
Aufgrund der langfristigen Natur ihrer Verbindlichkeiten tätigt Swiss Life direkte Anlagen in Wohn-, Geschäfts- und gemischt genutzte Liegenschaften. Neben direkten Anlagen investiert Swiss Life in Immobilienfonds und Immobiliengesellschaften.
Beim Aufbau und bei der Instandhaltung ihres Immobilienportfolios stellt Swiss Life eine angemessene Diversifikation der Objekte bezüglich Verwendung, Standort und Region sicher.
Die Sensitivitätsanalyse in Bezug auf das Immobilienpreisrisiko ergibt Folgendes:
Fair-Value-Sensitivität Immobilien
Mio. CHF | ||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Auswirkung auf Reingewinn 1 | Auswirkung auf übrigen Gesamterfolg 1 | |||||||
2023 | 2022 | 2023 | 2022 | |||||
ANSTIEG DES FAIR VALUE VON IMMOBILIEN UM 5% | ||||||||
Immobilien | 1 988 | 2 074 | – | 33 | ||||
Versicherungsverträge, Kapitalanlageverträge mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung und Rückversicherungsverträge | –1 829 | –1 898 | – | –32 | ||||
Ertragssteuern | –30 | –42 | – | 0 | ||||
Nettoeffekt nach Steuern | 129 | 133 | – | 1 | ||||
RÜCKGANG DES FAIR VALUE VON IMMOBILIEN UM 5% | ||||||||
Immobilien | –1 988 | –2 074 | – | –33 | ||||
Versicherungsverträge, Kapitalanlageverträge mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung und Rückversicherungsverträge | 1 830 | 1 897 | – | 32 | ||||
Ertragssteuern | 31 | 42 | – | 0 | ||||
Nettoeffekt nach Steuern | –128 | –134 | – | –1 | ||||
1 + = Anstieg / – = Rückgang
|
5.3.5 Kredit-/Ausfallrisiko
Die Gruppe trägt Kredit- bzw. Ausfallrisiken, die darin bestehen, dass eine Gegenpartei Beträge bei Fälligkeit nicht voll bezahlen kann. Vor allem in folgenden Bereichen ist die Gruppe gegenüber Kredit- bzw. Ausfallrisiken exponiert:
- Gegenparteirisiko bei gekauften Anleihen
- Gegenparteirisiko bei gewährten Darlehen und Hypotheken
- Gegenparteirisiko bei Geldmarkt- und Barpositionen
- Gegenparteirisiko bei Derivatgeschäften
- Guthaben aus Rückversicherung
- Forderungen gegenüber Rückversicherern für bereits ausbezahlte Versicherungsleistungen
- Forderungen gegenüber Versicherungsnehmern
- Forderungen gegenüber Versicherungsvermittlern
Um eingegangene Ausfallrisiken im Zusammenhang mit Derivaten zu reduzieren, wurde ein Prozess für das Management von Sicherheiten eingerichtet. Mit klar definierten Prozessen wird sichergestellt, dass Risikokonzentrationen und die Limitenauslastung angemessen überwacht und gesteuert werden. Die Liste der Gegenparteien für börsliche und ausserbörsliche Derivatgeschäfte muss sowohl vom Group Chief Risk Officer als auch vom Group Chief Investment Officer genehmigt werden. Für das Versicherungsgeschäft der Swiss Life-Gruppe muss eine Gegenpartei strenge Mindestanforderungen erfüllen. In Zeiten turbulenter Märkte kann nur beschränkt auf die Ratings abgestützt werden. Folglich wurde ein zusätzliches Verfahren zur quantitativen und qualitativen Überwachung der Gegenparteien eingeführt, das Sofortmassnahmen ermöglicht.
Die Steuerung des Gegenparteirisikos erfolgt in erster Linie über Gegenparteirisikolimiten sowie die Diversifikation in einem breiten Schuldneruniversum. Das Ausfallrisiko kann mit Credit-Default-Swaps gesteuert werden. Mit einem Credit-Default-Swap kann sich ein Gläubiger gegen den Ausfall eines Schuldners absichern. Diese Swaps werden ausserbörslich gehandelt und unterliegen dem oben beschriebenen Prozess für das Management von Sicherheiten.
Die Gruppe ist zudem mit Kredit- bzw. Ausfallrisiken im Zusammenhang mit Forderungen gegenüber Rückversicherern konfrontiert. Die Finanzkraft der Rückversicherer wird daher laufend beobachtet. Die Bonität der Rückversicherer wird jährlich bzw. vor Vertragsunterzeichnung anhand ihrer Finanzkraft überprüft. Grundsätzlich schliesst die Swiss Life-Gruppe Rückversicherungen für ihre Versicherungsrisiken nur mit Gegenparteien mit einem Rating von A– oder höher (Standard & Poor’s oder gleichwertiges Rating) ab. In Ausnahmefällen werden auch Rückversicherer mit niedrigerem Rating in Betracht gezogen. Des Weiteren hält die Gruppe umfangreiche Sicherheiten im Rahmen von Rückversicherungsverträgen zur Sicherstellung von Forderungen (Depoteinlagen und Wertschriften).
Die Gruppe hält weder eine wesentliche Verbindung zu einem einzelnen Rückversicherer noch hängt sie aufgrund ihrer Tätigkeit von einem einzelnen Rückversicherer ab.
Bei festverzinslichen Vermögenswerten wird das jeweilige gesamte Exposure pro Gegenpartei aggregiert und an das Group Risk Committee gemeldet. Ratings und Einzelpositionen oberhalb eines bestimmten Volumens werden bei festverzinslichen Vermögenswerten regelmässig an das Management gemeldet. Das Exposure gegenüber einzelnen Gegenparteien wird darüber hinaus auch mit anderen Mechanismen gesteuert, zum Beispiel durch ein Recht auf Verrechnung, falls eine Gegenpartei sowohl Schuldner als auch Gläubiger der Gruppe ist. Des Weiteren bestehen pro Gegenpartei Limiten für das Exposure. Dabei werden das Rating sowie der Umfang des Exposure im Verhältnis zu den gesamten Kapitalanlagen berücksichtigt. Zu den Informationen, die an das Management gemeldet werden, gehören auch Beurteilungen notleidender Kredite. In Fällen, in denen aufgrund der Vertragsgrösse ein gewisses Exposure gegenüber einzelnen Versicherungsnehmern oder homogenen Gruppen von Versicherungsnehmern vorliegt, erfolgt –ähnlich wie bei Rückversicherern – eine Finanzanalyse.
Darlehen ohne Rating umfassen in erster Linie Hypotheken. Für den Grossteil der Hypotheken wird ein Risikoklassensystem eingesetzt, welches dem Unternehmen zu jeder Zeit die Identifikation, Messung, Überwachung und Steuerung der Risiken auf Ebene der Portfolios, Schuldner und Kredite erlaubt. Das Risikoklassensystem ermöglicht zudem eine risikogerechte Preisbildung bei den Darlehen. Anwendung, Parametrierung und Kontrolle dieses Systems sind in einer vom Leiter Wertschriften der Swiss Life Asset Management AG genehmigten internen Weisung geregelt.
In bestimmten Ländern wurden für die Überwachung des Kredit- bzw. Ausfallrisikos zusätzliche Richtlinien und Regeln festgelegt. Diese Richtlinien betreffen Anlagen in festverzinslichen Wertschriften, die hauptsächlich auf dem durchschnittlichen Rating des Emittenten beruhen (berechnet durch Gewichtung von Ausfallwahrscheinlichkeiten). Für die zulässigen Kapitalanlagen in nicht staatlichen Anleihen gelten Mindest- und Höchstgrenzen. Bei Kapitalanlagen in Staatsanleihen mit einem Rating unter AA– (Standard & Poor’s oder gleichwertiges Rating) bestehen für das Exposure zusätzliche Limiten. Für bestimmte Geschäfte wird das Kredit- bzw. Ausfallrisiko anhand von Risikolimiten überwacht und gesteuert, wobei die Höchstgrenzen mindestens jährlich überprüft und genehmigt werden. Der überwiegende Teil des Anleihenportfolios besteht aus staatlichen Anleihen (einschliesslich Anleihen überstaatlicher Schuldner und Staatsanleihen) und Anleihen aus dem Finanzsektor, die durch Sicherheiten oder staatliche Bürgschaften gedeckt sind.
