30 Bewertungen zum Fair Value
Zu Berichterstattungszwecken wurde eine Fair-Value-Hierarchie festgelegt, welche die in die Bewertungsverfahren zur Ermittlung des Fair Value einfliessenden Inputfaktoren den Ebenen 1, 2 und 3 zuordnet. Die Hierarchie räumt den an aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten kotierten (unverändert übernommenen) Preisen (Inputfaktoren der Ebene 1) die höchste Priorität und den nicht beobachtbaren Inputfaktoren (Inputfaktoren der Ebene 3) die geringste Priorität ein.
Der Fair Value von Vermögenswerten oder Verbindlichkeiten der Ebene 1 wird anhand von unverändert übernommenen kotierten Preisen für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten in aktiven Märkten bestimmt. Die Bestimmung des Fair Value von Vermögenswerten oder Verbindlichkeiten, die nicht in aktiven Märkten gehandelt werden, erfolgt anhand von Bewertungsverfahren. Sind alle wesentlichen Inputfaktoren für diese Bewertungsverfahren direkt oder indirekt am Markt beobachtbar, werden die Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten der Ebene 2 zugeordnet.
Basiert mindestens einer dieser wesentlichen Inputfaktoren auf nicht beobachtbaren Marktdaten, werden die Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten der Ebene 3 zugeordnet. Die Inputfaktoren können aus Extrapolation abgeleitete Daten beinhalten, die sich nicht durch beobachtbare Daten belegen lassen oder auf eigenen Annahmen beruhen, wie Marktteilnehmer bestimmte Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten bewerten würden.
30.1 Regelmässig zum Fair Value bewertete Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
Finanzinstrumente
In der Regel wird der Fair Value von Finanzinstrumenten anhand kotierter Preise bestimmt, die von renommierten, unabhängigen Wirtschaftsdiensten wie Bloomberg stammen. Modellbasierte Bewertungen von Finanzinstrumenten der Ebenen 2 und 3 werden nur bei wenigen Vermögenswerten vorgenommen.
Fair-Value-Hierarchie
Mio. CHF | ||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Kotierte Preise (Ebene 1) | Bewertungsverfahren – beobachtbare Inputfaktoren (Ebene 2) | Bewertungsverfahren – nicht beobachtbare Inputfaktoren (Ebene 3) | Total | |||||||||||||
31.12.2022 | 31.12.2021 | 31.12.2022 | 31.12.2021 | 31.12.2022 | 31.12.2021 | 31.12.2022 | 31.12.2021 | |||||||||
Finanzielle Vermögenswerte | ||||||||||||||||
Derivate | ||||||||||||||||
Währungen | – | – | 1 497 | 891 | – | – | 1 497 | 891 | ||||||||
Zinsen | 7 | 3 | 1 871 | 804 | – | – | 1 877 | 807 | ||||||||
Aktien | 1 733 | 1 020 | 19 | 51 | – | – | 1 752 | 1 071 | ||||||||
Übrige | – | – | – | – | – | – | – | – | ||||||||
Total Derivate | 1 740 | 1 023 | 3 386 | 1 745 | – | – | 5 126 | 2 768 | ||||||||
Schuldinstrumente | ||||||||||||||||
Staatsanleihen und überstaatliche Schuldner | 34 481 | 51 734 | 245 | 300 | – | – | 34 726 | 52 034 | ||||||||
Unternehmen | 31 933 | 37 707 | 819 | 521 | 106 | 122 | 32 859 | 38 350 | ||||||||
Übrige | 2 | 6 | 27 | 38 | – | – | 29 | 44 | ||||||||
Total Schuldinstrumente | 66 416 | 89 448 | 1 092 | 858 | 106 | 122 | 67 614 | 90 428 | ||||||||
Beteiligungsinstrumente | ||||||||||||||||
Aktien | 6 975 | 9 553 | 15 | 15 | 629 | 641 | 7 619 | 10 209 | ||||||||
Anlagefonds | 6 108 | 7 072 | 1 121 | 1 526 | 2 144 | 2 970 | 9 374 | 11 567 | ||||||||
