Arbeitssicherheits- und Gesundheitsmanagement
Die allgemeinen Gesundheits- und Sicherheitsrisiken sind aufgrund der ausgeübten Tätigkeiten in einem Dienstleistungsunternehmen verhältnismässig gering. Die Rahmenbedingungen für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sind durch die europäischen und die lokalen Gesetzgebungen und Regulatorien aller Swiss Life-Gesellschaften gegeben und bilden das Fundament aller Standards und Richtlinien des Gesundheitsmanagements und des Arbeitsschutzes.
Die Gefahrenidentifizierung, die Risikobewertung und die Untersuchung von arbeitsbedingten Vorfällen sind in das Managementsystem integriert und durch die entsprechenden Regulatorien und Prozesse, die auf den genannten gesetzlichen Grundlagen basieren, gewährleistet. Einige Beispiele im Überblick:
- In der Division Schweiz werden ein breites Basisangebot sowie jährlich wechselnde Fokusthemen bezüglich eines aktiven Gesundheitsmanagements gefördert. Die Angebote werden jährlich geprüft und in Zusammenarbeit mit Social Care Consulting sowie dem Gesellschaftsarzt weiterentwickelt.
- Der Ausschuss für das Management von Gesundheit, Sicherheit und Arbeitsbedingungen von Swiss Life Frankreich tritt vierteljährlich in Anwesenheit von Personalvertreterinnen und -vertretern (Beteiligung der Mitarbeitenden) zusammen. Arbeitsunfälle werden analysiert und unterliegen einer Risikobewertung. Sie führen gegebenenfalls zu einer Anpassung der Sicherheitsmassnahmen. Eine jährliche Überprüfung und ein Programm zur Risikoprävention werden erstellt und sind Gegenstand von Berichten, die der gewählten Personalvertreterin oder dem gewählten Personalvertreter vorgelegt werden. Gesundheitsdienste und lokale Vertretende unterstützen die Mitarbeitenden in Fragen der Gesundheit und der Arbeitsbedingungen. Zudem sind die drei Schlichter, die bei Belästigung oder sexistischen Äusserungen zuständig sind, speziell geschult.
- Am Standort Luxemburg der Division International verwaltet ein Delegierter der Personalvertretung in Zusammenarbeit mit dem designierten Vertreter der Arbeitnehmerseite gemäss den rechtlichen Anforderungen die Gesundheits- und die Sicherheitsaspekte im Unternehmen.
Zur Sicherstellung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz beschäftigen die Divisionen an ihren Standorten spezialisierte Fachkräfte. Zudem haben die Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger die Aufgabe, die Mitarbeitenden bei der Einhaltung der Arbeitssicherheitsmassnahmen und beim Schutz ihrer Gesundheit zu unterstützen. Zwecks kontinuierlicher Verbesserung des Managementansatzes und der Wirkung der getroffenen Massnahmen überprüfen die Fachleute und die Entscheidungsträgerinnen und -träger regelmässig deren Effektivität, nehmen bei Bedarf Verbesserungen vor und berichten das Erreichte kontinuierlich an die Konzernleitung.