Minderung der Kredit- und Ausfallrisiken – gehaltene Sicherheiten und übrige Kreditsicherheiten per 31. Dezember 2023
Mio. CHF | ||||||||||||||||
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Schuldpapiere | Darlehen und Forderungen | Flüssige Mittel | Derivate (Aktiven) | Gehaltene Rück-versicherungs-verträge | Ausgestellte Versicherungs-verträge und Kapitalanlage-verträge mit ermessens-abhängiger Überschuss-beteiligung | Finanz-garantien und Kreditzusagen | Total | |||||||||
Besichert durch | ||||||||||||||||
Barsicherheiten | – | 84 | – | 2 170 | – | – | – | 2 254 | ||||||||
Wertpapiersicherheiten | – | 2 491 | – | – | 12 | – | 15 | 2 518 | ||||||||
Hypothekarische Sicherheiten | 6 292 | 12 670 | – | – | – | – | 84 | 19 046 | ||||||||
Übrige Sicherheiten | – | 3 570 | – | 0 | 65 | – | 102 | 3 738 | ||||||||
Garantien | 149 | 13 | 29 | – | – | – | 5 | 196 | ||||||||
Aufrechnungsvereinbarungen | – | 559 | – | 277 | – | – | – | 836 | ||||||||
Total besichert | 6 441 | 19 388 | 29 | 2 447 | 78 | – | 205 | 28 588 | ||||||||
Nicht besichert | ||||||||||||||||
Staatsanleihen und überstaatliche Schuldner | 35 247 | 2 753 | 4 | – | – | – | – | 38 004 | ||||||||
Unternehmen | 32 928 | 4 029 | 5 855 | 302 | 2 002 | 4 | 107 | 45 226 | ||||||||
Übrige | – | 999 | – | – | – | 9 | – | 1 008 | ||||||||
Total nicht besichert | 68 175 | 7 781 | 5 858 | 302 | 2 002 | 13 | 107 | 84 238 | ||||||||
Total | 74 616 | 27 168 | 5 888 | 2 749 | 2 079 | 13 | 312 | 112 826 |
Minderung der Kredit- und Ausfallrisiken – gehaltene Sicherheiten und übrige Kreditsicherheiten per 31. Dezember 2022
Mio. CHF | ||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Schuldpapiere | Darlehen und Forderungen | Flüssige Mittel | Derivate (Aktiven) | Gehaltene Rück-versicherungs-verträge | Ausgestellte Versicherungs-verträge und Kapitalanlage-verträge mit ermessens-abhängiger Überschuss-beteiligung | Finanz-garantien und Kreditzusagen | Total | |||||||||
Besichert durch | ||||||||||||||||
Barsicherheiten | – | 2 | – | 4 509 | 186 | – | – | 4 698 | ||||||||
Wertpapiersicherheiten | – | 484 | – | – | 295 | – | 32 | 811 | ||||||||
Hypothekarische Sicherheiten | 6 665 | 13 245 | – | – | – | – | 91 | 20 001 | ||||||||
Übrige Sicherheiten | – | 5 699 | – | – | – | – | 41 | 5 740 | ||||||||
Garantien | 590 | 7 | 135 | – | – | – | – | 732 | ||||||||
Aufrechnungsvereinbarungen | – | 2 206 | – | 421 | 1 | – | – | 2 627 | ||||||||
Total besichert | 7 255 | 21 643 | 135 | 4 930 | 481 | – | 165 | 34 610 | ||||||||
Nicht besichert | ||||||||||||||||
Staatsanleihen und überstaatliche Schuldner | 35 099 | 3 027 | 399 | – | – | – | – | 38 524 | ||||||||
Unternehmen | 29 454 | 1 070 | 6 375 | 196 | 1 210 | 3 | 227 | 38 536 | ||||||||
Übrige | 29 | 1 458 | – | – | – | 2 | – | 1 489 | ||||||||
Total nicht besichert | 64 582 | 5 555 | 6 774 | 196 | 1 210 | 5 | 227 | 78 549 | ||||||||
Total | 71 836 | 27 198 | 6 910 | 5 126 | 1 692 | 5 | 392 | 113 160 |
Die Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste entwickelte sich wie folgt:
Veränderung der erwarteten Kreditverluste von im übrigen Gesamterfolg zum Fair Value bewerteten Schuldpapieren für das Geschäftsjahr 2023
Mio. CHF | ||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Erwarteter Zwölf-Monats-Kreditverlust | Über die Lauf-zeit erwarteter Kreditverlust (ohne Bonitäts-beeinträchtigung) | Über die Lauf-zeit erwarteter Kreditverlust (mit Bonitäts-beeinträchtigung) | Total | |||||
Stand 1. Januar | 140 | 12 | 0 | 152 | ||||
Übertragungen zu erwarteten Zwölf-Monats-Kreditverlusten | 1 | –1 | – | – | ||||
Übertragungen zu über die Laufzeit erwarteten Kreditverlusten – ohne Bonitätsbeeinträchtigung | –1 | 1 | – | – | ||||
Erfasste neue finanzielle Vermögenswerte | 20 | 0 | – | 20 | ||||
Neubewertung der Wertberichtigung (netto) | –63 | 6 | – | –57 | ||||
Ausgebuchte finanzielle Vermögenswerte | –8 | –7 | – | –15 | ||||
Währungsumrechnungsdifferenzen | –6 | –1 | 0 | –7 | ||||
Wertberichtigung am Ende der Periode | 83 | 10 | – | 93 |
Veränderung der erwarteten Kreditverluste von im übrigen Gesamterfolg zum Fair Value bewerteten Darlehen für das Geschäftsjahr 2023
Mio. CHF | ||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Erwarteter Zwölf-Monats-Kreditverlust | Über die Lauf-zeit erwarteter Kreditverlust (ohne Bonitäts-beeinträchtigung) | Über die Lauf-zeit erwarteter Kreditverlust (mit Bonitäts-beeinträchtigung) | Total | |||||
Stand 1. Januar | 50 | 18 | 38 | 106 | ||||
Übertragungen zu erwarteten Zwölf-Monats-Kreditverlusten | 6 | –6 | – | – | ||||
Übertragungen zu über die Laufzeit erwarteten Kreditverlusten – ohne Bonitätsbeeinträchtigung | –1 | 1 | – | – | ||||
Erfasste neue finanzielle Vermögenswerte | 9 | 0 | – | 9 | ||||
Neubewertung der Wertberichtigung (netto) | –22 | 5 | –2 | –19 | ||||
Ausgebuchte finanzielle Vermögenswerte | –17 | –6 | –31 | –55 | ||||
Währungsumrechnungsdifferenzen | –2 | –1 | –1 | –5 | ||||
Wertberichtigung am Ende der Periode | 22 | 12 | 3 | 36 |
Veränderung der erwarteten Kreditverluste von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Darlehen für das Geschäftsjahr 2023
Mio. CHF | ||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Erwarteter Zwölf-Monats-Kreditverlust | Über die Lauf-zeit erwarteter Kreditverlust (ohne Bonitäts-beeinträchtigung) | Über die Lauf-zeit erwarteter Kreditverlust (mit Bonitäts-beeinträchtigung) | Total | |||||
Stand 1. Januar | 3 | 1 | 0 | 4 | ||||
Übertragungen zu erwarteten Zwölf-Monats-Kreditverlusten | 0 | 0 | – | – | ||||
Übertragungen zu über die Laufzeit erwarteten Kreditverlusten – ohne Bonitätsbeeinträchtigung | 0 | 0 | – | – | ||||
Übertragungen zu über die Laufzeit erwarteten Kreditverlusten – mit Bonitätsbeeinträchtigung | 0 | 0 | 0 | – | ||||
Erfasste neue finanzielle Vermögenswerte | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Neubewertung der Wertberichtigung (netto) | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Ausgebuchte finanzielle Vermögenswerte | 0 | – | – | 0 | ||||
Abschreibungen | 0 | – | 0 | 0 | ||||
Währungsumrechnungsdifferenzen | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Wertberichtigung am Ende der Periode | 3 | 0 | 1 | 4 |
Veränderung der erwarteten Kreditverluste von Forderungen für das Geschäftsjahr 2023
Mio. CHF | ||
---|---|---|
2023 | ||
Stand 1. Januar | 19 | |
Erfasste neue finanzielle Vermögenswerte | 0 | |
Neubewertung der Wertberichtigung (netto) | 7 | |
Ausgebuchte finanzielle Vermögenswerte | – | |
Abschreibungen | –1 | |
Währungsumrechnungsdifferenzen | –1 | |
Stand am Ende der Periode | 24 |
Zur Minderung spezifischer Kredit- und Ausfallrisiken kann sich die Gruppe in Form von Credit-Default-Swaps und Credit-Default-Swap-Indizes gegen solche Risiken absichern. Per 31. Dezember 2023 beliefen sich diese derivativen Verträge auf einen Nennwert von CHF 1348 Millionen (2022: CHF 1319 Millionen).