Alternative Anlagen | – | – | 4 | 352 | 4 689 | 3 042 | 4 694 | 3 393 | ||||||||
Total Beteiligungsinstrumente | 13 083 | 16 625 | 1 141 | 1 893 | 7 463 | 6 652 | 21 686 | 25 171 | ||||||||
Vermögenswerte auf Rechnung und Risiko von Kunden der Swiss Life-Gruppe | 34 297 | 37 736 | 1 134 | 1 219 | 4 319 | 4 369 | 39 751 | 43 324 | ||||||||
Total finanzielle Vermögenswerte | 115 536 | 144 831 | 6 753 | 5 716 | 11 888 | 11 144 | 134 178 | 161 691 | ||||||||
Beteiligungen an assoziierten Unternehmen | ||||||||||||||||
Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete assoziierte Unternehmen | – | – | – | – | 72 | 67 | 72 | 67 | ||||||||
Finanzielle Verbindlichkeiten | ||||||||||||||||
Derivate | ||||||||||||||||
Währungen | – | – | 437 | 413 | – | – | 437 | 413 | ||||||||
Zinsen | – | 1 | 2 175 | 652 | – | – | 2 175 | 654 | ||||||||
Aktien | 546 | 676 | 8 | 4 | – | – | 554 | 679 | ||||||||
Übrige | – | – | 9 | – | – | – | 9 | – | ||||||||
Total Derivate | 546 | 677 | 2 629 | 1 069 | – | – | 3 175 | 1 746 | ||||||||
Kapitalanlageverträge ohne ermessensabhängige Überschussbeteiligung | – | – | 687 | 613 | – | – | 687 | 613 | ||||||||
Anteilgebundene Lebensversicherungsverträge | – | – | 23 880 | 27 468 | 20 | 124 | 23 900 | 27 592 | ||||||||
Anteile Dritter an konsolidierten Anlagefonds | – | – | 1 103 | 826 | 2 991 | 3 208 | 4 093 | 4 033 | ||||||||
Total finanzielle Verbindlichkeiten | 546 | 677 | 28 299 | 29 976 | 3 010 | 3 331 | 31 855 | 33 984 |
Die Fair-Value-Hierarchie der Vermögenswerte auf Rechnung und Risiko von Kunden der Swiss Life-Gruppe stimmt mit der Kategorisierung der Vermögenswerte auf Rechnung und Risiko der Swiss Life-Gruppe überein.
Es folgt eine Beschreibung der Bewertungsverfahren und der wesentlichen Inputfaktoren, die bei der Bestimmung des Fair Value von den Ebenen 2 und 3 der Fair-Value-Hierarchie zugeordneten Finanzinstrumenten verwendet werden.
Ebene 2: Bewertungsverfahren und Inputfaktoren
Zum Fair Value ausgewiesene Finanzinstrumente der Ebene 2 umfassen Schuldinstrumente, Aktien, Anlagefonds, alternative Anlagen sowie ausserbörslich gehandelte Derivate.
Schuldinstrumente: Schuldinstrumente der Ebene 2 gemäss Fair-Value-Hierarchie bestehen aus Staats-, überstaatlichen und Unternehmensanleihen, deren Preise nur unregelmässig oder mit starker zeitlicher Verzögerung verfügbar sind. Die Preise solcher Vermögenswerte stammen von einem unabhängigen, renommierten Wirtschaftsdienst, der Preise von Transaktionen jüngster Vergangenheit mit identischen oder ähnlichen aktiv gehandelten Anleihen herbeizieht und für weniger liquide Wertschriften systematisch Vergleichspreise ableitet.
Aktien: Der Ebene 2 der Fair-Value-Hierarchie zugeordnete Aktien setzen sich aus nicht kotierten Aktien zusammen, deren Kurs nicht an der Börse verfügbar ist. Die Instrumente werden durch Gegenparteien oder unabhängige Agenturen anhand von marktnahen Parametern bewertet.
Anlagefonds: Bestimmte Fair-Value-Bemessungen von Fondsanteilen, einschliesslich nicht kotierter Anleihenfonds, sind nur unregelmässig verfügbar und gehören deshalb zur Ebene 2. Die Preise werden von externen Wirtschaftsdiensten bereitgestellt, welche den Fair Value anhand von marktnahen Parametern bemessen.
