3 Kritische Schätzungen und Beurteilungen bei der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen
Bestimmte ausgewiesene Beträge für Vermögenswerte und Verbindlichkeiten beruhen auf Schätzungen und Beurteilungen. Schätzungen und Beurteilungen des Managements werden laufend überprüft und beruhen auf historischen Erfahrungen und anderen Faktoren, zum Beispiel auf Erwartungen künftiger Ereignisse, die unter den gegebenen Umständen als angemessen erachtet werden.
Die Sensitivitätsanalyse betreffend Versicherungs- und Marktrisiken wird in Anhang 5 erläutert.
Schätzungen und Beurteilungen im Zusammenhang mit der Anwendung der Fair-Value-Bewertung auf Finanzinstrumente und Investitionsliegenschaften sind in Anhang 30 beschrieben.
Wertminderung von jederzeit verkäuflichen Schuldpapieren sowie Darlehen und Forderungen
Gruppenweit gilt, dass jederzeit verkäufliche Schuldpapiere sowie Darlehen und Forderungen auf Wertminderungen überprüft werden, wenn der Marktwert aufgrund von Ausfallrisiken deutlich sinkt, insbesondere nachdem das Rating eines Schuldners nach der Ersterfassung unter B– herabgestuft wurde (also CCC oder tiefer nach Standard & Poor’s oder gleichwertigem Rating), oder wenn die Zahlung des Nominalbetrags und/oder der Zinsen seit mehr als 90 Tagen überfällig ist.
Der Buchwert von jederzeit verkäuflichen Schuldpapieren sowie Darlehen und Forderungen ist in den Anhängen 11, 12 und 13 erläutert.
Wertminderung von jederzeit verkäuflichen Beteiligungsinstrumenten
An jedem Bilanzstichtag wird geprüft, ob objektive Nachweise für eine Wertminderung von jederzeit verkäuflichen Beteiligungsinstrumenten vorliegen. Ein erheblicher oder anhaltender Rückgang des Fair Value eines Wertpapiers unter seine Anschaffungskosten gilt als objektiver Nachweis für eine Wertminderung. Ein Rückgang von mindestens 30% gilt als erheblich, eine Periode von mindestens zwölf Monaten als anhaltend.
Der Buchwert von jederzeit verkäuflichen Beteiligungsinstrumenten ist in Anhang 11 erläutert.
Verbindlichkeiten aus dem Versicherungsgeschäft
Frühere Erfahrungen, die unter Berücksichtigung der Auswirkungen aktueller Entwicklungen und wahrscheinlicher Trends angepasst werden, gelten als angemessene Grundlage für die Prognose künftiger Ereignisse. Versicherungsmathematische Schätzungen hinsichtlich eingetretener, jedoch noch nicht gemeldeter Schäden werden laufend überprüft und aktualisiert; Anpassungen, die sich aus diesen Überprüfungen ergeben, werden erfolgswirksam erfasst.
Bei Versicherungsverträgen und Kapitalanlageverträgen mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung zu festen und garantierten Bedingungen erfolgt die Schätzung in zwei Stufen. Bei Vertragsbeginn werden Schätzungen der künftigen Todesfälle und Rückkäufe, der Ausübung von Optionsrechten durch die Versicherungsnehmer sowie der Anlagerenditen und Verwaltungskosten vorgenommen. Sie bilden die Annahmen, die der Berechnung der Verbindlichkeiten während der Vertragslaufzeit zugrunde gelegt werden. Ergänzt werden sie mit einer Sicherheitsmarge für Risiken und Unsicherheiten (negative Abweichung). Die Annahmen werden für die Laufzeit des Vertrags fixiert. Anhand neuer Schätzungen wird dann zu jedem Bilanzstichtag geprüft, ob die so ermittelten Verbindlichkeiten wertmässig noch angemessen sind (Angemessenheitstest für Verbindlichkeiten). Werden die Verbindlichkeiten weiterhin als angemessen betrachtet, bleiben die Annahmen unverändert. Im gegenteiligen Fall jedoch werden die der Bewertung der Verbindlichkeiten zugrunde gelegten Annahmen so verändert, dass sie den neuesten Schätzungen Rechnung tragen (die Fixierung wird aufgehoben); in diesem Fall wird den Annahmen keine Sicherheitsmarge hinzugefügt.
Bei Versicherungsverträgen und Kapitalanlageverträgen mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung ohne feste und garantierte Bedingungen können die künftigen Prämien erfahrungsabhängig erhöht werden. Die Annahmen, die zur Bestimmung der Verbindlichkeiten verwendet werden, enthalten keine Margen und werden nicht fixiert, sondern zu jedem Berichtstermin aktualisiert, um den neuesten Schätzungen Rechnung zu tragen.
Sterblichkeit und Langlebigkeit
Die Tarifierungs- und Bewertungsannahmen für Sterblichkeit und Langlebigkeit beruhen im Allgemeinen auf Statistiken nationaler Versicherungsverbände. Diese werden durch die interne Schadenerfahrung ergänzt, die sich aus den unternehmenseigenen Unterlagen der Versicherungsverträge ergibt.
