26 Bewertungen zum Fair Value
Zu Berichterstattungszwecken wurde eine Fair-Value-Hierarchie festgelegt, welche die in die Bewertungsverfahren zur Ermittlung des Fair Value einfliessenden Inputfaktoren den Ebenen 1, 2 und 3 zuordnet. Die Hierarchie räumt den an aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten kotierten (unverändert übernommenen) Preisen (Inputfaktoren der Ebene 1) die höchste Priorität und den nicht beobachtbaren Inputfaktoren (Inputfaktoren der Ebene 3) die geringste Priorität ein.
Der Fair Value von Vermögenswerten oder Verbindlichkeiten der Ebene 1 wird anhand von unverändert übernommenen kotierten Preisen für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten in aktiven Märkten bestimmt. Die Bestimmung des Fair Value von Vermögenswerten oder Verbindlichkeiten, die nicht in aktiven Märkten gehandelt werden, erfolgt anhand von Bewertungsverfahren. Sind alle wesentlichen Inputfaktoren für diese Bewertungsverfahren direkt oder indirekt am Markt beobachtbar, werden die Vermögenswerte oder die Verbindlichkeiten der Ebene 2 zugeordnet.
Basiert mindestens einer dieser wesentlichen Inputfaktoren auf nicht beobachtbaren Marktdaten, werden die Vermögenswerte oder die Verbindlichkeiten der Ebene 3 zugeordnet. Die Inputfaktoren können aus Extrapolation abgeleitete Daten beinhalten, die sich nicht durch beobachtbare Daten belegen lassen oder auf eigenen Annahmen beruhen, wie Marktteilnehmer bestimmte Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten bewerten würden.
26.1 Regelmässig zum Fair Value bewertete Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
26.1.1 Finanzinstrumente
Allgemein basiert der Fair Value von Finanzinstrumenten auf kotierten Preisen von renommierten unabhängigen Preisdienstleistern wie Bloomberg. Modellbasierte Bewertungen von Finanzinstrumenten auf Ebene 3 und Ebene 2 werden auf eine Minderheit der Vermögenswerte angewandt.
Fair-Value-Hierarchie
Mio. CHF | ||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Kotierte Preise (Ebene 1) | Bewertungsverfahren – beobachtbare Inputfaktoren (Ebene 2) | Bewertungsverfahren – nicht beobachtbare Inputfaktoren (Ebene 3) | Total | |||||||||||||
31.12.2023 | 31.12.2022 | 31.12.2023 | 31.12.2022 | 31.12.2023 | 31.12.2022 | 31.12.2023 | 31.12.2022 | |||||||||
Finanzielle Vermögenswerte
|
||||||||||||||||
Derivate | ||||||||||||||||
Währungen | – | – | 1 741 | 1 497 | – | – | 1 741 | 1 497 | ||||||||
Zinsen | 0 | 7 | 302 | 1 871 | – | – | 302 | 1 877 | ||||||||
Aktien | 668 | 1 733 | 38 | 19 | – | – | 706 | 1 752 | ||||||||
Total Derivate | 668 | 1 740 | 2 081 | 3 386 | – | – | 2 749 | 5 126 | ||||||||
Schuldinstrumente | ||||||||||||||||
Staatsanleihen und überstaatliche Schuldner | 34 060 | 34 481 | 3 043 | 2 825 | – | – | 37 102 | 37 306 | ||||||||
Unternehmen | 41 931 | 38 885 | 2 708 | 2 942 | 993 | 112 | 45 632 | 41 939 | ||||||||
Übrige | – | 2 | – | 27 | 93 | 20 | 93 | 49 | ||||||||
Total Schuldinstrumente | 75 991 | 73 368 | 5 751 | 5 795 | 1 086 | 132 | 82 826 | 79 293 | ||||||||
Beteiligungsinstrumente | ||||||||||||||||
Aktien | 10 505 | 9 934 | 28 | 26 | 636 | 629 | 11 168 | 10 589 | ||||||||
Anlagefonds | 29 901 | 30 408 | 2 481 | 1 389 | 3 772 | 4 189 | 36 153 | 35 987 | ||||||||
Alternative Anlagen | 67 | 87 | 27 | 54 | 8 058 | 6 938 | 8 152 | 7 080 | ||||||||
Total Beteiligungsinstrumente | 40 472 | 40 429 | 2 536 | 1 470 | 12 466 | 11 756 | 55 474 | 53 655 | ||||||||
Total finanzielle Vermögenswerte | 117 131 | 115 536 | 10 368 | 10 651 | 13 551 | 11 888 | 141 050 | 138 076 | ||||||||
Beteiligungen an assoziierten Unternehmen
|
||||||||||||||||
Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete assoziierte Unternehmen | – | – | – | – | 66 | 72 | 66 | 72 | ||||||||
Finanzielle Verbindlichkeiten
