Konzernleitung
Der Group CEO führt die Geschäfte der Gruppe. Gemeinsam mit der Konzernleitung erarbeitet er zuhanden des Verwaltungsrats die langfristigen Ziele und die strategische Ausrichtung der Gruppe und stellt, gestützt auf die Beschlüsse des Verwaltungsrats, eine zielgerichtete Führung und Entwicklung der Gruppe sicher. Die Konzernleitung kann für einzelne Aufgabengebiete Ausschüsse bilden und Kompetenzen auf einen Konzernleitungsausschuss übertragen.
Die Organisation und Aufgabenteilung innerhalb der Konzernleitung spiegelt grundsätzlich die wichtigsten Bereiche und Funktionen des Geschäfts wider. Die Mitglieder der Konzernleitung führen direkt, ergänzt um eine funktionale Führung für bereichsübergreifende Zuständigkeiten. Die Mitglieder der Konzernleitung sind verantwortlich für die Festlegung der Ziele, die Finanzplanung, die Personalführung und die Zielerreichung in ihrem Bereich. Sie erlassen die für ihren Bereich gültigen Weisungen im Rahmen der gesetzlichen und regulatorischen Vorschriften, der Reglemente und der für die Gruppe geltenden Weisungen.
Die Konzernleitung trägt die Verantwortung für die Umsetzung der Unternehmensstrategie, die Setzung der Rahmenbedingungen für das operative Geschäft und die finanzielle Steuerung. Sie ist zuständig für die Vorbereitung der Beschlüsse des Verwaltungsrats und seiner Ausschüsse sowie die Überwachung der Ausführung dieser Entscheide in der Gruppe. Über die ihr vom Verwaltungsrat, von den Verwaltungsratsausschüssen und vom Präsidenten des Verwaltungsrats zugewiesenen Geschäfte entscheidet die Konzernleitung in eigener Kompetenz, soweit sich jene nicht den Entscheid oder die Genehmigung vorbehalten haben.
Die Konzernleitung kann die operative Verantwortung für das Management von Tochtergesellschaften einzelnen Mitgliedern der Konzernleitung übertragen.
Bezüglich der nachstehend aufgeführten Angaben zu den Mitgliedern der Konzernleitung sind die Verhältnisse am Bilanzstichtag massgebend. Die Informationen zu ehemaligen Mitgliedern der Konzernleitung sowie zu allfälligen früheren externen Mandaten können dem Corporate-Governance-Teil der betreffenden früheren Geschäftsberichte entnommen werden.