Alternative Anlagen: Als Vermögenswerte der Ebene 2 eingestufte alternative Anlagen umfassen Dach-Hedge-Funds und Leveraged Loan Funds (Kredite zur Übernahmefinanzierung). Basis dafür sind von Dritten bereitgestellte Preiskotierungen, die sich durch beobachtbare Marktdaten wie Transaktionen jüngeren Datums oder Bewertungsverfahren, die mit den Annahmen von Marktteilnehmern übereinstimmen, belegen lassen. Die Fonds werden der Ebene 2 zugewiesen, weil ihre Preise nur unregelmässig oder mit zeitlicher Verzögerung verfügbar sind.
Ausserbörslich gehandelte Derivate: Der Fair Value von ausserbörslich gehandelten Währungs-, Zins- und Aktienderivaten der Ebene 2 wird anhand von theoretischen Bewertungen mit beobachtbaren Marktdaten bestimmt, die von renommierten Wirtschaftsdiensten stammen. Die Fair-Value-Bemessung beruht auf anerkannten, erprobten Modellen.
Währungsderivate:
- Devisenoptionen werden anhand des Garman-Kohlhagen-Modells bewertet. Hauptinputfaktoren sind Fremdwährungskassakurse, Zinssätze der zugrunde liegenden Währungen und die Wechselkursvolatilität.
- Der Fair Value von Devisentermingeschäften leitet sich aus dem Fremdwährungskassakurs und aktiv gehandelten Devisen-Ticks ab.
Zinsderivate:
- Zinsswaps werden anhand diskontierter Mittelflüsse bewertet. Als Hauptinputfaktoren bei der Ableitung der Diskontsätze und der Terminkurven dienen Overnight-Index-/Swapsätze.
- Die Bewertung von Swaptions erfolgt grundsätzlich auf Grundlage eines Modells basierend auf normalverteilten Zinssätzen. Hauptinputfaktoren sind der vorherrschende Swapsatz sowie die aus beobachtbaren Volatilitätskurven abgeleitete implizierte Volatilität.
- Forward Starting Bonds werden basierend auf den Haltekosten anhand der Methode der diskontierten Mittelflüsse bewertet. Hauptinputfaktoren für die Berechnung des gegenwärtigen Terminzinses sind der Kassakurs der zugrunde liegenden Anleihen sowie die Diskontsätze für die Couponzahlungstermine / den Fälligkeitstermin.
Aktienderivate:
Ausserbörslich gehandelte Aktienindexoptionen werden anhand des Black-Scholes-Modells bewertet. Hauptinputfaktoren sind der aktuelle Spot-Wert und die Dividendenrendite des zugrunde liegenden Index. Die implizierte Volatilität wird aus ähnlichen börsenkotierten Aktienindexoptionen abgeleitet.
Übrige Derivate:
Die übrigen Derivate umfassen in erster Linie Credit-Default-Swap-Indizes. Diese werden anhand der Methode der diskontierten Mittelflüsse bewertet, sowohl für die Prämie als auch für den Ausgleichsbetrag. Hauptinputfaktoren für die Bewertung sind die Swapkurve und die am Markt kotierten CDS Par Spreads.
Sollte die theoretische Bewertung eines ausserbörslich gehandelten Derivats ausnahmsweise im Vermögensverwaltungssystem von Swiss Life nicht verfügbar sein, werden Fair-Value-Beträge von Gegenparteien herangezogen. Die Angemessenheit solcher Preise wird von Swiss Life anhand von etablierten Modellen validiert, die beobachtbare Marktdaten als Inputfaktoren verwenden.
Ebene 3: Bewertungsverfahren und Inputfaktoren
Das Exposure von Finanzinstrumenten der Ebene 3 setzt sich in erster Linie aus alternativen Anlagen (Private Equity, Hedge Funds) und Immobilienfonds zusammen.