|
||||||||||||||||
Derivate | ||||||||||||||||
Währungen | – | – | 281 | 437 | – | – | 281 | 437 | ||||||||
Zinsen | 7 | – | 623 | 2 218 | – | – | 630 | 2 218 | ||||||||
Aktien | 326 | 546 | 2 | 8 | – | – | 328 | 554 | ||||||||
Übrige | – | – | 26 | 9 | – | – | 26 | 9 | ||||||||
Total Derivate | 333 | 546 | 931 | 2 672 | – | – | 1 265 | 3 218 | ||||||||
Kapitalanlageverträge ohne ermessensabhängige Überschussbeteiligung | – | – | 18 162 | 18 525 | – | – | 18 162 | 18 525 | ||||||||
Anteile Dritter an konsolidierten Anlagefonds | – | – | 1 162 | 1 103 | 3 628 | 2 991 | 4 789 | 4 093 | ||||||||
Übrige finanzielle Verbindlichkeiten | – | – | 21 | – | – | – | 21 | – | ||||||||
Total finanzielle Verbindlichkeiten | 333 | 546 | 20 275 | 22 300 | 3 628 | 2 991 | 24 236 | 25 837 |
Die Fair-Value-Hierarchie der Vermögenswerte auf Rechnung und Risiko von Kunden der Swiss Life-Gruppe stimmt mit der Kategorisierung der Vermögenswerte auf Rechnung und Risiko der Swiss Life-Gruppe überein.
Es folgt eine Beschreibung der Bewertungsverfahren und der wesentlichen Inputfaktoren, die bei der Bestimmung des Fair Value von den Ebenen 2 und 3 der Fair-Value-Hierarchie zugeordneten Finanzinstrumenten verwendet werden.
Zum Fair Value ausgewiesene Finanzinstrumente der Ebene 2 umfassen Schuldinstrumente, Aktien, Anlagefonds, alternative Anlagen sowie ausserbörslich gehandelte Derivate.
Schuldinstrumente der Ebene 2 gemäss Fair-Value-Hierarchie bestehen aus Staats-, überstaatlichen und Unternehmensanleihen, deren Preise nur unregelmässig oder mit starker zeitlicher Verzögerung verfügbar sind. Die Preise solcher Vermögenswerte stammen von einem unabhängigen, renommierten Wirtschaftsdienst, der Preise von Transaktionen jüngster Vergangenheit mit identischen oder ähnlichen aktiv gehandelten Anleihen herbeizieht und für weniger liquide Wertschriften systematisch Vergleichspreise ableitet.
Der Ebene 2 der Fair-Value-Hierarchie zugeordnete Aktien setzen sich aus nicht kotierten Aktien zusammen, deren Kurs nicht an der Börse verfügbar ist. Die Instrumente werden durch Gegenparteien oder unabhängige Agenturen anhand von marktnahen Parametern bewertet.
Bestimmte Fair-Value-Bemessungen von Fondsanteilen, einschliesslich nicht kotierter Anleihenfonds, sind nur unregelmässig verfügbar und gehören deshalb zur Ebene 2. Die Preise werden von externen Wirtschaftsdiensten bereitgestellt, die den Fair Value anhand von marktnahen Parametern bemessen.
Als Vermögenswerte der Ebene 2 eingestufte alternative Anlagen umfassen Dach-Hedge-Funds und Leveraged Loan Funds (Kredite zur Übernahmefinanzierung). Basis dafür sind von Dritten bereitgestellte Preiskotierungen, die sich durch beobachtbare Marktdaten wie Transaktionen jüngeren Datums oder Bewertungsverfahren, die mit den Annahmen von Marktteilnehmern übereinstimmen, belegen lassen. Die Fonds werden der Ebene 2 zugewiesen, weil ihre Preise nur unregelmässig oder mit zeitlicher Verzögerung verfügbar sind.
Der Fair Value von ausserbörslich gehandelten Währungs-, Zins- und Aktienderivaten der Ebene 2 wird anhand von theoretischen Bewertungen mit beobachtbaren Marktdaten bestimmt, die von renommierten Wirtschaftsdiensten stammen. Die Fair-Value-Bemessung beruht auf anerkannten, erprobten Modellen.
- Devisenoptionen werden anhand des Garman-Kohlhagen-Modells bewertet. Hauptinputfaktoren sind Fremdwährungskassakurse, Zinssätze der zugrunde liegenden Währungen und die Wechselkursvolatilität.
- Der Fair Value von Devisentermingeschäften leitet sich aus dem Fremdwährungskassakurs und aktiv gehandelten Devisen-Ticks ab.
- Zinsswaps werden anhand diskontierter Mittelflüsse bewertet. Als Hauptinputfaktoren bei der Ableitung der Diskontsätze und der Terminkurven dienen risikolose Referenzzinssatzkurven.
