Sozialpartnerschaft
Das Verhältnis zwischen Arbeitnehmenden und Arbeitgebern bei Swiss Life zeichnet sich durch einen engen Kontakt zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Mitarbeitenden und der Konzernleitung aus. Seit 1996 verfügt Swiss Life über einen Europäischen Betriebsrat (gemäss den EU-Richtlinien 94/45/EG und 2009/38/EG). Das zehnköpfige Gremium «Europa Forum» mit Repräsentantinnen und Repräsentanten aus vier Ländern trifft sich regelmässig mit Vertretern der Konzernleitung in ordentlichen und ausserordentlichen Sitzungen. Das Gremium beschäftigt sich mit der transnationalen Information und Konsultation zu Themen, die alle Swiss Life-Mitarbeitenden betreffen. Die Schwerpunkte waren 2023 die Unternehmensstrategie «Swiss Life 2024», moderne und flexible Formen der Arbeit bzw. der Arbeitsorganisation, zum Beispiel Mobile-Office-Regelungen, die berufliche Weiterentwicklung «lebenslanges Lernen» und die wirtschaftliche Entwicklung in Krisensituationen.
Die Versammlungsfreiheit und das Recht auf Tarifverhandlungen sind durch lokale Gesetzgebungen (EU-Charta Art. 12, schweizerische Bundesverfassung Art. 23) garantiert; sie bilden die Grundlage für interne Richtlinien. In Deutschland, Frankreich und Luxemburg existieren Tarifvereinbarungen beziehungsweise betriebsinterne Regelungen (Betriebsvereinbarungen). Detailliertere Angaben zu den Sozialpartnerschaften sowie den Tarif- und den Betriebsvereinbarungen in den einzelnen Gesellschaften der Swiss Life-Gruppe sind auf www.swisslife.com/sozialpartnerschaft zu finden.