Menschenrechte
Swiss Life verpflichtet sich in ihren Einflussbereichen zur Einhaltung der Sozial- und der Umweltstandards. Der Ansatz zur Achtung der Menschenrechte ist in einer gruppenweit gültigen Erklärung zusammengefasst.
Swiss Life achtet die international anerkannten Rechte gemäss den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGP). In diesem Zusammenhang respektiert Swiss Life insbesondere:
- die Internationale Menschenrechtscharta (International Bill of Human Rights);
- die Kernstandards und die Grundsätze der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO), einschliesslich des Diskriminierungsübereinkommens (Nr. 111), des Übereinkommens über das Mindestalter zur effektiven Abschaffung der Kinderarbeit (Nr. 138) und des Übereinkommens über das Verbot und unverzügliche Massnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit (Nr. 182).
Als Unterzeichnerin des United Nations Global Compact (UNGC) verpflichtet sich Swiss Life jährlich öffentlich zur Achtung und zur Unterstützung der Menschenrechte sowie zur Einhaltung der zehn Prinzipien des UNGC. Zusätzlich hat sich Swiss Life zu allgemeinen und branchenspezifischen internationalen Standards wie den Principles for Responsible Investment (PRI) und den Principles for Sustainable Insurance (PSI) verpflichtet.