- Die Bewertung von Swaptions erfolgt grundsätzlich auf Grundlage eines Modells basierend auf normalverteilten Zinssätzen. Hauptinputfaktoren sind der vorherrschende Swapsatz sowie die aus beobachtbaren Volatilitätskurven abgeleitete implizierte Volatilität.
- Forward Bonds werden basierend auf den Haltekosten anhand der Methode der diskontierten Mittelflüsse bewertet. Hauptinputfaktoren für die Berechnung des gegenwärtigen Terminzinses sind der Kassakurs der zugrunde liegenden Anleihen sowie die Diskontsätze für die Couponzahlungstermine / den Fälligkeitstermin.
Ausserbörslich gehandelte Aktienindexoptionen werden anhand des Black-Scholes-Modells bewertet. Hauptinputfaktoren sind der aktuelle Spot-Wert und die Dividendenrendite des zugrunde liegenden Index. Die implizierte Volatilität wird aus ähnlichen börsenkotierten Aktienindexoptionen abgeleitet.
Die übrigen Derivate umfassen in erster Linie Credit-Default-Swap-Indizes. Diese werden anhand der Methode der diskontierten Mittelflüsse bewertet, sowohl für die Prämie als auch für den Ausgleichsbetrag. Hauptinputfaktoren für die Bewertung sind die Swapkurve und die am Markt kotierten CDS Par Spreads.
Sollte die theoretische Bewertung eines ausserbörslich gehandelten Derivats ausnahmsweise im Vermögensverwaltungssystem von Swiss Life nicht verfügbar sein, werden Fair-Value-Beträge von Gegenparteien herangezogen. Die Angemessenheit solcher Preise wird von Swiss Life anhand von etablierten Modellen validiert, die beobachtbare Marktdaten als Inputfaktoren verwenden.
Das Exposure von Finanzinstrumenten der Ebene 3 setzt sich in erster Linie aus folgenden Kategorien zusammen:
Schuldinstrumente der Ebene 3 der Fair-Value-Hierarchie umfassen primär Infrastrukturdarlehen. Bei diesen Darlehen wird die Methode der Renditekalibrierung angewandt. Die Rendite für die Diskontierung der Mittelflüsse wird um Veränderungen des risikolosen Zinssatzes, Veränderungen an den Kreditmärkten und Veränderungen der Kreditqualität berichtigt. Die bereinigte Rendite wird auf die verbleibenden Mittelflüsse angewandt, um den Fair Value der Infrastrukturdarlehen zu bestimmen.
Der Fair Value von Aktien, die nicht in einem aktiven Markt gehandelt und die anhand von nicht beobachtbaren Inputfaktoren bewertet werden, werden der Ebene 3 der Fair-Value-Hierarchie zugeordnet. Diese Fair-Value-Beträge beruhen auf allgemein anerkannten Bewertungsverfahren, die möglichst viele Marktinputfaktoren verwenden, eine Analyse der diskontierten Mittelflüsse beinhalten (z. B. Gewinnsituation, Investitionspläne, Investitionsliegenschaften) und andere, von Marktteilnehmern angewandte Bewertungsverfahren herbeiziehen.
Der Fair Value von Anlagefonds der Ebene 3 bezieht sich in erster Linie auf Immobilienfonds. Die Bewertung der zugrunde liegenden Immobilienanlagen wird von unabhängigen Gutachtern anhand allgemein anerkannter Bewertungsverfahren (hauptsächlich diskontierter Mittelflüsse) vorgenommen. Die Gutachter berücksichtigen dabei die allgemeine Wirtschaftslage und die Situation der jeweiligen Immobilienanlagen. Die in der Methode der diskontierten Mittelflüsse verwendeten Hauptinputfaktoren umfassen Schätzungen zu Mieterträgen und Leerständen, Prognosen zu laufenden Kosten, die nicht wiedereingebracht werden können (z. B. Liegenschaftssteuern), Unterhaltskosten und risikoadjustierte Diskontsätze, die für jede Liegenschaft individuell ermittelt werden.
Der Fair Value von Private-Equity-Kapitalanlagen und Infrastructure-Equity-Anlagen wird anhand von allgemein anerkannten Bewertungsverfahren ermittelt. Diese Verfahren beruhen auf möglichst vielen Marktinputfaktoren und umfassen vergleichbare marktübliche Transaktionen jüngeren Datums, eine Analyse der diskontierten Mittelflüsse sowie weitere von Marktteilnehmern für gewöhnlich verwendete Bewertungsansätze. Aufgrund inhärenter Bewertungsunsicherheiten können geschätzte Fair-Value-Beträge stark von denjenigen Beträgen abweichen, die erzielt werden könnten, wenn es einen effektiven Markt gäbe. Diese Abweichungen können materiell sein. Die Fair-Value-Beträge werden durch den aktiven Teilhaber der Beteiligungsgesellschaft bestimmt und vom Management überprüft. Bei der Ermittlung des Fair Value von Fondsanlagen betrachtet die Gesellschaft die Fonds als transparente Vehikel. Der Fair Value der zugrunde liegenden Anlagen wird anhand der Bewertung durch den aktiven Teilhaber bestimmt und grundsätzlich der Ebene 3 der Fair-Value-Hierarchie zugeordnet.
