Sozialpartnerschaft
Das Verhältnis zwischen Arbeitnehmenden und Arbeitgeberin bei Swiss Life zeichnet sich durch einen engen Kontakt zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Mitarbeitenden und der Konzernleitung aus. Seit 1996 verfügt Swiss Life über einen Europäischen Betriebsrat (gemäss den EU-Richtlinien 94/45/EG und 2009/38/EG). Das zehnköpfige Gremium «Europa Forum» mit Repräsentantinnen und Repräsentanten aus fünf Ländern trifft sich regelmässig mit Vertretern der Konzernleitung in ordentlichen und ausserordentlichen Sitzungen. Das Gremium beschäftigt sich mit der transnationalen Information und Konsultation zu Themen, die alle Swiss Life-Mitarbeitenden betreffen. Die Schwerpunkte waren 2024 die Unternehmensstrategie «Swiss Life 2024», die psychische und die physische Gesundheit am Arbeitsplatz sowie der Umgang mit Stress. Die berufliche Weiterentwicklung im Sinne des «lebenslangen Lernens» stand ebenso im Fokus wie die Überarbeitung des Group Performance System.
Die Versammlungsfreiheit und das Recht auf Tarifverhandlungen sind durch lokale Gesetzgebungen (EU-Charta Art. 12, schweizerische Bundesverfassung Art. 23) garantiert; sie bilden die Grundlage für interne Richtlinien. In Deutschland, Frankreich, Italien, den Niederlanden, Luxemburg und Österreich existieren Tarifvereinbarungen beziehungsweise betriebsinterne Regelungen (Betriebsvereinbarungen). Detailliertere Angaben zu den Sozialpartnerschaften sowie den Tarif- und den Betriebsvereinbarungen in den einzelnen Gesellschaften der Swiss Life-Gruppe sind auf www.swisslife.com/sozialpartnerschaft zu finden.