Wertberichtigung für Wertminderungen auf Darlehen und Forderungen per 31. Dezember 2022
Mio. CHF | ||||||
---|---|---|---|---|---|---|
Individuelle Wertminderungs-beurteilung | Kollektive Wertminderungs-beurteilung | Total | ||||
DARLEHEN | ||||||
Stand 1. Januar | 1 | 23 | 24 | |||
Wertminderungen/-aufholungen | 0 | 0 | 0 | |||
Ausbuchungen und Abgänge | –1 | – | –1 | |||
Währungsumrechnungsdifferenzen | 0 | – | 0 | |||
Stand am Ende der Periode | 0 | 23 | 23 | |||
FORDERUNGEN | ||||||
Stand 1. Januar | 11 | 4 | 15 | |||
Wertminderungen/-aufholungen | 3 | 0 | 3 | |||
Ausbuchungen und Abgänge | –2 | 0 | –2 | |||
Währungsumrechnungsdifferenzen | 0 | 0 | –1 | |||
Stand am Ende der Periode | 11 | 4 | 16 | |||
Total Wertberichtigung für Wertminderungen | 12 | 27 | 38 |
Analyse der Kreditqualität – erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte per 31. Dezember 2023
AAA | AA | A | BBB | Tiefer als BBB | Buchwert | |||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Schuldpapiere | 284 | 143 | 6 548 | 829 | 2 211 | 10 015 | ||||||
Darlehen | 239 | 200 | – | 27 | 533 | 999 | ||||||
Übrige Schuldinstrumente | – | – | 18 | – | – | 18 | ||||||
Total erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte | 523 | 343 | 6 566 | 856 | 2 745 | 11 033 |
Analyse der Kreditqualität – im übrigen Gesamterfolg zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte per 31. Dezember 2023
Mio. CHF | ||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
AAA | AA | A | BBB | Tiefer als BBB | Buchwert (Fair Value) | Wertberichtigung auf Kreditverlusten | ||||||||
Schuldpapiere | 24 311 | 15 991 | 8 850 | 13 816 | 1 614 | 64 582 | –93 | |||||||
davon erwartete Zwölf-Monats-Kreditverluste | 24 311 | 15 991 | 8 850 | 13 805 | 1 526 | 64 484 | –83 | |||||||
davon über die Laufzeit erwartete Kreditverluste (ohne Bonitätsbeeinträchtigung) | – | – | – | 11 | 88 | 99 | –10 | |||||||
davon über die Laufzeit erwartete Kreditverluste (mit Bonitätsbeeinträchtigung) | – | – | – | – | – | – | – | |||||||
Darlehen | 1 418 | 1 288 | 197 | 540 | 3 770 | 7 212 | –36 | |||||||
davon erwartete Zwölf-Monats-Kreditverluste | 1 418 | 1 288 | 197 | 522 | 3 654 | 7 078 | –22 | |||||||
davon über die Laufzeit erwartete Kreditverluste (ohne Bonitätsbeeinträchtigung) | – | – | – | 19 | 108 | 127 | –12 | |||||||
davon über die Laufzeit erwartete Kreditverluste (mit Bonitätsbeeinträchtigung) | – | – | – | – | 7 | 7 | –3 | |||||||
Total im übrigen Gesamterfolg zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte | 25 729 | 17 279 | 9 047 | 14 356 | 5 384 | 71 794 | –129 |
Analyse der Kreditqualität – zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte per 31. Dezember 2023
Mio. CHF | ||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
AAA | AA | A | BBB | Tiefer als BBB | Brutto-buchwert | Wert-berichti-gung auf Kredit-verlusten | Buchwert | |||||||||
Schuldpapiere | – | – | – | – | 1 | 1 | 0 | 1 | ||||||||
davon erwartete Zwölf-Monats-Kreditverluste | – | – | – | – | – | – | – | – | ||||||||
davon über die Laufzeit erwartete Kreditverluste (ohne Bonitätsbeeinträchtigung) | – | – | – | – | 1 | 1 | 0 | 1 | ||||||||
davon über die Laufzeit erwartete Kreditverluste (mit Bonitätsbeeinträchtigung) | – | – | – | – | – | – | – | – | ||||||||
Darlehen | 53 | 1 807 | 11 516 | 1 693 | 371 | 15 440 | –4 | 15 436 | ||||||||
davon erwartete Zwölf-Monats-Kreditverluste | 53 | 1 776 | 11 516 | 1 661 | 364 | 15 369 | –3 | 15 366 | ||||||||
davon über die Laufzeit erwartete Kreditverluste (ohne Bonitätsbeeinträchtigung) | – | 31 | – | – | – | 31 | 0 | 31 | ||||||||
davon über die Laufzeit erwartete Kreditverluste (mit Bonitätsbeeinträchtigung) | – | – | – | 32 | 7 | 39 | –1 | 39 | ||||||||
Forderungen | 122 | 446 | 194 | 2 727 | 56 | 3 545 | –24 | 3 521 | ||||||||
Total zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte | 174 | 2 253 | 11 710 | 4 420 | 428 | 18 985 | –28 | 18 958 |
Analyse der Kreditqualität – übrige Vermögenswerte
Mio. CHF | ||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
AAA | AA | A | BBB | Tiefer als BBB | Total | |||||||
Bonitätsrating per 31. Dezember 2023
|
||||||||||||
Flüssige Mittel | 123 | 3 129 | 1 836 | 796 | 4 | 5 888 | ||||||
Derivate | 80 | 141 | 2 457 | 72 | – | 2 749 | ||||||
Vermögenswerte aus Rückversicherungsverträgen | – | 1 999 | 70 | 10 | – | 2 079 | ||||||
Total | 203 | 5 269 | 4 363 | 877 | 4 | 10 716 |
Bonitätsrating per 31. Dezember 2022
|
||||||||||||
Flüssige Mittel | 447 | 2 032 | 3 678 | 723 | 29 | 6 910 | ||||||
Derivate | 116 | 257 | 4 568 | 186 | – | 5 126 | ||||||
Vermögenswerte aus Rückversicherungsverträgen | – | 1 626 | 58 | 9 | – | 1 692 | ||||||
Total | 563 | 3 915 | 8 303 | 918 | 29 | 13 728 |
Per 31. Dezember 2023 und 2022 waren keine Guthaben aus Rückversicherung überfällig.
Analyse der Kreditqualität – Finanzgarantien und Kreditzusagen per 31. Dezember 2023
Mio. CHF | ||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
AAA | AA | A | BBB | Tiefer als BBB | Total | Rückstellung für Kreditverluste | ||||||||
Kreditzusagen | 23 | 84 | 76 | 41 | 73 | 297 | 0 | |||||||
davon erwartete Zwölf-Monats-Kreditverluste | 23 | 84 | 76 | 41 | 73 | 297 | 0 | |||||||
davon über die Laufzeit erwartete Kreditverluste (ohne Bonitätsbeeinträchtigung) | – | – | – | – | – | – | – | |||||||
davon über die Laufzeit erwartete Kreditverluste (mit Bonitätsbeeinträchtigung) | – | – | – | – | – | – | – | |||||||
Finanzgarantien | – | – | 5 | 10 | – | 15 | 0 | |||||||
davon erwartete Zwölf-Monats-Kreditverluste | – | – | 5 | 10 | – | 15 | 0 | |||||||
davon über die Laufzeit erwartete Kreditverluste (ohne Bonitätsbeeinträchtigung) | – | – | – | – | – | – | – | |||||||
davon über die Laufzeit erwartete Kreditverluste (mit Bonitätsbeeinträchtigung) | – | – | – | – | – | – | – | |||||||
Total Finanzgarantien und Kreditzusagen | 23 | 84 | 81 | 51 | 73 | 312 | 0 |
Schuldinstrumente, die zu einem festgelegten Zeitpunkt zu Cashflows führen, die ausschliesslich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen, erfüllen das SPPI-Kriterium. Die Kredit- und Ausfallrisiken solcher Schuldinstrumente werden wie folgt zum Bruttobuchwert ausgewiesen:
Kredit- und Ausfallrisiken von Schuldinstrumenten, die das SPPI-Kriterium per 31. Dezember 2022 erfüllen
Mio. CHF | ||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
AAA | AA | A | BBB | Tiefer als BBB | Total | |||||||
Schuldpapiere
|
||||||||||||
Überstaatliche Schuldner | 1 887 | 328 | 41 | 60 | – | 2 316 | ||||||
