Faire Anstellungspraxis und Entlöhnung
In Übereinstimmung mit dem geltenden nationalen und internationalen Recht sowie den Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) verfolgt die Swiss Life-Gruppe eine faire und diskriminierungsfreie Anstellungspraxis mit dem Ziel, Chancengleichheit zu gewährleisten. Einige Beispiele im Überblick:
- Bei Swiss Life Schweiz werden vakante Stellen auf allen Stufen systematisch auf Teilzeit- und Top-/Jobsharing-Möglichkeiten geprüft und entsprechend ausgeschrieben. Bei der frühzeitigen Erkennung von potenziellen Personalrisiken und deren Ursachen werden relevante Kennzahlen und die Strategie für die nächsten drei Jahre berücksichtigt. Die Resultate fliessen in die jährlichen Personalplanungsprozesse ein und dienen als Basis für operative Massnahmen. Zudem evaluiert die Division Schweiz ihre Rekrutierungskanäle und die Reaktionen auf ihre Jobausschreibungen. Schliesslich wird bei der Personalgewinnung mit einem inhaltlich und prozessual strukturierten Ansatz explizit auch auf das Thema der unbewussten Voreingenommenheit eingegangen.
- Die Division Swiss Life Asset Managers beteiligt sich an verschiedenen Programmen, die Minderheitengruppen den Einstieg in den Arbeitsmarkt erleichtern: «Job Shadowing» für Studierende mit Behinderungen in der Schweiz und Praktikumsplätze im Rahmen des Programms «10 000 Black Interns» im Vereinigten Königreich (das Programm bietet schwarzen Studierenden und Hochschulabgängerinnen und -abgängern Zugang zu bezahlten Praktika). Schliesslich wird bei der Ausbildung von Rekrutierungsfachkräften explizit auf das Thema der unbewussten Vorurteile in der Rekrutierung eingegangen.
Die gruppenweit gültige Group Compensation Policy gewährleistet eine faire und gleichberechtigte Entlöhnung aller Mitarbeitenden. In allen Ländergesellschaften verfügt Swiss Life seit Jahren über Prozesse und Instrumente zur Beseitigung geschlechtsspezifischer Lohnunterschiede. Einige Beispiele im Überblick:
- Swiss Life Schweiz fördert die Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern aktiv, indem sie bereits seit mehreren Jahren zur Überprüfung der Lohngleichheit das Instrument «Logib» des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann einsetzt. Durch eine regelmässige und systematische Auseinandersetzung mit dem Thema Lohngleichheit wird gewährleistet, dass die Lohnstruktur keine geschlechterspezifische Diskriminierung aufweist.
- Der Index der beruflichen Gleichstellung von Swiss Life Frankreich, wie er vom Gesetz «Avenir professionnel» definiert ist, weist seit dem Jahr 2020 einen Wert von > 90 von 100 Punkten auf. Die Analyse der Resultate ermöglicht es, konkrete Massnahmen zu definieren und umzusetzen, um die Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern kontinuierlich zu verringern. Der Gleichstellungsindex von Swiss Life Asset Managers in Frankreich lag im Jahr 2022 bei 96 Punkten und im Jahr 2023 bei 94 von 100 Punkten.
- In Deutschland gilt das Entgelttransparenzgesetz (EntGTranspG), das eine Ungleichbehandlung bei der Bezahlung aufgrund des Geschlechts verbietet. Für vergleichbare Arbeit müssen Männer und Frauen den gleichen Lohn erhalten.
- Swiss Life International veröffentlicht am Standort Grossbritannien jährlich einen «Gender Pay Report», der folgende vier Kennzahlen enthält: Durchschnitt und Median zum Lohngefälle, Durchschnitt und Median zur Bonusdifferenz, Anteil der Mitarbeitenden, die einen Bonus erhalten, sowie Quartil nach Geschlecht.