Arbeitssicherheits- und Gesundheitsmanagement
Die allgemeinen Gesundheits- und Sicherheitsrisiken sind aufgrund der ausgeübten Tätigkeiten in einem Dienstleistungsunternehmen verhältnismässig gering. Sie beschränken sich auf Gesundheitsrisiken durch Büroarbeit und psychosoziale Risiken. Die Rahmenbedingungen für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sind durch die europäischen und die lokalen Gesetzgebungen und Regulatorien aller Swiss Life-Gesellschaften gegeben und bilden das Fundament aller Standards und Richtlinien des Gesundheitsmanagements und des Arbeitsschutzes.
Die Gefahrenidentifizierung, die Risikobewertung und die Untersuchung von arbeitsbedingten Vorfällen sind in das Managementsystem der Divisionen integriert und durch die entsprechenden lokalen Regulatorien und Prozesse, die auf den genannten gesetzlichen Grundlagen basieren, gewährleistet. Die Divisionen arbeiten zur Gefahrenidentifizierung und zur Risikobewertung mit den Sozialpartnern sowie internen und externen Expertinnen und Experten zusammen. Einige Beispiele im Überblick:
- In der Division Schweiz werden ein breites Basisangebot und jährlich wechselnde Fokusthemen bezüglich eines aktiven Gesundheitsmanagements gefördert. Die Angebote werden jährlich geprüft und in Zusammenarbeit mit Social Care Consulting sowie dem Gesellschaftsarzt weiterentwickelt. 2024 wurde das Konzept «Corporate Health» mit dem Ziel erarbeitet, die physische und die psychische Gesundheit aller Mitarbeitenden zu fördern. Corporate Health wirkt systematisch, bedarfsorientiert und synergetisch auf der organisatorischen, der Beziehungs- und der individuellen Ebene.
- In der Division Deutschland zeichnen Gesundheitsteams für ein breites Angebot im Bereich des Gesundheitsmanagements und der Vorsorge verantwortlich. Jährlich werden, unter Einbezug der Wünsche und Anregungen der Mitarbeitenden, wechselnde Angebote festgelegt. Ein Ausschuss für Arbeitssicherheit, der sich aus Vertreterinnen und Vertretern seitens der Mitarbeitenden, einem Betriebsarzt und Fachkräften für Arbeitssicherheit zusammensetzt, tagt vierteljährlich und greift aktuelle Themen auf.
- Der Ausschuss für das Management von Gesundheit, Sicherheit und Arbeitsbedingungen von Swiss Life Frankreich tritt vierteljährlich in Anwesenheit von Personalvertreterinnen und -vertretern (Beteiligung der Mitarbeitenden) zusammen. Arbeitsunfälle werden analysiert und unterliegen einer Risikobewertung. Sie führen gegebenenfalls zu einer Anpassung der Sicherheitsmassnahmen. Eine jährliche Überprüfung und ein Programm zur Risikoprävention werden erstellt und sind Gegenstand von Berichten, die der gewählten Personalvertreterin oder dem gewählten Personalvertreter vorgelegt werden. Gesundheitsdienste und lokale Vertretende unterstützen die Mitarbeitenden in Fragen der Gesundheit und der Arbeitsbedingungen. Zudem sind die drei Schlichter, die bei Belästigung oder sexistischen Äusserungen zuständig sind, speziell geschult.
- Bei Swiss Life Luxemburg haben die Personalvertretenden die Aufgabe, die Interessen der Angestellten in Bezug auf die Arbeitsbedingungen, die Arbeitsplatzsicherheit und den sozialen Status zu vertreten. Die Delegation umfasst eine gleichstellungsbeauftragte und eine sicherheitsbeauftragte Person. In Zusammenarbeit mit der Delegation schützt der Arbeitgeber die persönliche Integrität der Angestellten, achtet auf deren Gesundheit und schafft ein Klima des gegenseitigen Vertrauens und Respekts. Bei einem Verstoss gegen die Vorschriften können betroffene Angestellte jederzeit den Rat und die Unterstützung ihrer Führungsperson, der Personalabteilung oder der Delegation in Anspruch nehmen.
Zur Sicherstellung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz beschäftigen die Divisionen an ihren Standorten spezialisierte Fachkräfte. Zudem haben die Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger die Aufgabe, die Mitarbeitenden bei der Einhaltung der Arbeitssicherheitsmassnahmen und beim Schutz ihrer Gesundheit zu unterstützen. Zwecks kontinuierlicher Verbesserung des Managementansatzes und der Wirkung der getroffenen Massnahmen überprüfen die Fachleute und die Entscheidungsträgerinnen und -träger regelmässig deren Effektivität, nehmen bei Bedarf Verbesserungen vor und berichten das Erreichte kontinuierlich an die Konzernleitung.