Staatsanleihen | 14 106 | 14 130 | 1 904 | 1 591 | 465 | 32 196 | ||||||
Gedeckte/garantierte Anleihen | 6 667 | 221 | 45 | 210 | – | 7 143 | ||||||
Unternehmen | 303 | 1 234 | 7 105 | 12 445 | 538 | 21 625 | ||||||
Übrige | – | – | 0 | – | 2 | 2 | ||||||
Total Schuldpapiere | 22 964 | 15 914 | 9 095 | 14 306 | 1 004 | 63 283 | ||||||
Hypotheken besichert durch:
|
||||||||||||
Geschäftsliegenschaften | – | – | 2 610 | – | – | 2 610 | ||||||
Wohngebäude | – | – | 9 419 | – | 5 | 9 424 | ||||||
Total Hypotheken | – | – | 12 029 | – | 5 | 12 034 | ||||||
Übrige Darlehen und Forderungen
|
||||||||||||
Staatsanleihen und überstaatliche Schuldner | 1 191 | 1 538 | 180 | 37 | 4 | 2 950 | ||||||
Unternehmen | 449 | 370 | 2 286 | 1 512 | 4 139 | 8 756 | ||||||
Übrige | 0 | 0 | 47 | 2 320 | 37 | 2 404 | ||||||
Total übrige Darlehen | 1 640 | 1 908 | 2 513 | 3 869 | 4 179 | 14 109 |
Kredit- und Ausfallrisiken von Schuldinstrumenten per 31. Dezember 2022
Mio. CHF | ||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
AAA | AA | A | BBB | Tiefer als BBB | Individuelle Wertberichtigung für Wert-minderungen | Total | ||||||||
Schuldpapiere
|
||||||||||||||
Überstaatliche Schuldner | 1 909 | 333 | 42 | 60 | – | – | 2 345 | |||||||
Staatsanleihen | 14 441 | 14 302 | 1 921 | 1 606 | 484 | – | 32 754 | |||||||
Gedeckte/garantierte Anleihen | 6 753 | 229 | 54 | 218 | – | – | 7 255 | |||||||
Unternehmen | 407 | 1 717 | 9 813 | 16 794 | 724 | – | 29 454 | |||||||
Übrige | – | – | 0 | 27 | 2 | – | 29 | |||||||
Total Schuldpapiere | 23 510 | 16 580 | 11 830 | 18 706 | 1 210 | – | 71 836 | |||||||
Hypotheken
|
||||||||||||||
Geschäftsliegenschaften | – | – | 2 610 | – | – | – | 2 610 | |||||||
Wohngebäude | – | – | 9 419 | – | 5 | 0 | 9 424 | |||||||
Total Hypotheken | – | – | 12 029 | – | 5 | 0 | 12 034 | |||||||
Übrige Darlehen und Forderungen
|
||||||||||||||
Staatsanleihen und überstaatliche Schuldner | 1 209 | 1 594 | 183 | 37 | 4 | – | 3 027 | |||||||
Unternehmen | 845 | 495 | 2 287 | 1 513 | 4 625 | –2 | 9 763 | |||||||
Übrige | 0 | 0 | 46 | 2 300 | 36 | –9 | 2 374 | |||||||
Total übrige Darlehen und Forderungen | 2 054 | 2 090 | 2 516 | 3 850 | 4 665 | –11 | 15 164 |
Einzeln als wertgemindert identifizierte finanzielle Vermögenswerte per 31. Dezember 2022
Mio. CHF | ||||||
---|---|---|---|---|---|---|
Bruttobetrag | Wertberichtigung für Wertminderungen | Buchwert | ||||
Schuldpapiere | ||||||
Unternehmen | 1 | –1 | 1 | |||
Total | 1 | –1 | 1 | |||
Hypotheken | ||||||
Wohngebäude | 3 | 0 | 3 | |||
Total | 3 | 0 | 3 | |||
Übrige Darlehen und Forderungen | ||||||
Unternehmen | 64 | –39 | 25 | |||
Übrige | 13 | –9 | 4 | |||
Total | 77 | –48 | 29 |
Überfällige finanzielle Vermögenswerte (nicht wertgemindert) – Analyse der Altersstruktur per 31. Dezember 2022
Mio. CHF | ||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Bis zu 3 Monaten | 3–6 Monate | 6–12 Monate | Über 1 Jahr | Total | ||||||
Schuldpapiere | ||||||||||
Staatsanleihen und überstaatliche Schuldner | – | – | – | 9 | 9 | |||||
Total | – | – | – | 9 | 9 | |||||
Hypotheken | ||||||||||
Wohngebäude | 1 | 0 | – | 10 | 11 | |||||
Total | 1 | 0 | – | 10 | 11 | |||||
Übrige Darlehen und Forderungen | ||||||||||
Staatsanleihen und überstaatliche Schuldner | 0 | – | – | – | 0 | |||||
Unternehmen | 29 | 0 | – | – | 29 | |||||
Übrige | 156 | 5 | 6 | 10 | 177 | |||||
Total | 185 | 5 | 6 | 10 | 206 |
Einzeln als wertgemindert identifizierte finanzielle Vermögenswerte – Wertberichtigung für Wertminderungen für das Geschäftsjahr 2022
Mio. CHF | ||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Stand 1. Januar | Wert-minderungen/ -aufholungen | Ausbuchungen und Abgänge | Währungs-umrechnungs-differenzen | Stand am Ende der Periode | ||||||
Schuldpapiere | ||||||||||
Unternehmen | 1 | 0 | 0 | 0 | 1 | |||||
Übrige | – | – | – | – | – | |||||
Total | 1 | 0 | 0 | 0 | 1 | |||||
Hypotheken gesichert durch: | ||||||||||
Wohngebäude | 0 | 0 | 0 | – | 0 | |||||
Total | 0 | 0 | 0 | – | 0 | |||||
Übrige Darlehen und Forderungen | ||||||||||
Unternehmen | 11 | 29 | – | –1 | 39 | |||||
Übrige | 11 | 0 | –1 | 0 | 9 | |||||
Total | 22 | 29 | –1 | –1 | 48 |
5.3.6 Währungsrisiko
Die Swiss Life-Gruppe ist international tätig. Währungsrisiken bestehen für sie vor allem in Bezug auf den Euro, den US-Dollar und das britische Pfund. Die meisten Kapitalanlagen und Verbindlichkeiten lauten auf Schweizer Franken, Euro und US-Dollar, deren Wert von Wechselkursschwankungen beeinflusst wird. Die Gruppe operiert mit mehreren funktionalen Währungen (vor allem Schweizer Franken und Euro). Ihre Finanz- und Ertragslage könnte durch eine Schwächung der erwähnten Fremdwährungen gegenüber dem Franken stark beeinträchtigt werden.
Die europäischen Versicherungs- und Anlagebereiche der Swiss Life-Gruppe (ausserhalb der Schweiz) legen Kapital generell in Vermögenswerten an, die auf dieselbe Währung lauten wie ihre Verbindlichkeiten aus dem Versicherungsgeschäft und aus den Kapitalanlageverträgen. Dies mindert das Währungsrisiko für diese Bereiche. Das Währungsrisiko ergibt sich somit aus bilanzierten Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, die auf andere Währungen lauten, und aus Nettoinvestitionen in ausländische Geschäftseinheiten. Obwohl Swiss Life ein aktives Währungsmanagement betreibt, um die Auswirkungen von Wechselkursänderungen auf ihre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zu reduzieren, insbesondere durch Absicherung gegen das Risiko solcher Änderungen von Teilen ihrer Kapitalanlagen in Euro oder US-Dollar, könnten sich starke Wechselkursänderungen negativ auf die Ertrags- und Finanzlage sowie den Wert des Anlageportfolios von Swiss Life auswirken. Das Währungsrisiko wird in Übereinstimmung mit der strategischen Asset Allocation abgesichert. Die Instrumente, mit denen sich die Swiss Life-Gruppe absichert, korrelieren unter Umständen nicht vollkommen mit den entsprechenden Vermögenswerten, so dass die Gruppe trotzdem mit Verlusten rechnen muss, wenn der Wert der Absicherung und der Wert des zugrunde liegenden Vermögenswerts bzw. der zugrunde liegenden Verbindlichkeit nicht angemessen korrespondieren.
Aufgrund der Begrenztheit des schweizerischen Kapitalmarkts in Bezug auf Liquidität und Duration erfolgen Kapitalanlagen in der Schweiz auch in anderen Währungen als dem Schweizer Franken. Das in der Bilanz vorhandene Währungsrisiko wird jedoch weitgehend mittels Fremdwährungsderivaten abgesichert.