Bei der Bewertung des Fair Value von Hedge Funds, für die keine kotierten Marktpreise verfügbar sind, werden Bewertungsverfahren angewandt, die den Marktwert der zugrunde liegenden Vermögenswerte, die Transaktionspreise sowie weitere Informationen berücksichtigen.
Die Bewertungsverfahren für Beteiligungen an assoziierten Unternehmen der Ebene 3 der Fair-Value-Hierarchie sind mit denjenigen für Immobilienfonds der Ebene 3 identisch.
26.1.2 Finanzielle Verbindlichkeiten
Der Fair Value von Kapitalanlageverträgen, die zum Fair Value ausgewiesen werden, wird anhand von marktnahen, risikoneutralen Optionspreismodellen bestimmt, das heisst mit Hilfe von Monte-Carlo-Simulationen, die auf Szenarien für Kapitalmarktvariablen (Aktienkursen und Zinsindizes, Zinssätzen und Devisenkursen) beruhen. Diese Inputfaktoren werden grundsätzlich der Ebene 2 der Fair-Value-Hierarchie zugeordnet.
26.1.3 Investitionsliegenschaften und Betriebsliegenschaften (zugrunde liegender Referenzwert im VFA)
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Fair-Value-Hierarchie von Investitionsliegenschaften. Betriebsliegenschaften, die einen zugrunde liegenden Referenzwert von Verträgen mit direkter Überschussbeteiligung darstellen, sind ebenfalls enthalten:
Mio. CHF | ||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Kotierte Preise (Ebene 1) | Bewertungsverfahren – beobachtbare Inputfaktoren (Ebene 2) | Bewertungsverfahren – nicht beobachtbare Inputfaktoren (Ebene 3) | Total | |||||||||||||
31.12.2023 | 31.12.2022 | 31.12.2023 | 31.12.2022 | 31.12.2023 | 31.12.2022 | 31.12.2023 | 31.12.2022 | |||||||||
Geschäftsliegenschaften | – | – | – | – | 20 627 | 19 673 | 20 627 | 19 673 | ||||||||
Wohngebäude | – | – | – | – | 11 064 | 11 892 | 11 064 | 11 892 | ||||||||
Gemischt genutzte Liegenschaften | – | – | – | – | 9 748 | 11 334 | 9 748 | 11 334 | ||||||||
Total Investitionsliegenschaften und Betriebsliegen-schaften (zugrunde liegender Referenzwert im VFA) | – | – | – | – | 41 438 | 42 899 | 41 438 | 42 899 |
Die bei der Bewertung von Investitionsliegenschaften und Betriebsliegenschaften, die einen zugrunde liegenden Referenzwert von Verträgen mit direkter Überschussbeteiligung darstellen, verwendeten Diskontierungsmodelle über die Mittelflüsse berücksichtigen den Barwert der Nettomittelflüsse aus den Liegenschaften, das heisst die erwartete Entwicklung des Mietwachstums, die Leerstandsquote, mietfreie Perioden, andere von den Mietern nicht getragene Kosten, Unterhaltskosten und Investitionspläne. Die erwarteten Nettomittelflüsse werden mit risikoadjustierten Diskontsätzen abgezinst. Standort- und liegenschaftsspezifische Kriterien sind im Diskontsatz der jeweiligen Liegenschaft enthalten. Sie widerspiegeln die Mikro- und die Makrostandortmerkmale sowie die wesentlichen Parameter der vorherrschenden Verwaltungssituation.
Verschiedene fundamentale Parameter bestimmen die Entwicklung des Fair Value. Zu unterscheiden sind liegenschaftsspezifische Faktoren und exogene Faktoren, die mit dem Immobilien- und dem Finanzmarktumfeld zusammenhängen. Veränderungen in der Bewirtschaftungssituation sowohl auf der Einnahmenseite als auch auf der Kostenseite führen unmittelbar zu einer Anpassung des ausgewiesenen Marktwertes. Die wichtigsten Bestimmungsgrössen sind neue und auslaufende Mietverhältnisse, eine Veränderung der Leerstandssituation sowie veränderte Verwaltungs-, Unterhalts- und Reparaturkosten. Entwicklungen auf dem relevanten lokalen Immobilienmarkt haben Auswirkungen auf die Ermittlung des Mietzinspotenzials. Veränderungen an den Kapital- und Transaktionsmärkten haben auch Auswirkungen auf die Diskontsätze. Ebenso stellt die Alterung von Liegenschaften einen wesentlichen Faktor dar.