Schuldinstrumente: Schuldinstrumente der Ebene 3 der Fair-Value-Hierarchie umfassen primär Instrumente mit eingebetteten Derivaten, die dazu dienen, die Beteiligung an einem spezifischen Basiswert (Dach-Hedge-Fund oder Aktienkorb) zu gewährleisten. Die Bewertungen werden von Banken bereitgestellt und leiten sich aus Bewertungsverfahren ab, welche den Marktwert der zugrunde liegenden Vermögenswerte, die Transaktionspreise und andere Informationen wie Annahmen von Marktteilnehmern berücksichtigen.
Aktien: Der Fair Value von Aktien, die nicht in einem aktiven Markt gehandelt und die anhand von nicht beobachtbaren Inputfaktoren bewertet werden, werden der Ebene 3 der Fair-Value-Hierarchie zugeordnet. Diese Fair-Value-Beträge beruhen auf allgemein anerkannten Bewertungsverfahren, welche möglichst viele Marktinputfaktoren verwenden, eine Analyse der diskontierten Mitteflüsse beinhalten (z. B. Gewinnsituation, Investitionspläne, Investitionsliegenschaften) und andere, von Marktteilnehmern angewandte Bewertungsverfahren herbeiziehen.
Anlagefonds: Der Fair Value von Anlagefonds der Ebene 3 bezieht sich in erster Linie auf Immobilienfonds. Die Bewertung der zugrunde liegenden Immobilienanlagen wird von unabhängigen Gutachtern anhand allgemein anerkannter Bewertungsverfahren (hauptsächlich diskontierter Mittelflüsse) vorgenommen. Die Gutachter berücksichtigen dabei die allgemeine Wirtschaftslage und die Situation der jeweiligen Immobilienanlagen. Die in der Methode der diskontierten Mittelflüsse verwendeten Hauptinputfaktoren umfassen Schätzungen zu Mieterträgen und Leerständen, Prognosen zu laufenden Kosten, die nicht wiedereingebracht werden können (z. B. Liegenschaftssteuern), Unterhaltskosten und risikoadjustierte Diskontsätze, die für jede Liegenschaft individuell ermittelt werden.
Alternative Anlagen: Der Fair Value von Private-Equity-Kapitalanlagen und Infrastructure-Equity-Anlagen wird anhand von allgemein anerkannten Bewertungsverfahren ermittelt. Diese Verfahren beruhen auf möglichst vielen Marktinputfaktoren und umfassen vergleichbare marktübliche Transaktionen jüngeren Datums, eine Analyse der diskontierten Mittelflüsse sowie weitere von Marktteilnehmern für gewöhnlich verwendete Bewertungsansätze. Aufgrund inhärenter Bewertungsunsicherheiten können geschätzte Fair-Value-Beträge stark von jenen Beträgen abweichen, die erzielt werden könnten, wenn es einen effektiven Markt gäbe. Diese Abweichungen können materiell sein. Die Fair-Value-Beträge werden durch den aktiven Teilhaber der Beteiligungsgesellschaft bestimmt und vom Management überprüft. Bei der Ermittlung des Fair Value von Fondsanlagen betrachtet die Gesellschaft die Fonds als transparente Vehikel. Der Fair Value der zugrunde liegenden Anlagen wird anhand der Bewertung durch den aktiven Teilhaber bestimmt und grundsätzlich der Ebene 3 der Fair-Value-Hierarchie zugeordnet.
Bei der Bewertung des Fair Value von Hedge Funds, für die keine kotierten Marktpreise verfügbar sind, werden Bewertungsverfahren angewandt, die den Marktwert der zugrunde liegenden Vermögenswerte, die Transaktionspreise sowie weitere Informationen berücksichtigen.
Beteiligungen an assoziierten Unternehmen: Die Bewertungsverfahren für Beteiligungen an assoziierten Unternehmen der Ebene 3 der Fair-Value-Hierarchie sind mit denjenigen für Immobilienfonds der Ebene 3 identisch.