In der Schweiz werden Sterbetafeln üblicherweise alle fünf Jahre überprüft, wenn neue Statistiken des Schweizerischen Versicherungsverbands (SVV) verfügbar sind. Bei bedeutenden Änderungen werden die Tafeln aktualisiert.
In Frankreich werden laufende Leibrenten anhand der regulatorischen Tafeln TGH05/TGF05 reserviert, Renten aus Nichtlebengeschäft anhand der regulatorischen Tafel TD 88/90.
In Deutschland werden Sterbetafeln angewandt, die von der Deutschen Aktuarvereinigung bereitgestellt werden. Diese werden von der Vereinigung periodisch überprüft und bei Bedarf aktualisiert. Aus diesen allgemein anerkannten Tafeln werden bestmögliche Schätzwerte abgeleitet.
In Luxemburg werden die Sterbetafeln bei bedeutenden Veränderungen aktualisiert.
Morbidität und Invalidität
Für das Einzel- und das Kollektiv-Lebensversicherungsgeschäft in der Schweiz werden interne Tafeln verwendet. Im Einzellebengeschäft basieren die internen Invaliditätsraten auf den Statistiken des SVV und spiegeln den durchschnittlichen historischen Verlauf im Schweizer Markt wider. Des Weiteren werden im Einzellebengeschäft nur Reaktivierungen berücksichtigt, während im Kollektivlebengeschäft auch eine erhöhte Sterblichkeit einbezogen wird. Im Einzellebengeschäft werden Invaliditätstafeln üblicherweise alle fünf Jahre überprüft, wenn der SVV neue Statistiken veröffentlicht.
Im Kollektivlebengeschäft können Tarifanpassungen aufgrund des Schadenverlaufs im Bereich Invalidität jährlich erfolgen. In diesem Geschäft basieren die Tafeln auf unternehmenseigenen Unterlagen zum Schadenverlauf. Gerade im Kollektivlebengeschäft können Veränderungen am Arbeitsmarkt erhebliche Auswirkungen auf die Invaliditätsfälle haben. Bei bedeutenden Veränderungen werden die Tafeln aktualisiert.
In Frankreich werden Einzel- und Kollektiverwerbsunfähigkeitsrenten anhand von Tafeln reserviert, die von einem unabhängigen Aktuar beglaubigt werden.
In Deutschland basieren Berufsunfähigkeitsprodukte im Kollektivlebengeschäft auf Tafeln der Deutschen Aktuarvereinigung, die periodisch überprüft werden. Neue Berufsunfähigkeitsprodukte im Einzellebengeschäft werden in enger Zusammenarbeit mit Rückversicherungsgesellschaften entwickelt, welche die Tarifierungs- und Bewertungsannahmen für Invalidität und Morbidität anhand von Statistiken aus Rückversicherungspools beurteilen. Ausserdem werden unternehmenseigene Unterlagen und Berufsklassen beigezogen. Die Tarifierungs- und Bewertungsannahmen für Pflegeversicherungsprodukte werden ähnlich wie bei Berufsunfähigkeitsprodukten im Einzellebengeschäft in Zusammenarbeit mit Rückversicherungsgesellschaften erstellt. Beim Schadenverlauf werden insbesondere bestmögliche Schätzungen berücksichtigt.
In Luxemburg beruht die Tarifierung auf Branchentafeln und unternehmenseigenen Unterlagen.
Optionen der Versicherungsnehmer
Dem Versicherungsnehmer werden in der Regel Produkte angeboten, die Optionen enthalten wie beispielsweise das Recht auf vorzeitige Auflösung des Vertrags oder die Möglichkeit, das eingezahlte Kapital bei Vertragsablauf in eine Lebensrente umzuwandeln. Bei vorzeitiger Vertragsauflösung erhält der Versicherungsnehmer einen festgelegten Rückkaufsbetrag oder einen Betrag, der infolge der Änderung von finanziellen Variablen wie einem Aktienkurs oder -index variiert. Bei einer Umwandlung hat der Versicherungsnehmer das Recht, die Versicherungssumme in eine konstante Lebensrente umzuwandeln. Der Wert dieser Optionen hängt in der Regel von biometrischen Annahmen und marktspezifischen Variablen wie Zinssätzen oder den Vermögenswerten zur Unterlegung der Verbindlichkeiten ab. In bestimmten Ländern und Märkten stützen sich die Annahmen zum Verhalten von Versicherungsnehmern auf unternehmenseigene Unterlagen. Die Annahmen variieren je nach Produkttyp und Vertragslaufzeit.
Aufwendungen und Inflation
In der Schweiz werden Aufwendungen auf der Basis interner Statistiken bei der Prämienberechnung berücksichtigt. Die so berechneten Beträge werden den verschiedenen Sparten zugewiesen. Bei diesen Berechnungen wird auch die Inflation berücksichtigt.