Bedeutende nicht beobachtbare Inputfaktoren
Schweiz | Übrige Länder | |||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
2023 | 2022 | 2023 | 2022 | |||||
Mietwachstum p. a. | 0.5 – 3.0% | 0.4 – 2.8% | - | – | ||||
Langfristige Leerstandsquote | 2.5 – 4.5% | 3.5 – 6.4% | - | – | ||||
Abzinsungssatz | 1.95 – 3.8% | 1.85 – 3.8% | 2.4 – 5.5% | 2.4 – 5.5% | ||||
Marktmietwert p. a. (Preis/m²/Jahr) | CHF 290 – 328 | CHF 277 – 317 | EUR 85 – 740 | EUR 79 – 500 |
Ein bedeutender Anstieg oder Rückgang des geschätzten Mietwerts und des Mietwachstums pro Jahr erhöht oder verringert den Fair Value von Investitionsliegenschaften. Das Gleiche gilt bei signifikanten Veränderungen des Diskontsatzes. Die folgenden Sensitivitätsangaben zeigen, wie der Fair Value von Investitionsliegenschaften ausgefallen wäre, wenn sich bestimmte im Diskontierungsmodell über die Mittelflüsse zur Berechnung des Fair Value verwendete Parameter verändert hätten. Wäre der langfristig zu erzielende Mietertrag am 31. Dezember 2023 5% tiefer gewesen, wäre der Fair Value von Investitionsliegenschaften CHF 2584 Millionen tiefer (2022: CHF 2879 Millionen) ausgefallen. Wären die Abzinsungssätze am 31. Dezember 2023 10 Basispunkte höher gewesen, wäre der Fair Value von Investitionsliegenschaften CHF 1327 Millionen tiefer (2022: CHF 1564 Millionen) ausgefallen.
26.1.4 Aufgeschobene Anwendung von IFRS 9
Finanzielle Vermögenswerte, die zu einem festgelegten Zeitpunkt zu Cashflows führen, die ausschliesslich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen, erfüllen das SPPI-Kriterium. Der Fair Value von solchen Vermögenswerten und denjenigen, die das SPPI-Kriterium per 31. Dezember 2022 nicht erfüllten, sowie die Veränderungen des Fair Value im Jahr 2022 sind in der folgenden Tabelle dargestellt:
Mio. CHF | ||||
---|---|---|---|---|
Veränderung des Fair Value | Fair Value | |||
Schuldinstrumente, die das SPPI-Kriterium erfüllen | ||||
Staatsanleihen und überstaatliche Schuldner | –15 382 | 37 468 | ||
Unternehmen | –6 669 | 40 300 | ||
Übrige | –992 | 12 406 | ||
Total | –23 043 | 90 173 | ||
Schuldinstrumente, die das SPPI-Kriterium nicht erfüllen | ||||
Staatsanleihen und überstaatliche Schuldner | –24 | 57 | ||
Unternehmen | –205 | 1 387 | ||
Übrige | –5 | 27 | ||
Total | –234 | 1 471 | ||
Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete Schuldinstrumente | ||||
Auf Fair-Value-Basis verwaltete Schuldinstrumente | –28 | 374 | ||
Schuldinstrumente auf Rechnung und Risiko von Kunden der Swiss Life-Gruppe | –515 | 7 782 | ||
Total | –543 | 8 156 |
In der folgenden Tabelle werden der Fair Value und der Bruttobuchwert von Schuldinstrumenten dargestellt, die per 31. Dezember 2022 das SPPI-Kriterium erfüllen und ein Rating von unter Investment Grade aufweisen:
Mio. CHF | ||||
---|---|---|---|---|
Bruttobuchwert | Fair Value | |||
Schuldpapiere | ||||
Staatsanleihen und überstaatliche Schuldner | 465 | 465 | ||
Unternehmen | 538 | 538 | ||
Übrige | 2 | 2 | ||
Total | 1 004 | 1 004 | ||
Hypotheken | ||||
Geschäftsliegenschaften | – | – | ||
Wohngebäude | 5 | 5 | ||
Total | 5 | 5 | ||
Übrige Darlehen und Forderungen | ||||
Staatsanleihen und überstaatliche Schuldner | 4 | 4 | ||
Unternehmen | 4 139 | 4 139 | ||
Übrige | 70 | 37 | ||
Total | 4 212 | 4 179 |
26.1.5 Überleitung für Bewertungen zum Fair Value auf Ebene 3
Folgende Tabellen zeigen eine Überleitung von den Eröffnungs- zu den Schlusssalden für Bewertungen zum Fair Value auf Ebene 3 der Fair-Value-Hierarchie:
Zum Fair Value bewertete Vermögenswerte der Ebene 3 für das Geschäftsjahr 2023