Finanzielle Verbindlichkeiten
Kapitalanlageverträge ohne ermessensabhängige Überschussbeteiligung: Der Fair Value von Kapitalanlageverträgen, die zum Fair Value ausgewiesen werden, wird anhand von marktnahen, risikoneutralen Optionspreismodellen bestimmt, das heisst mit Hilfe von Monte-Carlo-Simulationen, die auf Szenarien für Kapitalmarktvariablen (Aktienkursen und Zinsindizes, Zinssätzen und Devisenkursen) beruhen. Diese Inputfaktoren werden grundsätzlich der Ebene 2 der Fair-Value-Hierarchie zugeordnet.
Anteilgebundene Verträge: Bei der Ermittlung des Fair Value von Verbindlichkeiten aus anteilgebundenen Versicherungs- und Kapitalanlageverträgen wird auf den Fair Value der zugrunde liegenden Vermögenswerte abgestützt. Verbindlichkeiten aus anteilgebundenen Verträgen werden grundsätzlich der Ebene 2 zugeordnet. Ausnahmen sind Verträge, die mehrheitlich mit Vermögenswerten der Ebene 3 der Fair-Value-Hierarchie unterlegt sind.
Investitionsliegenschaften
Die Fair-Value-Hierarchie von Investitionsliegenschaften per 31. Dezember präsentiert sich wie folgt:
Mio. CHF | ||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Kotierte Preise (Ebene 1) | Bewertungsverfahren – beobachtbare Inputfaktoren (Ebene 2) | Bewertungsverfahren – nicht beobachtbare Inputfaktoren (Ebene 3) | Total | |||||||||||||
31.12.2022 | 31.12.2021 | 31.12.2022 | 31.12.2021 | 31.12.2022 | 31.12.2021 | 31.12.2022 | 31.12.2021 | |||||||||
Geschäftsliegenschaften | – | – | – | – | 19 863 | 19 775 | 19 863 | 19 775 | ||||||||
Wohngebäude | – | – | – | – | 11 734 | 11 602 | 11 734 | 11 602 | ||||||||
Gemischt genutzte Liegenschaften | – | – | – | – | 10 562 | 9 858 | 10 562 | 9 858 | ||||||||
Total Investitionsliegenschaften | – | – | – | – | 42 160 | 41 234 | 42 160 | 41 234 |
Ebene 3: Bewertungsverfahren und Inputfaktoren
Die bei der Bewertung von Investitionsliegenschaften verwendeten Diskontierungsmodelle über die Mittelflüsse berücksichtigen den Barwert der Nettomittelflüsse aus den Liegenschaften, das heisst die erwartete Entwicklung des Mietwachstums, die Leerstandsquote, mietfreie Perioden, andere von den Mietern nicht getragene Kosten, Unterhaltskosten und Investitionspläne. Die erwarteten Nettomittelflüsse werden mit risikoadjustierten Diskontsätzen abgezinst. Standort- und liegenschaftsspezifische Kriterien sind im Diskontsatz der jeweiligen Liegenschaft enthalten. Sie widerspiegeln die Mikro- und die Makrostandortmerkmale sowie die wesentlichen Parameter der vorherrschenden Verwaltungssituation.
Verschiedene fundamentale Parameter bestimmen die Entwicklung des Fair Value. Zu unterscheiden sind liegenschaftsspezifische Faktoren und exogene Faktoren, die mit dem Immobilien- und dem Finanzmarktumfeld zusammenhängen. Veränderungen auf der Ertrags- oder der Kostenseite einer Liegenschaft führen direkt zu einer Anpassung des ausgewiesenen Marktwerts. Die wichtigsten Bestimmungsgrössen sind neue und auslaufende Mietverhältnisse, eine Veränderung der Leerstandssituation sowie veränderte Verwaltungs-, Unterhalts- und Reparaturkosten. Entwicklungen am jeweiligen Immobilienmarkt wirken sich auf die Berechnung von potenziellen Mietwerten aus. Veränderungen an den Kapital- und Transaktionsmärkten haben auch Auswirkungen auf die Diskontsätze. Ebenso stellt die Alterung von Liegenschaften einen wesentlichen Faktor dar.