Finanzinstrumente und Versicherungsverträge, Kapitalanlageverträge mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung sowie Rückversicherungsverträge nach Währung
Mio. CHF | ||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
CHF | EUR | USD | Übrige | Total | ||||||
Buchwerte per 31. Dezember 2023 | ||||||||||
Finanzielle Vermögenswerte | 48 092 | 77 950 | 27 447 | 3 770 | 157 259 | |||||
Finanzielle Verbindlichkeiten | –11 700 | –24 022 | –6 491 | –294 | –42 507 | |||||
Versicherungsverträge, Kapitalanlageverträge mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung und Vermögenswerte aus Rückversicherungsverträgen | 637 | 1 454 | – | 0 | 2 092 | |||||
Versicherungsverträge, Kapitalanlageverträge mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung und Verbindlichkeiten aus Rückversicherungsverträgen | –103 398 | –55 823 | –66 | –561 | –159 848 | |||||
Total | –66 369 | –440 | 20 889 | 2 916 | –43 004 |
Buchwerte per 31. Dezember 2022 | ||||||||||
Finanzielle Vermögenswerte | 46 374 | 78 050 | 23 030 | 5 235 | 152 690 | |||||
Finanzielle Verbindlichkeiten | –10 346 | –27 502 | –7 120 | –339 | –45 308 | |||||
Versicherungsverträge, Kapitalanlageverträge mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung und Vermögenswerte aus Rückversicherungsverträgen | 536 | 1 161 | 0 | 1 | 1 697 | |||||
Versicherungsverträge, Kapitalanlageverträge mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung und Verbindlichkeiten aus Rückversicherungsverträgen | –101 450 | –54 169 | –46 | –465 | –156 129 | |||||
Total | –64 886 | –2 460 | 15 864 | 4 432 | –47 050 |
Die Sensitivitätsanalyse in Bezug auf das Währungsrisiko ergibt Folgendes:
Währungssensitivität
Mio. CHF | ||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Auswirkung auf Reingewinn 1 | Auswirkung auf übrigen Gesamterfolg (netto) 1 | |||||||
2023 | 2022 | 2023 | 2022 | |||||
EUR/CHF (Anstieg des Wechselkurses um 5%) | ||||||||
Finanzinstrumente | –2 | –69 | 99 | 45 | ||||
Versicherungsverträge, Kapitalanlageverträge mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung und Rückversicherungsverträge | –4 | –6 | –60 | –24 | ||||
Ertragssteuern | 0 | 14 | –7 | –4 | ||||
Nettoeffekt nach Steuern | –5 | –60 | 31 | 17 | ||||
USD/CHF (Anstieg des Wechselkurses um 5%) | ||||||||
Finanzinstrumente | 8 | 6 | 77 | 12 | ||||
Versicherungsverträge, Kapitalanlageverträge mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung und Rückversicherungsverträge | –3 | –3 | –77 | –12 | ||||
Ertragssteuern | –1 | –1 | 0 | 0 | ||||
Nettoeffekt nach Steuern | 5 | 3 | 0 | 0 | ||||
GBP/CHF (Anstieg des Wechselkurses um 5%) | ||||||||
Finanzinstrumente | 2 | 1 | 11 | 18 | ||||
Versicherungsverträge, Kapitalanlageverträge mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung und Rückversicherungsverträge | 0 | 0 | –15 | –18 | ||||
Ertragssteuern | 0 | 0 | 1 | 0 | ||||
Nettoeffekt nach Steuern | 2 | 0 | –4 | 0 | ||||
EUR/CHF (Rückgang des Wechselkurses um 5%) | ||||||||
Finanzinstrumente | 2 | 69 | –99 | –48 | ||||
Versicherungsverträge, Kapitalanlageverträge mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung und Rückversicherungsverträge | 4 | 5 | 60 | 27 | ||||
Ertragssteuern | 0 | –14 | 7 | 4 | ||||
Nettoeffekt nach Steuern | 5 | 57 | –31 | –17 | ||||
USD/CHF (Rückgang des Wechselkurses um 5%) | ||||||||
Finanzinstrumente | –8 | –6 | –75 | –16 | ||||
Versicherungsverträge, Kapitalanlageverträge mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung und Rückversicherungsverträge | 3 | 2 | 75 | 15 | ||||
Ertragssteuern | 1 | 1 | 0 | 0 | ||||
Nettoeffekt nach Steuern | –5 | –3 | 0 | –1 | ||||
GBP/CHF (Rückgang des Wechselkurses um 5%) | ||||||||
Finanzinstrumente | –2 | –1 | –11 | –18 | ||||
Versicherungsverträge, Kapitalanlageverträge mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung und Rückversicherungsverträge | 0 | –1 | 15 | 19 | ||||
Ertragssteuern | 0 | 0 | –1 | 0 | ||||
Nettoeffekt nach Steuern | –2 | –1 | 4 | 0 | ||||
1 + = Anstieg / – = Rückgang
|
5.3.7 Liquiditätsrisiko
Das Liquiditätsrisiko ist das Risiko, dass nicht genug Barmittel zur Verfügung stehen, um Verpflichtungen (in erster Linie Verpflichtungen aus dem Versicherungsgeschäft und Schuldverpflichtungen) bei Fälligkeit zu angemessenen Kosten zu bezahlen. Die Liquiditätsrisiken der Swiss Life-Gruppe ergeben sich primär aus der Inanspruchnahme ihrer Barmittel durch Leistungsansprüche, Auszahlungen bei Fälligkeit und Rückkäufe von Versicherungs- sowie Kapitalanlageverträgen. Die Swiss Life-Gruppe trägt das Risiko, bei unerwarteten langfristigen Marktturbulenzen ihre Schuldverpflichtungen nicht refinanzieren zu können.
Auf operativer Ebene werden mittels rollender Prognosen situative Liquiditätsrisiken erfasst, die sich primär aus der unerwarteten Inanspruchnahme der Barmittel durch Leistungsansprüche, Auszahlungen bei Fälligkeit und Rückkäufe von Versicherungs- sowie Kapitalanlageverträgen ergeben. Um unerwartete Liquiditätsengpässe in Zeiten zu überwinden, in denen Veräusserungen von Vermögenswerten nicht erwünscht sind, werden Repurchase-Vereinbarungen und Minderungsmassnahmen auf der Passivseite verwendet, damit die kurzfristige Refinanzierung zu möglichst tiefen Kosten sichergestellt ist.
Auf strategischer Ebene verfügt die Swiss Life-Gruppe über bedeutende Liquidität und plant die Fälligkeit der Schulden aktiv. Damit stellt sie eine finanzielle Flexibilität und ein effizientes Liquiditätsmanagement sicher.
Die Liquiditätsanalyse von finanziellen Verbindlichkeiten und Zusagen beruht auf nicht diskontierten Mittelflüssen nach vertraglicher Restlaufzeit, während bei Verbindlichkeiten aus dem Versicherungsgeschäft und aus Überschussbeteiligungen der Versicherungsnehmer die Analyse der Mittelabflüsse nach geschätztem Zeitpunkt erfolgt. Mittelabflüsse bei Verbindlichkeiten aus zur Absicherung der Mittelflüsse gehaltenen Derivaten werden anhand der erwarteten Erfüllungsdaten von Forward Starting Swaps bzw. der vertraglichen Fälligkeit von Forward Starting Bonds untersucht.
Liquiditätsrisiken per 31. Dezember 2023
Mio. CHF | ||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Mittelflüsse | Buchwert | |||||||||||||||
Bis zu 1 Monat | 1–3 Monate | 3–12 Monate | 1–5 Jahre | 5–10 Jahre | Über 10 Jahre | Total | ||||||||||
Finanzielle Verbindlichkeiten
|
||||||||||||||||
Zur Absicherung der Mittelflüsse gehaltene Derivate | 1 | 1 | 385 | 913 | – | 42 | 1 342 | 436 | ||||||||
Kapitalanlageverträge ohne ermessensabhängige Überschussbeteiligung | 1 | – | – | 627 | 5 497 | 12 076 | 18 201 | 18 201 | ||||||||
Anleihen und Darlehensverpflichtungen | 14 | 1 | 206 | 2 585 | 1 821 | – | 4 627 | 4 195 | ||||||||
Leasingverbindlichkeiten | 4 | 6 | 29 | 105 | 29 | 114 | 287 | 229 | ||||||||
Übrige finanzielle Verbindlichkeiten | 11 588 | 1 814 | 1 803 | 2 608 | 833 | 0 | 18 646 | 18 617 | ||||||||
Total | 11 609 | 1 822 | 2 423 | 6 838 | 8 180 | 12 232 | 43 103 | 41 678 | ||||||||
Garantien und Zusagen
|
||||||||||||||||
Finanzgarantien | 1 | 0 | 3 | 10 | 1 | – | 15 | – | ||||||||
Kreditzusagen | 21 | 108 | 92 | 76 | 0 | – | 297 | – | ||||||||
Kapitalzusagen | 369 | 3 | 230 | 12 | 11 | – | 624 | – | ||||||||
Total | 391 | 111 | 325 | 97 | 12 | – | 937 | – |
Liquiditätsrisiken per 31. Dezember 2022
Mio. CHF | ||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Mittelflüsse | Buchwert | |||||||||||||||
Bis zu 1 Monat | 1–3 Monate | 3–12 Monate | 1–5 Jahre | 5–10 Jahre | Über 10 Jahre | Total | ||||||||||
Finanzielle Verbindlichkeiten
|
||||||||||||||||
Zur Absicherung der Mittelflüsse gehaltene Derivate | – | – | 332 | 993 | – | 84 | 1 409 | 665 | ||||||||
Kapitalanlageverträge ohne ermessensabhängige Überschussbeteiligung | – | – | 34 | 810 | 5 992 | 12 074 | 18 910 | 18 545 | ||||||||
Anleihen und Darlehensverpflichtungen | – | 151 | 613 | 2 291 | 2 049 | – | 5 103 | 4 409 | ||||||||
Leasingverbindlichkeiten | 4 | 6 | 29 | 118 | 30 | 121 | 308 | 249 | ||||||||
Übrige finanzielle Verbindlichkeiten | 9 309 | 606 | 5 033 | 3 179 | 717 | 77 | 18 922 | 18 887 | ||||||||
Total | 9 314 | 763 | 6 041 | 7 391 | 8 788 | 12 356 | 44 652 | 42 755 | ||||||||