Mio. CHF | ||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Derivate | Schuldinstrumente | Aktien, Anlagefonds und alternative Anlagen | Investitions-liegenschaften und Betriebs-liegenschaften (zugrunde liegender Referenz-wert im VFA) | Total | ||||||||||
Erfolgs-wirksam zum Fair Value | Im übrigen Gesamt-erfolg zum Fair Value | Erfolgs-wirksam zum Fair Value 1 | Im übrigen Gesamt-erfolg zum Fair Value | |||||||||||
Stand 1. Januar | – | 26 | 106 | 10 565 | 1 263 | 42 899 | 54 859 | |||||||
Anpassung bei erstmaliger Anwendung von IFRS 9 | – | 46 | 621 | 1 263 | –1 263 | – | 666 | |||||||
Stand 1. Januar nach Anpassung | – | 71 | 727 | 11 828 | – | 42 899 | 55 525 | |||||||
Total erfolgswirksam erfasste Gewinne/Verluste | – | 5 | –13 | 34 | – | –880 | –854 | |||||||
Total Gewinne/Verluste verbucht im übrigen Gesamterfolg | – | – | –12 | – | – | – | –12 | |||||||
Zugänge | – | 120 | 405 | 2 631 | – | 1 285 | 4 442 | |||||||
Veräusserungen | – | –1 | –218 | –1 407 | – | –1 214 | –2 839 | |||||||
Übertragungen auf Ebene 3 | – | 115 | – | 7 | – | – | 122 | |||||||
Übertragungen aus Ebene 3 | – | –6 | –54 | 0 | – | – | –60 | |||||||
Währungsumrechnungsdifferenzen | – | –10 | –46 | –561 | – | –651 | –1 269 | |||||||
Stand am Ende der Periode | – | 296 | 790 | 12 532 | – | 41 438 | 55 055 | |||||||
Erfolgswirksam erfasste, nicht realisierte Gewinne/Verluste aus am Ende der Periode gehaltenen Vermögenswerten | – | 5 | –12 | 172 | – | –932 | –767 | |||||||
1 Inklusive erfolgswirksam zum Fair Value bewerteter assoziierter Unternehmen
|
Zum Fair Value bewertete Vermögenswerte der Ebene 3 für das Geschäftsjahr 2022
Mio. CHF | ||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Derivate | Schuldinstrumente | Aktien, Anlagefonds und alternative Anlagen | Investitions-liegenschaften und Betriebs-liegenschaften (zugrunde liegender Referenz-wert im VFA) | Total | ||||||||||
Erfolgs-wirksam zum Fair Value | Jederzeit verkäuflich | Erfolgs-wirksam zum Fair Value 1 | Jederzeit verkäuflich | |||||||||||
Stand 1. Januar | – | 18 | 122 | 9 838 | 1 232 | 41 935 | 53 146 | |||||||
Total erfolgswirksam erfasste Gewinne/Verluste | – | 0 | –3 | 199 | –124 | 1 034 | 1 106 | |||||||
Total Gewinne/Verluste verbucht im übrigen Gesamterfolg | – | – | –8 | – | 189 | – | 181 | |||||||
Zugänge | – | 9 | 0 | 2 348 | 511 | 2 030 | 4 897 | |||||||
Veräusserungen | – | –1 | –1 | –1 501 | –489 | –1 574 | –3 568 | |||||||
Übertragungen aus Ebene 3 | – | – | – | – | –3 | – | –3 | |||||||
Währungsumrechnungsdifferenzen | – | –1 | –4 | –318 | –53 | –527 | –902 | |||||||
Stand am Ende der Periode | – | 26 | 106 | 10 565 | 1 263 | 42 899 | 54 859 | |||||||
Erfolgswirksam erfasste, nicht realisierte Gewinne/Verluste aus am Ende der Periode gehaltenen Vermögenswerten | – | 0 | –4 | 207 | –7 | 904 | 1 101 | |||||||
1 Inklusive erfolgswirksam zum Fair Value bewerteter assoziierter Unternehmen
|
Im Jahr 2023 wurden Schuldpapiere in Höhe von CHF 740 Millionen von der Ebene 1 in die Ebene 2 übertragen, da die Preise auf einem Modell beruhen oder die Preiskotierungen weniger häufig erfolgten (2022: CHF 646 Millionen). Zudem wurden aufgrund neuer liquider Preisquellen Schuldpapiere in Höhe von CHF 516 Millionen (2022: CHF 52 Millionen) und Anlagefonds in Höhe von CHF 2 Millionen von der Ebene 2 in die Ebene 1 überführt. Im Jahr 2022 wurden aufgrund verfügbarer kotierter Preise Vermögenswerte auf Rechnung und Risiko von Kunden der Swiss Life-Gruppe in Höhe von CHF 130 Millionen von Ebene 2 in Ebene 1 übertragen.