Bedeutende nicht beobachtbare Inputfaktoren
Schweiz | Übrige Länder | |||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
2022 | 2021 | 2022 | 2021 | |||||
Mietwachstum p. a. | 0.4 – 2.8% | 0.1 – 1.6% | - | - | ||||
Langfristige Leerstandsquote | 3.5 – 6.4% | 3.7 – 6.2% | - | - | ||||
Abzinsungssatz | 1.85 – 3.8% | 1.9 – 4.6% | 2.4 – 5.5% | 2.6 – 5.5% | ||||
Marktmietwert p. a. (Preis/m²/Jahr) | CHF 277 – 317 | CHF 277 – 309 | EUR 79 – 500 | EUR 79 – 400 |
Ein bedeutender Anstieg oder Rückgang des geschätzten Mietwerts und des Mietwachstums pro Jahr erhöht oder verringert den Fair Value von Investitionsliegenschaften. Das Gleiche gilt bei signifikanten Veränderungen des Diskontsatzes. Die folgenden Sensitivitätsangaben zeigen, wie der Fair Value von Investitionsliegenschaften ausgefallen wäre, wenn sich bestimmte im Diskontierungsmodell über die Mittelflüsse zur Berechnung des Fair Value verwendete Parameter verändert hätten. Wäre der langfristig zu erzielende Mietertrag am 31. Dezember 2022 5% tiefer gewesen, wäre der Fair Value von Investitionsliegenschaften CHF 2879 Millionen tiefer (2021: CHF 2811 Millionen) ausgefallen. Wären die Abzinsungssätze am 31. Dezember 2022 10 Basispunkte höher gewesen, wäre der Fair Value von Investitionsliegenschaften CHF 1564 Millionen tiefer (2021: CHF 1469 Millionen) ausgefallen.
Aufgeschobene Anwendung von IFRS 9
Finanzielle Vermögenswerte, die zu einem festgelegten Zeitpunkt zu Cashflows führen, die ausschliesslich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen, erfüllen das SPPI-Kriterium. Der Fair Value von solchen Vermögenswerten und denjenigen, die das SPPI-Kriterium nicht erfüllen, sowie die Veränderungen des Fair Value sind in der folgenden Tabelle dargestellt:
Fair Value von Schuldinstrumenten
Mio. CHF | ||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Veränderung des Fair Value | Fair Value | |||||||
2022 | 2021 | 31.12.2022 | 31.12.2021 | |||||
Schuldinstrumente, die das SPPI-Kriterium erfüllen | ||||||||
Staatsanleihen und überstaatliche Schuldner | –15 382 | –4 644 | 37 468 | 55 881 | ||||
Unternehmen | –6 669 | –1 431 | 40 300 | 45 435 | ||||
Übrige | –992 | –444 | 12 406 | 13 118 | ||||
Total | –23 043 | –6 519 | 90 173 | 114 435 | ||||
Schuldinstrumente, die das SPPI-Kriterium nicht erfüllen | ||||||||
Staatsanleihen und überstaatliche Schuldner | –24 | –12 | 57 | 129 | ||||
Unternehmen | –205 | –60 | 1 387 | 1 551 | ||||
Übrige | –5 | –1 | 27 | 38 | ||||
Total | –234 | –73 | 1 471 | 1 717 | ||||
erfolgswirksam zum Fair Value bewertete Schuldinstrumente | ||||||||
Auf Fair-Value-Basis verwaltete Schuldinstrumente | –28 | –2 | 374 | 527 | ||||
Schuldinstrumente auf Rechnung und Risiko von Kunden der Swiss Life-Gruppe | –515 | 736 | 7 782 | 7 275 | ||||
Total | –543 | 734 | 8 156 | 7 802 |
In der folgenden Tabelle werden der Fair Value und der Bruttobuchwert von Schuldinstrumenten dargestellt, die das SPPI-Kriterium erfüllen und ein Rating von unter Investment Grade aufweisen:
Schuldinstrumente SPPI unter Investment Grade
Mio. CHF | ||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Bruttobuchwert | Fair Value | |||||||
