23 Kapitalbewirtschaftung
Bei der Kapitalbewirtschaftung verfolgt Swiss Life folgende Ziele: Erfüllung der gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen, Bewirtschaftung des ökonomischen Kapitals, Erreichen der Zielvorgaben des Unternehmens in Bezug auf das Ratingkapital und Optimierung der Kapitaleffizienz und der Effizienz des Cash-Transfers. Ausserdem verwaltet das Unternehmen die Zusammensetzung und Qualität des Kapitals aktiv, um die Kapitalstruktur und den Zinsdeckungsgrad kontinuierlich zu optimieren.
Schweizer Solvenztest
Der Schweizer Solvenztest (SST) stellt die Schweizer Gesetzgebung dar, welche die Kapitalanforderungen von Versicherungsunternehmen und -gruppen regelt. Er bildet ein prinzipienbasiertes Rahmenwerk mit dem Hauptziel, das erforderliche Kapital den zugrunde liegenden Risiken anzupassen. Die Anforderungen des SST basieren auf dem Verständnis, dass die Versicherungsunternehmen ihre Verpflichtungen gegenüber den Versicherungsnehmern selbst unter schwierigen Umständen erfüllen. Seit 1. Januar 2019 wendet Swiss Life bei der Bestimmung der regulatorischen Solvabilität das neue SST-Standardmodell mit einigen unternehmensspezifischen Anpassungen an.
Die kontinuierliche Überwachung der Solvabilität gemäss SST erfolgt laufend; die Kalibrierung erfolgt anhand der umfassenden SST-Berechnungen zum Kalenderjahresbeginn.
Aufsichtsrechtliche Anforderungen
Swiss Life erstattet der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) Bericht. Die Berichterstattung deckt das Risikomanagement und die Solvabilität, die Liquidität, die Rechts- und Führungsstruktur sowie die gruppeninternen Transaktionen ab. Sie erfolgt je nach Thema ad hoc, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich und wird vom statutarischen Revisor gemäss den gesetzlichen Anforderungen jährlich überprüft. Per 31. Dezember 2023 und 2022 erfüllte Swiss Life die gesetzlichen Mindestanforderungen.
Zusätzlich zu den Erfordernissen der Gruppensolvabilität werden bei der Betrachtung der einzelnen Länder und Geschäftsbereiche lokal geltende Anforderungen wie Solvabilität II herangezogen.
Ökonomisches Kapital
Der Wert einer Lebensversicherungsgesellschaft setzt sich aus Sicht der Aktionäre aus dem ökonomischen Eigenkapital und dem Barwert künftiger Gewinne zusammen. Die optimale Höhe des ökonomischen Kapitals eines Versicherungsunternehmens zur Wertmaximierung ergibt sich aus der Abwägung von Risiken und den entsprechenden Erträgen. Swiss Life verfolgt im Risikomanagement und bei der Kapitalbewirtschaftung einen ganzheitlichen Ansatz. Das ökonomische Risikokapital wird für jeden grossen Geschäftsbereich nach der Bottom-up-Methode bestimmt. Dabei werden Markt-, Kredit- und Versicherungsrisiken berücksichtigt. Diese Risiken werden anhand von Verlustverteilungen zu einem vorgegebenen Risikomass berechnet. Die gesamten Kapitalanforderungen werden inklusive entsprechender Diversifikationseffekte bestimmt.
Ökonomische und statutarische Kapitalanforderungen sowie das Gewinnziel sind die wichtigsten Bestandteile bei der Risikobudgetierung. Auf Basis des vom Anlage- und Risikoausschuss des Verwaltungsrats vorgegebenen gesamten Risikobudgets legt das Group Risk Committee der Konzernleitung die Risikolimiten für die jeweiligen Geschäftsbereiche fest. Die Einhaltung dieser Limiten wird laufend überprüft.
Ratingkapital von Standard & Poor’s
Im risikobasierten Modell von Standard & Poor’s wird das Total Adjusted Capital (TAC) als Mass für das verfügbare Kapital genommen. Dem TAC steht das Kapital gegenüber, das für die angestrebte Ratingkategorie erforderlich ist (Zielkapital). Zur Bestimmung dieses Zielkapitals werden insbesondere Versicherungsrisiken, die Volatilität von Vermögenswerten und Ausfallrisiken berücksichtigt. Swiss Life hat ein dem angestrebten Ratingziel entsprechendes Zielkapitalniveau definiert. Neben der Kapitalausstattung beurteilt Standard & Poor’s im Rahmen der Kapitalanalyse ausserdem die Qualität des Kapitals hinsichtlich dessen Zusammensetzung. Die Kapitaladäquanz gemäss Standard & Poor’s wird fortlaufend überwacht.
Management der Kapitalstruktur und der Kapitalflüsse
Die Gruppe hat auf Basis der IFRS-Rechnungslegungsstandards eine Referenzkapitalstruktur festgelegt mit dem Ziel, die Eigenkapitalrendite und den Zinsdeckungsgrad unter Berücksichtigung von Einschränkungen durch aufsichtsrechtliche oder ratingagenturspezifische Zielvorgaben zu optimieren. Die Kapitalkomponenten umfassen das Eigenkapital, die vertragliche Servicemarge nach Steuern, das hybride Kapital und die vorrangigen Verbindlichkeiten. Die Swiss Life-Gruppe will ihre Kapitalstruktur nah an den Referenzwerten halten.
Die Swiss Life Holding ist die oberste Muttergesellschaft sämtlicher Unternehmen der Gruppe. Das von der Swiss Life Holding gehaltene Kapital und Bargeld weist die höchste Fungibilität auf. Deshalb will die Gruppe auf Holdingebene einen angemessenen Kapitalpuffer bilden. Die Unternehmen der Gruppe überweisen der Swiss Life Holding unter Berücksichtigung der gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Einschränkungen sowie interner Grenzwerte und lokaler Kapitalpuffer Bargeld und Kapital in Form von Dividendenzahlungen, Zinsen auf Darlehen und Gebühren (Cash-Transfer). Das Kapital der Swiss Life Holding dient der Bildung eines Puffers für die Sicherstellung der finanziellen Flexibilität der Gruppe, für Dividendenzahlungen an die Aktionäre, für die Durchführung von potenziellen Aktienrückkäufen und für die Wachstumsfinanzierung.
Kapitalplanung
Die Kapitalplanung ist integrierender Bestandteil der jährlichen Mittelfristplanung der Gruppe. Konzerninterne und externe Kapitalflüsse werden auf Basis der Gruppenziele und der oben genannten Rahmenwerke geplant. In diesem Zusammenhang plant die Swiss Life-Gruppe zudem die Finanzierung von Transaktionen gemäss ihrer Referenzkapitalstruktur und ihrem Fälligkeitsprofil der Verbindlichkeiten.