Garantien und Zusagen
|
||||||||||||||||
Finanzgarantien | 9 | – | 5 | – | – | – | 14 | – | ||||||||
Kreditzusagen | 183 | 90 | 72 | 33 | 0 | – | 378 | – | ||||||||
Kapitalzusagen | 757 | – | 511 | 49 | – | – | 1 317 | – | ||||||||
Total | 949 | 90 | 589 | 82 | 0 | – | 1 710 | – |
Die Schätzungen des Barwerts von zukünftigen Mittelflüssen aus Versicherungsverträgen, Kapitalanlageverträgen mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung und Rückversicherungsverträgen lauten wie folgt:
Schätzungen des Barwerts von zukünftigen Mittelflüssen aus Versicherungsverträgen, Kapitalanlageverträgen mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung und gehaltenen Rückversicherungsverträgen per 31. Dezember 2023
Mio. CHF | ||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
1 Jahr oder weniger | 1–2 Jahre | 2–3 Jahre | 3–4 Jahre | 4–5 Jahre | Über 5 Jahre | Total | ||||||||
Versicherungsverträge und Kapitalanlage-verträge mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung
|
||||||||||||||
Verbindlichkeiten – Verträge mit direkter Überschussbeteiligung | 4 354 | 4 194 | 4 201 | 4 240 | 4 270 | 119 389 | 140 646 | |||||||
Verbindlichkeiten – Übrige | 916 | 538 | 315 | 245 | 213 | 1 632 | 3 858 | |||||||
Gehaltene Rückversicherungsverträge
|
||||||||||||||
Verbindlichkeiten | 7 | 4 | 3 | 3 | 2 | 36 | 56 |
Schätzungen des Barwerts von zukünftigen Mittelflüssen aus Versicherungsverträgen, Kapitalanlageverträgen mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung und gehaltenen Rückversicherungsverträgen per 31. Dezember 2022
Mio. CHF | ||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
1 Jahr oder weniger | 1–2 Jahre | 2–3 Jahre | 3–4 Jahre | 4–5 Jahre | Über 5 Jahre | Total | ||||||||
Versicherungsverträge und Kapitalanlage-verträge mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung
|
||||||||||||||
Verbindlichkeiten – Verträge mit direkter Überschussbeteiligung | 4 107 | 4 076 | 3 919 | 3 920 | 3 964 | 116 376 | 136 363 | |||||||
Verbindlichkeiten – Übrige | 1 230 | 209 | 140 | 120 | 119 | 1 429 | 3 247 | |||||||
Gehaltene Rückversicherungsverträge
|
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Verbindlichkeiten | 5 | 2 | 2 | 2 | 2 | 36 | 50 |
Auf Anforderung zu zahlende Beträge aus Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen
Mio. CHF | ||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Auf Anforderung zu zahlender Betrag | Buchwert | |||||||
31.12.2023 | 31.12.2022 | 31.12.2023 | 31.12.2022 | |||||
Verträge mit direkter Überschussbeteiligung | 64 330 | 54 347 | 140 646 | 136 363 | ||||
Übrige Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen | 1 017 | 384 | 3 858 | 3 247 | ||||
Total | 65 348 | 54 731 | 144 505 | 139 611 |
Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die erwartete Realisierung von Vermögenswerten oder Begleichung von Verbindlichkeiten. Vermögenswerte werden als kurzfristig klassifiziert, wenn deren Realisierung innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag erwartet wird. Verbindlichkeiten werden als kurzfristig klassifiziert, wenn deren Tilgung innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag erwartet wird. Alle anderen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden als langfristig klassifiziert.
Kurzfristige und langfristige Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
Mio. CHF | ||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Kurzfristig | Langfristig | Total | ||||||||||
31.12.2023 | 31.12.2022 | 31.12.2023 | 31.12.2022 | 31.12.2023 | 31.12.2022 | |||||||
Aktiven | ||||||||||||
Flüssige Mittel | 5 888 | 6 910 | – | – | 5 888 | 6 910 | ||||||
Derivate | 2 452 | 3 290 | 297 | 1 836 | 2 749 | 5 126 | ||||||
Zur Veräusserung gehaltene Vermögenswerte | 1 | 1 | – | – | 1 | 1 | ||||||
Finanzielle Vermögenswerte | 36 758 | 18 537 | 120 501 | 134 153 | 157 259 | 152 690 | ||||||
Investitionsliegenschaften | – | – | 40 710 | 42 160 | 40 710 | 42 160 | ||||||
Beteiligungen an assoziierten Unternehmen | – | – | 163 | 152 | 163 | 152 | ||||||
Ausgestellte Versicherungsverträge und Kapitalanlageverträge mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung | 13 | 5 | – | – | 13 | 5 | ||||||
Gehaltene Rückversicherungsverträge | 936 | 1 415 | 1 144 | 277 | 2 079 | 1 692 | ||||||
Sachanlagen | – | – | 908 | 932 | 908 | 932 | ||||||
Immaterielle Vermögenswerte | – | – | 1 701 | 1 714 | 1 701 | 1 714 | ||||||
Laufende Ertragssteuerguthaben | 62 | 35 | – | – | 62 | 35 | ||||||
Latente Ertragssteuerguthaben | – | – | 274 | 260 | 274 | 260 | ||||||
Übrige Aktiven | 409 | 622 | 1 228 | 1 142 | 1 637 | 1 764 | ||||||
Total Aktiven | 46 518 | 30 815 | 166 927 | 182 625 | 213 445 | 213 440 | ||||||
Verbindlichkeiten | ||||||||||||
Derivate | 699 | 1 099 | 565 | 2 119 | 1 265 | 3 218 | ||||||
Kapitalanlageverträge ohne ermessensabhängige Überschussbeteiligung | 1 | 34 | 18 200 | 18 511 | 18 201 | 18 545 | ||||||
Anleihen und Darlehensverpflichtungen | 179 | 650 | 4 016 | 3 759 | 4 195 | 4 409 | ||||||
Übrige finanzielle Verbindlichkeiten | 15 396 | 14 988 | 3 451 | 4 148 | 18 846 | 19 136 | ||||||
Ausgestellte Versicherungsverträge und Kapitalanlageverträge mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung | 6 056 | 24 078 | 153 774 | 132 037 | 159 830 | 156 115 | ||||||
Gehaltene Rückversicherungsverträge | 6 | 5 | 12 | 10 | 18 | 14 | ||||||
Verbindlichkeiten aus Leistungen an Mitarbeitende | 230 | 253 | 799 | 616 | 1 029 | 869 | ||||||
Laufende Ertragssteuerverbindlichkeiten | 362 | 424 | – | – | 362 | 424 | ||||||
Latente Ertragssteuerverbindlichkeiten | – | – | 986 | 1 033 | 986 | 1 033 | ||||||
Rückstellungen | 28 | 45 | 12 | 21 | 40 | 66 | ||||||
Übrige Verbindlichkeiten | 338 | 373 | 35 | 29 | 374 | 402 | ||||||
Total Verbindlichkeiten | 23 295 | 41 948 | 181 850 | 162 283 | 205 146 | 204 231 |
5.3.8 Hedging
Die Swiss Life-Gruppe nutzt Derivate innerhalb der strengen Grenzen der geltenden Versicherungsgesetze und der internen Richtlinien. In erster Linie werden Derivate verwendet, um die Risiken aus dem Exposure gegenüber Wechselkursen, Zinssätzen, Beteiligungspapieren und Gegenparteien zu steuern. Zu den wichtigsten Instrumenten zählen hierbei Index-Futures und Optionsstrukturen in Aktienmärkten, Bond-Futures, Bond-Forwards, Zinsswaps und Zinsoptionen zur Steuerung der Duration, Devisentermingeschäfte und -optionen zur Steuerung des Währungsrisikos sowie Credit-Default-Swaps, Credit-Default-Swap-Indizes oder Optionen auf solchen Indizes zur Steuerung des Credit-Spread-Risikos und des Gegenparteirisikos. Innerhalb bestimmter Grenzen dienen Derivate der Erhöhung der Erträge des bestehenden Portfolios. Die Derivatetypen, deren Einsatz in der Swiss Life-Gruppe generell zulässig ist, sowie die Liste der verfügbaren ausserbörslichen Handelspartner wurden vom Group Risk Committee genehmigt.
Hedgingstrategien beinhalten die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen («Hedge Accounting») gemäss IFRS sowie wirtschaftliche Absicherungen («Economic Hedging»). Letztere umfassen Derivate in Kombination mit finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten, die einen gemeinsamen Risikofaktor aufweisen und zu entgegengesetzten Veränderungen des Fair Value führen, die sich meist gegenseitig aufheben.
5.4 Ziele und Grundsätze des Managements von Versicherungsrisiken
Versicherungsverträge sind Verträge, bei denen eine Partei (die Versicherungsgesellschaft) einer anderen Partei (dem Versicherungsnehmer) eine Entschädigung für den Fall zusagt, dass sie von einem bestimmten zukünftigen Ereignis betroffen ist, dessen Eintreten nicht sicher ist. Die Versicherungsgesellschaften der Gruppe stimmen einem Versicherungsschutz für Antragsteller weder generell zu, noch lehnen sie ihn generell ab. Vielmehr stellen sie sicher, dass alle Versicherungsrisiken identifiziert und gründlich beurteilt werden und dass die Versicherungsprämien das übernommene Risiko korrekt widerspiegeln. Die Höhe und die Art des übernommenen Risikos müssen der Risikopolitik und -strategie der Gruppe entsprechen und die Profitabilitätsvorgaben erfüllen.