In Frankreich richtet sich die Aufteilung der Aufwendungen nach den Aktivitäten. Wiederkehrende Kosten werden in folgende Hauptkategorien aufgeteilt: Abschlusskosten, Verwaltungskosten und Vermögensverwaltungskosten.
In Deutschland werden Aufwendungen gemäss deutscher Verordnung in folgende Kategorien aufgeteilt: Abschlusskosten, Verwaltungskosten, Regulierungskosten und Vermögensverwaltungskosten. Diese werden weiter untereilt in wiederkehrende und in einmalige Kosten. Alle wiederkehrenden Kosten, abgesehen von den Vermögensverwaltungskosten, werden den verschiedenen Sparten zugewiesen und in Kostenparameter umgewandelt. Auf sämtliche Kostenparameter in Euro wird eine Inflationsannahme angewandt.
In Luxemburg richtet sich die Aufteilung der Aufwendungen nach den Aktivitäten. Wiederkehrende Kosten werden in folgende Hauptkategorien aufgeteilt: Abschlusskosten, Verwaltungskosten und Vermögensverwaltungskosten. Diese werden den verschiedenen Sparten zugewiesen.
Erträge aus Kapitalanlagen
Annahmen zu Erträgen aus Kapitalanlagen beruhen auf der strategischen Asset Allocation. Vom Bruttoertrag aus Kapitalanlagen werden die prognostizierten Vermögensverwaltungsgebühren abgezogen, so dass sich der Nettoertrag aus Kapitalanlagen ergibt.
Die Zinssätze in versicherungsmathematischen Formeln zur Bestimmung des Barwerts anwartschaftlicher Leistungen und Beiträge von Versicherungsverträgen werden technische Zinssätze genannt. Sie müssen von der Aufsichtsbehörde genehmigt werden. In bestimmten Ländern beruhen die Verbindlichkeiten aus dem Versicherungsgeschäft auf den technischen Zinssätzen.
Der Buchwert von Verbindlichkeiten aus dem Versicherungsgeschäft ist in Anhang 22 erläutert.
Wertminderung des Goodwills
Der Goodwill wird jährlich (im Herbst) auf Wertminderung überprüft oder häufiger, wenn Ereignisse oder veränderte Umstände darauf hindeuten, dass eine Wertminderung vorliegen könnte. Die wiedereinbringbaren Beträge aus dem Geschäft im Zusammenhang mit der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, der der Goodwill zugewiesen wird, werden anhand von Berechnungen des Nutzungswerts (Value in Use) ermittelt. Diese Berechnungen erfordern den Einsatz von Schätzungen, die in Anhang 17 erläutert sind.
Der Buchwert von Goodwill ist in Anhang 17 erläutert.
Verbindlichkeiten aus leistungsorientierten Vorsorgeplänen
Die Swiss Life-Gruppe verwendet zur Berechnung der Verbindlichkeiten aus leistungsorientierten Vorsorgeplänen bestimmte Annahmen. Diese Annahmen umfassen künftige Lohn- und Gehaltserhöhungen sowie Rentenerhöhungen, die aus Schätzungen auf der Basis früherer Erfahrungen abgeleitet wurden. Des Weiteren werden Annahmen zur Sterblichkeit, zur Mitarbeiterfluktuation und zu Abzinsungssätzen gemacht. Bei der Bestimmung des Abzinsungssatzes zieht die Swiss Life-Gruppe von renommierten externen Anbietern veröffentlichte Sätze heran. Die Abzinsungssätze reflektieren den erwarteten Zeitpunkt der Leistungszahlungen aus den Plänen und beruhen auf einem Renditekurvenansatz.
Die Buchwerte von Verbindlichkeiten aus leistungsorientierten Vorsorgeplänen und die Annahmen sind in Anhang 23 erläutert.
Ertragssteuern
Latente Ertragssteuerguthaben werden im Hinblick auf noch nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge und noch nicht genutzte Steuerguthaben insoweit erfasst, als eine Realisierung des entsprechenden Steuervorteils wahrscheinlich ist. Die Beurteilung der Wahrscheinlichkeit einer Realisierung des Steuervorteils erfordert Annahmen, die auf der Geschichte der jeweiligen Gesellschaft und auf budgetierten Daten für die Zukunft beruhen.
Die Buchwerte von latenten Ertragssteuerguthaben und -verbindlichkeiten sind in Anhang 24 erläutert.
Rückstellungen
Der Ausweis der Rückstellungen erfordert Annahmen über die Wahrscheinlichkeit, die Höhe und den Zeitpunkt eines Abflusses von Ressourcen, die einen wirtschaftlichen Nutzen darstellen. Rückstellungen werden ausgewiesen, wenn ein Abfluss von Ressourcen, die einen wirtschaftlichen Nutzen darstellen, wahrscheinlich und eine verlässliche Schätzung möglich ist.
Der Buchwert von Rückstellungen ist in Anhang 25 erläutert.