3 Kritische Schätzungen und Beurteilungen bei der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen
Bestimmte ausgewiesene Beträge für Vermögenswerte und Verbindlichkeiten beruhen auf Schätzungen und Annahmen. Schätzungen und Beurteilungen des Managements werden laufend überprüft und beruhen auf historischen Erfahrungen und anderen Faktoren, zum Beispiel auf Erwartungen künftiger Ereignisse, die unter den gegebenen Umständen als angemessen erachtet werden.
Im Hinblick auf die Umstellung auf IFRS 17 wird der Ansatz für die Bestimmung, ob ausreichende angemessene und belastbare Informationen vorliegen, um den vollständigen oder den modifizierten rückwirkenden Ansatz anzuwenden, in Anhang 2 beschrieben.
Die Schätzungen und Beurteilungen im Zusammenhang mit der Anwendung der Fair-Value-Bewertung auf Finanzinstrumente, einschliesslich erwarteter Kreditverluste, sowie die Schätzungen und Beurteilungen im Zusammenhang mit der Anwendung der Fair-Value-Bewertung auf Investitionsliegenschaften werden in den Anhängen 2 und 26 erläutert.
Die Schätzungen und Beurteilungen im Zusammenhang mit der Bewertung von Versicherungsverträgen und Kapitalanlageverträgen mit direkter Überschussbeteiligung sind in den Anhängen 2 und 16 beschrieben.
Die Sensitivitätsanalyse betreffend Finanzmarkt und biometrische Parameter wird in Anhang 5 erläutert.
Wertminderung des Goodwills
Der Goodwill wird jährlich (im Herbst) auf Wertminderung überprüft oder häufiger, wenn Ereignisse oder veränderte Umstände darauf hindeuten, dass eine Wertminderung vorliegen könnte. Die wiedereinbringbaren Beträge aus dem Geschäft im Zusammenhang mit dem Goodwill wurden anhand von Berechnungen des Nutzungswerts (Value in Use) ermittelt. Diese Berechnungen erfordern den Einsatz von Schätzungen, die in Anhang 13 erläutert werden.
Der Buchwert von Goodwill wird in Anhang 13 beschrieben.
Verbindlichkeiten aus leistungsorientierten Vorsorgeplänen
Die Swiss Life-Gruppe verwendet zur Berechnung der Verbindlichkeiten aus leistungsorientierten Vorsorgeplänen bestimmte Annahmen. Diese Annahmen umfassen künftige Gehaltserhöhungen und Rentensteigerungen, die aus Schätzungen auf der Basis früherer Erfahrungen abgeleitet wurden. Des Weiteren werden Annahmen zur Sterblichkeit, zur Mitarbeiterfluktuation und zu Abzinsungssätzen gemacht. Bei der Bestimmung des Abzinsungssatzes zieht die Swiss Life-Gruppe von renommierten externen Anbietern veröffentlichte Sätze heran. Die Abzinsungssätze reflektieren den erwarteten Zeitpunkt der Leistungszahlungen aus den Plänen und beruhen auf einem Renditekurvenansatz.
Die Buchwerte von Verbindlichkeiten aus leistungsorientierten Vorsorgeplänen und die Annahmen werden in Anhang 19 erläutert.
Ertragssteuern
Latente Steuerguthaben werden im Hinblick auf noch nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge und noch nicht genutzte Steuerguthaben insoweit erfasst, als eine Realisierung des entsprechenden Steuervorteils wahrscheinlich ist. Die Beurteilung der Wahrscheinlichkeit einer Realisierung des Steuervorteils erfordert Annahmen, die auf der Geschichte der jeweiligen Gesellschaft und auf budgetierten Daten für die Zukunft beruhen.
Die Buchwerte von latenten Ertragssteuerguthaben und -verbindlichkeiten werden in Anhang 20 erläutert.
Rückstellungen
Der Ausweis der Rückstellungen erfordert Annahmen über die Wahrscheinlichkeit, die Höhe und den Zeitpunkt eines Abflusses von Ressourcen, die einen wirtschaftlichen Nutzen darstellen. Rückstellungen werden ausgewiesen, wenn ein Abfluss von Ressourcen, die einen wirtschaftlichen Nutzen darstellen, wahrscheinlich und eine verlässliche Schätzung möglich ist.
Der Buchwert von Rückstellungen wird in Anhang 21 erläutert.