5.4.1 Das Wesen des Versicherungsrisikos
Bei der Entwicklung eines neuen oder der Überprüfung eines bestehenden Produkts muss darauf geachtet werden, dass das Produkt weder ein systemisches Risiko noch Anreize für eine Negativselektion enthält. Die Swiss Life-Gruppe bevorzugt eine transparente und einfache Produktgestaltung mit einer zuverlässigen Tarifierungsbasis, für die ausreichende statistische Daten verfügbar sind. Ein Versicherungsrisiko entsteht dann, wenn biometrische Parameter negativ von den Erwartungen abweichen. Die Unsicherheit bei der Schätzung künftiger Leistungszahlungen und Prämieneingänge für langfristige Versicherungsverträge beruht beispielsweise auf der Unvorhersehbarkeit der Langzeitveränderungen von Sterblichkeits-, Langlebigkeits- und Invaliditätsrate. Zudem können zufällige Schwankungen zu Abweichungen vom erwarteten Ergebnis führen. Die Auswirkungen solcher Schwankungen hängen vom Diversifikationsgrad eines Vertragsbestands ab.
Die Risiken Sterblichkeit und Langlebigkeit beziehen sich auf die finanziellen Folgen, die entstehen, wenn versicherte Personen früher sterben bzw. länger leben als erwartet. Für einen Lebensversicherer, der beispielsweise lebenslängliche Renten zahlt, stellen Personen, die länger als erwartet leben, ein finanzielles Risiko dar. Ein Lebensversicherer hingegen, der Todesfallleistungen erbringt, trägt die finanziellen Folgen eines Anstiegs der Sterblichkeitsrate.
Das BVG-Segment des Kollektivlebensversicherungsgeschäfts in der Schweiz ist ein bedeutender Teil des gesamten Lebensversicherungsgeschäfts der Gruppe. Es stellt ein Beispiel für eine Mindestrenditegarantie in Form des Rechts dar, die Versicherungssumme zu einem garantierten Umwandlungssatz in eine Altersrente umzuwandeln: Der garantierte Rentenumwandlungssatz im Rahmen des BVG-Obligatoriums für Pensionierungen beträgt für Männer 6,8% (Rentenalter 65) und für Frauen 6,8% (Rentenalter 64).
Das Risiko Invalidität bezieht sich auf die finanziellen Folgen, die entstehen, wenn bestimmte Personengruppen häufiger invalid werden und/oder weniger schnell als erwartet genesen. Die bedeutendsten Risikofaktoren im Hinblick auf Morbidität sind sich verbreitende Krankheiten, psychische Belastung, wesentliche Änderungen der Lebensgewohnheiten, zum Beispiel der Ess-, Rauch- und Bewegungsgewohnheiten, oder wirtschaftliche Faktoren.
5.4.2 Eingebettete Optionen
Hat ein Versicherungsnehmer die Möglichkeit, sich im Rahmen eines Vertrags künftig vollständig oder teilweise von der Prämienzahlung befreien zu lassen, den Vertrag insgesamt zu kündigen oder eine garantierte Rentenoption auszuüben, hängt die Höhe der Versicherungsverpflichtung in gewissem Umfang auch vom Verhalten des Versicherungsnehmers ab. Unter der Annahme, dass ein bestimmter Teil der Versicherungsnehmer rational entscheiden wird, kann das Versicherungsrisiko insgesamt durch dieses Verhalten erhöht werden. So werden Versicherungsnehmer, deren Gesundheitszustand sich stark verschlechtert hat, wahrscheinlich weniger zur Kündigung von Verträgen mit Invaliditäts- oder Todesfallleistungen neigen als Versicherungsnehmer, die bei guter Gesundheit sind. Dies trägt tendenziell zu einem Anstieg der erwarteten Sterblichkeit der Versicherungsnehmer bei, je stärker das Vertragsportefeuille durch Rückkauf schrumpft.
5.4.3 Zeichnungsstrategie
Bei der Zeichnung des Geschäfts geht es um die Auswahl und Klassifizierung versicherbarer Risiken. Die Zeichnungsstrategie versucht sicherzustellen, dass die gezeichneten Risiken hinsichtlich des Risikotyps und der Höhe der versicherten Leistungen profitabel und gut diversifiziert sind. Bei der Zeichnung von Lebengeschäft geht es darum, dass die Prämien und allgemeinen Bedingungen der Versicherungspolicen für die zu versichernden Risiken angemessen sind. Der erste Schritt im Zeichnungsprozess besteht darin festzulegen, welche Einzelrisiken akzeptiert werden können. Der zweite Schritt ist die Zusammenfassung der akzeptierten Risiken in Gruppen mit ähnlich hohem Risiko. Beide Prozesse müssen objektiv und einheitlich durchgeführt werden. Die Gruppe legt Limiten für die Annahme von Versicherungsdeckungen fest, die sich aus neuem und erneuertem Geschäft ergeben. Im Rahmen des Zeichnungsverfahrens der Gruppe findet auch eine Gesundheitsprüfung statt, sodass die erhobenen Prämien den Gesundheitszustand und die familiäre Vorbelastung der Antragsteller widerspiegeln, sowie eine Überprüfung auf Einhaltung der ESG-Strategie (Environmental, Social und Governance). Die Limiten betreffen die risikobehafteten Beträge, die maximal versicherten Schäden oder den Barwert der Prämien auf Vertrags- oder Versichertenebene. Je nach Typ des Geschäfts und der überschrittenen Limite muss der neue oder erneuerte Vertrag vom jeweiligen Risikoausschuss oder von der Geschäftsleitung genehmigt werden. Verträge, welche die festgesetzten Limiten übersteigen, werden vor der Genehmigung nach vorab definierten Verfahren einzeln auf ihre Profitabilität überprüft und es werden Compliance-Bewertungen vorgenommen. Bestimmte Verträge, die spezifische Risiken im Zusammenhang mit Derivaten oder versicherungsbezogenen Risikofaktoren enthalten, für die keine verlässlichen Daten verfügbar sind, müssen unabhängig von der Höhe der angebotenen Deckung zur Genehmigung vorgelegt werden. Über Versicherungsdeckungen, welche die festgesetzten Limiten übersteigen, müssen regelmässige interne Berichte vorgelegt werden. Darüber hinaus müssen die Zeichnungspraktiken den Gesetzen des jeweiligen Landes entsprechen.
Für bestimmte Teile des Kollektivlebengeschäfts gilt im Hinblick auf Gesundheitsprüfungen, die vor der Zeichnung von Geschäft verlangt werden, das Recht des jeweiligen Landes. Für bestimmte Teile des Einzellebengeschäfts bestehen Vereinbarungen im Hinblick auf Gesundheitsprüfungen von Antragstellern vor der Zeichnung von Geschäft. Wird das Risiko hoch eingeschätzt, werden der Ausschluss spezifischer Risiken, die Anpassung der Prämien, die Rückversicherung oder die Ablehnung des Antrags in Betracht gezogen.
Im Unfall- und Krankengeschäft sowie in der Restschuldversicherung in Frankreich umfasst die Zeichnungsstrategie biometrische und finanzielle Daten der zu versichernden Personen, den Vertragstyp und Erfahrungswerte.
Die nachstehende Tabelle zeigt, wie die Erfolgsrechnung und der übrige Gesamterfolg höher (tiefer) ausgefallen wären, wenn Veränderungen der versicherungstechnischen Risiken eingetreten wären, die zum Bilanzstichtag nach vernünftigem Ermessen möglich gewesen wären. Die Analyse stellt die Sensitivitäten sowohl vor als auch nach der Risikominderung durch Rückversicherung dar und geht davon aus, dass alle anderen Variablen konstant bleiben.
Sensitivität Versicherungsgeschäft – Leben
Mio. CHF | ||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Rückversicherungsergebnis vor Steuern 1 | Rückversicherungsnettoergebnis vor Steuern 1 | |||||||
2023 | 2022 | 2023 | 2022 | |||||
Sterblichkeitsraten (5% höher) – Lebensversicherung | –11 | –10 | –11 | –9 | ||||
Sterblichkeitsraten (5% tiefer) – Lebensversicherung | 11 | 10 | 11 | 9 | ||||
Sterblichkeitsraten (5% höher) – Leibrenten | 22 | 16 | 19 | 15 | ||||
Sterblichkeitsraten (5% tiefer) – Leibrenten | –23 | –17 | –19 | –16 | ||||
Sterblichkeitsraten (5% höher) | –8 | –8 | –8 | –7 | ||||
Morbiditätsraten (5% tiefer) | 7 | 7 | 7 | 6 | ||||
1 + = Gewinn / – = Verlust
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5.4.4 Nichtleben
Die Swiss Life-Gruppe verfügt primär in Frankreich über Geschäftsbereiche zur Deckung von Unfall- und Krankheits- (Invaliditäts-), Sach- und Haftpflicht- sowie Restschuldversicherungsrisiken.