Die Übertragungen zwischen den Fair-Value-Hierarchieebenen erfolgten per Ende der Berichtsperiode.
Zum Fair Value bewertete Verbindlichkeiten der Ebene 3
Mio. CHF | ||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Derivate | Kapitalanlageverträge ohne ermessensabhängige Überschussbeteiligung | Anteile Dritter an konsolidierten Anlagefonds | Total | |||||||||||||
2023 | 2022 | 2023 | 2022 | 2023 | 2022 | 2023 | 2022 | |||||||||
Stand 1. Januar | – | – | – | – | 2 991 | 3 208 | 2 991 | 3 208 | ||||||||
Total erfolgswirksam erfasste Gewinne/Verluste | – | – | – | – | –33 | 137 | –33 | 137 | ||||||||
Zugänge | – | – | – | – | 892 | 231 | 892 | 231 | ||||||||
Veräusserungen | – | – | – | – | –129 | –494 | –129 | –494 | ||||||||
Währungsumrechnungsdifferenzen | – | – | – | – | –92 | –92 | –92 | –92 | ||||||||
Stand am Ende der Periode | – | – | – | – | 3 628 | 2 991 | 3 628 | 2 991 | ||||||||
Erfolgswirksam erfasste, nicht realisierte Gewinne/Verluste aus am Ende der Periode gehaltenen Verbindlichkeiten | – | – | – | – | –33 | 125 | –33 | 125 |
Erfolgswirksam erfasste Gewinne/Verluste aus Fair-Value-Bewertungen der Ebene 3 sind in der Erfolgsrechnung wie folgt dargestellt:
Mio. CHF | ||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Im übrigen Gesamterfolg zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte | Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete Finanzinstrumente | Investitionsliegenschaften und Betriebsliegenschaften (zugrunde liegender Referenzwert im VFA) | ||||||||||
2023 | 2022 | 2023 | 2022 | 2023 | 2022 | |||||||
Aktiven | ||||||||||||
Total erfolgswirksam erfasste Gewinne/Verluste | –13 | –127 | 39 | 199 | –880 | 1 034 | ||||||
Erfolgswirksam erfasste, nicht realisierte Gewinne/Verluste aus am Ende der Periode gehaltenen Vermögenswerten | –12 | –11 | 177 | 207 | –932 | 904 | ||||||
Verbindlichkeiten | ||||||||||||
Total erfolgswirksam erfasste Gewinne/Verluste | – | – | 33 | –137 | – | – | ||||||
Erfolgswirksam erfasste, nicht realisierte Gewinne/Verluste aus am Ende der Periode gehaltenen Verbindlichkeiten | – | – | 33 | –125 | – | – |
26.2 Fair Value von zu fortgeführten Anschaffungskosten ausgewiesenen Finanzinstrumenten
Die nachstehende Tabelle fasst die Buchwerte und den jeweiligen Fair Value der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zusammen, die in der Bilanz der Swiss Life-Gruppe nicht zum Fair Value ausgewiesen werden:
Mio. CHF | ||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Buchwert | Fair Value | |||||||
31.12.2023 | 31.12.2022 | 31.12.2023 | 31.12.2022 | |||||
Aktiven | ||||||||
Schuldpapiere | 1 | 733 | 1 | 805 | ||||
Hypothekardarlehen | 11 586 | 12 034 | 11 071 | 10 700 | ||||
Infrastrukturdarlehen | – | 731 | – | 667 | ||||
Übrige Darlehen | 3 850 | 3 375 | 3 827 | 3 375 | ||||
Forderungen 1 | 3 521 | 2 867 | 3 521 | 2 867 | ||||
Verbindlichkeiten | ||||||||
Kapitalanlageverträge ohne ermessensabhängige Überschussbeteiligung 1 | 39 | 20 | 39 | 20 | ||||
Anleihen und Darlehensverpflichtungen | 4 195 | 4 409 | 4 239 | 4 372 | ||||
Übrige finanzielle Verbindlichkeiten 1,2 | 14 057 | 15 043 | 14 057 | 15 043 | ||||