Leistungsansprüche aus dem Unfall- und Krankengeschäft decken primär die Erstattung von Behandlungskosten, Krankentaggeld, Renten und langfristige medizinische Betreuung. Die Faktoren, die zu einer Zunahme der Gesamtverpflichtungen in der Krankenversicherung führen könnten, sind die Erhöhung der Schadenhäufigkeit infolge eines Anstiegs des Durchschnittsalters der Versicherten sowie negativer wirtschaftlicher und sozialer Faktoren. Die Verbindlichkeiten aus Unfall- und Krankenversicherungsverträgen müssen noch offene Schadenfälle und eingetretene, aber noch nicht gemeldete Schäden (Spätschäden) berücksichtigen. Ein grosser Teil der Verbindlichkeiten aus diesen Verträgen betrifft Spätschäden, und die Erfahrung zeigt, dass späte Schadenmeldungen, sowohl was die Anzahl der Schäden als auch die Schadenhöhe anbelangt, erhebliche Auswirkungen bei Krankenversicherungsverträgen haben.
Die Gruppe steuert die Risiken, die sich aus diesen Verträgen ergeben, mithilfe ihrer Zeichnungsstrategie und durch Rückversicherungsvereinbarungen.
Die Entwicklung bei Schadenfällen im Rahmen von Nichtlebensversicherungsverträgen umfasst das Nichtlebengeschäft in Frankreich. Ein kleiner Teil des Nichtlebengeschäfts ist von kurzfristiger Natur in dem Sinne, dass die eingetretenen Schadenfälle für diesen Teil fast immer innerhalb eines Jahres abgewickelt werden. Offene Schadenfälle am Bilanzstichtag sind deshalb hinsichtlich ihres Ausmasses nicht relevant, und die endgültigen Schadenkosten unterliegen im Verlauf der Zeit keinen wesentlichen Veränderungen. Die Angaben zu diesem Geschäftszweig sind in obiger Tabelle nicht enthalten.
Die Annahmevorschriften für Risiken stimmen mit dem «Code des Assurances» und dem französischen Aufsichtsrecht überein. Zeichnungsrichtlinien und Tarife werden jährlich überprüft.
Die Überwachung der eingegangenen Risiken hinsichtlich der entsprechenden Prämien und Schäden erfolgt monatlich. Bei Risiken, deren Schadensatz ein bestimmtes Mass übersteigt, wird für die Anpassung der Tarife ein automatisches Schadenüberwachungssystem eingesetzt.
5.4.5 Rückversicherung
Durch Rückversicherung wird das Versicherungsrisiko der Gruppe begrenzt. Dies entlastet die Gruppe jedoch nicht von ihren Verpflichtungen als Erstversicherer; und wenn ein Rückversicherer einen Schaden nicht bezahlt, haftet die Gruppe gegenüber dem Versicherungsnehmer weiterhin für die Zahlungen. Für nicht einbringliche Forderungen gegenüber Rückversicherern würde eine auf Schätzungen basierende Wertberichtigung ausgewiesen.
Zusätzlich hält die Gruppe umfangreiche Sicherheiten im Rahmen von Rückversicherungsverträgen zur Sicherstellung von Forderungen (Depoteinlagen und Wertschriften). Von Rückversicherern rückforderbare Beträge werden auf Basis der geschätzten Leistungen aus den Erstversicherungsverträgen berechnet und in der Bilanz unter Guthaben aus Rückversicherung ausgewiesen.
Das Management überprüft die Rückversicherungsprogramme regelmässig unter Berücksichtigung von Vertrag, Typ, gedeckten Risiken und Selbstbehalt. Für die Genehmigung von Rückversicherungsprogrammen und deren Änderung werden ein Prozess, die Kompetenzen und die Limiten festgelegt. Rückversicherungsrichtlinien gewährleisten die Einhaltung der Prinzipien der Gruppe.
Im Rahmen ihrer Selbstbehaltspolitik beschränkt die Gruppe ihr Exposure für Todesfall- und Erwerbsunfähigkeitsleistungen auf CHF 5 Millionen pro Leben. Bei anderen Produkten (z. B. zur Absicherung von schweren Krankheiten oder Langzeitpflege) oder Exposures in internationalen Märkten kann der Selbstbehalt tiefer sein. Zur Deckung von Schadenhäufungen, die aus einem einzigen Ereignis oder einer Reihe von zusammenhängenden Ereignissen entstanden sind, bestehen Rückversicherungsverträge, die das Katastrophenrisiko abdecken.
Auf Gruppenebene ist das Rückversicherungsteam verantwortlich für die Umsetzung der Selbstbehaltspolitik mittels gruppeninterner Rückversicherung. Letztere wird wie ein Drittgeschäft behandelt.
Bei Sach- und Haftpflichtversicherungen umfassen die Rückversicherungsvereinbarungen überwiegend nichtproportionale Deckungen für einzelne Risiken und/oder Ereignisse, die an das spezifische Exposure angepasst sind. Dies umfasst Schadenexzedenten-, Stop-Loss- und Katastrophendeckungen. Zum Schutz vor spezifischen Risiken wird auch fakultative Rückversicherung eingekauft.
Kein einzelner Rückversicherer ist ein wesentlicher Rückversicherer der Gruppe und das Geschäft der Gruppe ist auch nicht substanziell abhängig von einem einzelnen Rückversicherer.
5.5 Strategisches Risikomanagement
Um vor dem Hintergrund des weiterhin sehr anspruchsvollen wirtschaftlichen Umfelds mit strategischen Risiken angemessen umgehen zu können, wendet Swiss Life ein strukturiertes Verfahren an. Im Rahmen des strategischen Risikomanagements bindet Swiss Life alle Informationen über Risiken und die entsprechenden Renditemöglichkeiten in die strategischen Entscheidungen ein. Das Verständnis für das Zusammenspiel einzelner Risiken ist eine Voraussetzung dafür, dass risikobeeinflussende Umstände bereits bei der Strategieentwicklung berücksichtigt und entsprechend adressiert werden können.
5.6 Operationelles Risikomanagement und internes Kontrollsystem
Das operationelle Risikomanagement von Swiss Life verwendet Methoden und Prozesse, die der Identifikation, Beurteilung, Überwachung und Steuerung operationeller Risiken dienen. Dabei sind operationelle Risiken definiert als negative Auswirkungen infolge einer Unzulänglichkeit oder des Versagens interner Verfahren, von Menschen und Systemen oder infolge externer Ereignisse. Die Informationssicherheit und damit die Sicherstellung von Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität von Daten sind integrale Bestandteile des operationellen Risikomanagements. Das interne Kontrollsystem von Swiss Life besteht aus der Gesamtheit der vom Verwaltungsrat und der Konzernleitung angeordneten Vorgänge, Methoden und Massnahmen, die dazu dienen, eine ordnungsgemässe Durchführung des Geschäfts sicherzustellen. Im Zentrum stehen dabei die Zuverlässigkeit der finanziellen Berichterstattung, die Wirksamkeit von Geschäftsprozessen sowie die Befolgung von Gesetzen und Vorschriften, die zum Schutz des Vermögens der Swiss Life-Gruppe erlassen worden sind.
5.7 Risikokonzentrationen
Die Asset Allocation zeigt eine Konzentration in Obligationen. Die verbleibenden Anlagen sind hauptsächlich verteilt auf Liegenschaften, Aktien und Hypotheken.
Neben der Asset Allocation befinden sich die grössten Exposures auf Ebene Gegenpartei.
5.8 Verwendete Instrumente zur Risikominderung
5.8.1 Rückversicherung
Die Gruppe übernimmt und/oder zediert Rückversicherungsrisiken im normalen Geschäftsverlauf. Aus Diversifikationsgründen werden einige Risiken zediert, andere Risiken werden übernommen.
Der Risikotransfer findet primär in Form von Rückversicherung statt. Alternative Formen des Risikotransfers (zum Beispiel Verbriefung) erfordern eine formelle Genehmigung des Group Risk Committee. Gegenwärtig nutzt die Gruppe keine nennenswerten alternativen Formen des Risikotransfers.
5.8.2 Derivative Finanzmarktinstrumente
Zu Risikomanagementzwecken gehaltene Derivate umfassen primär Derivate, die ein Risiko mit anderen Finanzinstrumenten teilen und zu entgegengesetzten Veränderungen des Fair Value führen, die sich meist gegenseitig aufheben («Economic Hedges»). Die Aufhebung erfolgt nicht in allen Fällen zeitgleich.
Für das Risikomanagement im Zusammenhang mit Derivatgeschäften definiert die Gruppe Risikokategorien und überwacht diese Risikopositionen. Preisrisiken sowohl bei Derivaten als auch bei deren Basiswerten werden gemäss den vom Management festgelegten Risikolimiten für den Kauf oder Verkauf von Instrumenten bzw. die Glattstellung von Positionen gehandhabt. Die Risiken entstehen durch offene Positionen in Zinssätzen, Krediten, Währungen und Eigenkapitalinstrumenten, die von allgemeinen und spezifischen Marktbewegungen abhängen.