1 Buchwert entspricht annähernd dem Fair Value.
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2 Ohne Anteile Dritter an konsolidierten Anlagefonds
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Fair-Value-Hierarchie
Mio. CHF | ||||||||||||||||
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Kotierte Preise (Ebene 1) | Bewertungsverfahren – beobachtbare Input-faktoren (Ebene 2) | Bewertungsverfahren – nicht beobachtbare Inputfaktoren (Ebene 3) | Total Fair Value | |||||||||||||
31.12.2023 | 31.12.2022 | 31.12.2023 | 31.12.2022 | 31.12.2023 | 31.12.2022 | 31.12.2023 | 31.12.2022 | |||||||||
Aktiven | ||||||||||||||||
Schuldpapiere | – | 719 | 1 | 86 | – | – | 1 | 805 | ||||||||
Hypothekardarlehen | – | – | – | – | 11 071 | 10 700 | 11 071 | 10 700 | ||||||||
Infrastrukturdarlehen | – | – | – | – | – | 667 | – | 667 | ||||||||
Übrige Darlehen | – | – | 2 723 | 2 444 | 1 104 | 931 | 3 827 | 3 375 | ||||||||
Verbindlichkeiten | ||||||||||||||||
Anleihen und Darlehensverpflichtungen | 4 057 | 2 290 | 181 | 2 082 | – | – | 4 239 | 4 372 |
26.2.1 Forderungen, Kapitalanlageverträge und übrige finanzielle Verbindlichkeiten
Der Buchwert von Forderungen und übrigen finanziellen Verbindlichkeiten stellt einen vernünftigen Fair-Value-Schätzwert dar, weil der Diskontierungseffekt unwesentlich und die Veränderungen des Kreditrisikos unerheblich sind. Zu diesen Instrumenten gehören Versicherungsforderungen und -verbindlichkeiten, Sicht- und kurzfristige Einlagen sowie Repurchase-Vereinbarungen. Der Buchwert von Kapitalanlageverträgen ohne ermessensabhängige Überschussbeteiligung kommt dem Fair Value am Stichtag nahe. Für diese Instrumente ist die Angabe der Fair-Value-Hierarchie nicht erforderlich.
26.2.2 Schuldpapiere
Im Jahr 2022 setzte sich diese Kategorie aus Schuldpapieren zusammen, die aus jederzeit verkäuflichen finanziellen Vermögenswerten umgegliedert wurden, weil kein aktiver Markt mehr vorhanden war, der Markt aber wieder aktiv wurde. Ausserdem wurden Schuldpapiere, die bei ihrer erstmaligen Erfassung nicht an einem aktiven Markt kotiert waren und bei denen der Markt wieder aktiv wurde, ebenfalls dieser Kategorie zugeordnet.
Schuldinstrumente der Ebene 2 gemäss Fair-Value-Hierarchie bestehen aus Unternehmensanleihen, deren Preise nur unregelmässig oder mit starker zeitlicher Verzögerung verfügbar sind. Die Preise solcher Vermögenswerte stammen von einem unabhängigen, renommierten Wirtschaftsdienst, der Preise von Transaktionen jüngster Vergangenheit mit identischen oder ähnlichen aktiv gehandelten Anleihen.
26.2.3 Hypothekardarlehen
Der Fair Value von Hypothekardarlehen wird anhand der Methode der diskontierten Mittelflüsse bestimmt. Die Diskontsätze leiten sich aus der SARON-Swap-Kurve und einem Kreditrisikoaufschlag ab. Vertragsspezifische Spreads beruhen auf einem internen Modell, das sowohl Risiko- als auch Verwaltungskosten deckt. Hauptinputfaktoren dieses Modells sind die Eigenschaften der zugrunde liegenden Liegenschaft, die finanzielle Situation des Schuldners und die Vertragsdauer. Ist kein vertragsspezifischer Spread verfügbar, kommt ein Standardspread zur Anwendung, der die Nachteile hinsichtlich Marktfähigkeit und die Verwaltungskosten berücksichtigt, denn Hypotheken sind weniger standardisiert und weniger leicht handelbar als börsengehandelte Anleihen.
26.2.4 Infrastrukturdarlehen
Bei Infrastrukturdarlehen wird die Methode der Renditekalibrierung angewandt. Die Rendite für die Diskontierung der Mittelflüsse wird um Veränderungen des risikolosen Zinssatzes, Veränderungen an den Kreditmärkten und Veränderungen der Kreditqualität berichtigt. Die bereinigte Rendite wird auf die verbleibenden Mittelflüsse angewandt, um den Fair Value der Infrastrukturdarlehen zu bestimmen.
26.2.5 Übrige Darlehen
Der Buchwert übriger Darlehen stellt einen vernünftigen Fair-Value-Schätzwert dar, weil der Diskontierungseffekt unwesentlich und die Veränderungen des Kreditrisikos unerheblich sind. Zu diesen Instrumenten gehören kurzfristige Forderungen gegenüber Banken sowie Kundendarlehen. Für diese Instrumente ist die Angabe der Fair-Value-Hierarchie nicht erforderlich.
26.2.6 Anleihen und Darlehensverpflichtungen
Diese Kategorie umfasst vorrangige Anleihen und börsenkotierte Hybridanleihen.
Privat platzierte hybride Anleihen werden der Ebene 2 zugeordnet. Der Fair Value von privat platzierten hybriden Anleihen von Swiss Life (nachrangige Step-up-Darlehen) wird als Barwert der künftigen Mittelflüsse an die Darlehensgeber berechnet. Der dazu verwendete Diskontsatz besteht aus einer entsprechenden Staatsanleihenrendite und einer Kreditspanne.