31.12.2022 | 31.12.2021 | 31.12.2022 | 31.12.2021 | |||||
Schuldpapiere | ||||||||
Staatsanleihen und überstaatliche Schuldner | 465 | 229 | 465 | 229 | ||||
Unternehmen | 538 | 918 | 538 | 919 | ||||
Übrige | 2 | – | 2 | – | ||||
Total | 1 004 | 1 148 | 1 004 | 1 148 | ||||
Hypotheken gesichert durch: | ||||||||
Wohngebäude | 5 | 4 | 5 | 4 | ||||
Total | 5 | 4 | 5 | 4 | ||||
Übrige Darlehen und Forderungen | ||||||||
Staatsanleihen und überstaatliche Schuldner | 4 | 0 | 4 | 0 | ||||
Unternehmen | 4 139 | 4 582 | 4 132 | 4 579 | ||||
Übrige | 70 | 66 | 41 | 37 | ||||
Total | 4 212 | 4 648 | 4 177 | 4 616 |
Überleitung für Bewertungen zum Fair Value auf Ebene 3
Folgende Tabellen zeigen eine Überleitung von den Eröffnungs- zu den Schlusssalden für Bewertungen zum Fair Value auf Ebene 3 der Fair-Value-Hierarchie:
Zum Fair Value bewertete Vermögenswerte der Ebene 3 für das Geschäftsjahr 2022
Mio. CHF | ||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Derivate | Schuldinstrumente | Beteiligungsinstrumente | Finanzielle Vermögens-werte auf Rechnung und Risiko von Kunden der Swiss Life-Gruppe | Investitions-liegen-schaften | Total | |||||||||||
Erfolgs-wirksam zum Fair Value | Jederzeit verkäuflich | Erfolgs-wirksam zum Fair Value 1 | Jederzeit verkäuflich | |||||||||||||
Stand 1. Januar | – | – | 122 | 5 487 | 1 232 | 4 369 | 41 234 | 52 445 | ||||||||
Total erfolgswirksam erfasste Gewinne/Verluste | – | – | –3 | 144 | –124 | 55 | 1 047 | 1 119 | ||||||||
Total Gewinne/Verluste verbucht im übrigen Gesamterfolg | – | – | –8 | – | 189 | – | – | 181 | ||||||||
Zugänge | – | – | 0 | 1 859 | 511 | 498 | 1 964 | 4 831 | ||||||||
Veräusserungen | – | – | –1 | –1 047 | –489 | –455 | –1 570 | –3 562 | ||||||||
Übertragungen von Ebene 3 | – | – | – | – | –3 | – | – | –3 | ||||||||
Währungsumrechnungsdifferenzen | – | – | –4 | –172 | –53 | –148 | –516 | –892 | ||||||||
Stand am Ende der Periode | – | – | 106 | 6 272 | 1 263 | 4 319 | 42 160 | 54 120 | ||||||||
Erfolgswirksam erfasste, nicht realisierte Gewinne/Verluste aus am Ende der Periode gehaltenen Vermögenswerten | – | – | –4 | 152 | –7 | 55 | 915 | 1 112 | ||||||||
1 Inklusive erfolgswirksam zum Fair Value bewerteter assoziierter Unternehmen
|
Zum Fair Value bewertete Vermögenswerte der Ebene 3 für das Geschäftsjahr 2021
Mio. CHF | ||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Derivate | Schuldinstrumente | Beteiligungsinstrumente | Finanzielle Vermögens-werte auf Rechnung und Risiko von Kunden der Swiss Life-Gruppe | Investitions-liegen-schaften | Total | |||||||||||
Erfolgs-wirksam zum Fair Value | Jederzeit verkäuflich | Erfolgs-wirksam zum Fair Value 1 | Jederzeit verkäuflich | |||||||||||||
Stand 1. Januar | – | – | 156 | 5 677 | 1 238 | 3 862 | 38 120 | 49 053 | ||||||||
Total erfolgswirksam erfasste Gewinne/Verluste | – | – | 1 | 332 | 11 | 349 | 1 505 | 2 198 | ||||||||
Total Gewinne/Verluste verbucht im übrigen Gesamterfolg | – | – | 0 | – | 59 | – | – | 59 | ||||||||
Zugänge | – | – | – | 928 | 84 | 598 | 3 051 | 4 661 | ||||||||
Veräusserungen | – | – | –32 | –1 296 | –116 | –313 | –1 004 | –2 761 | ||||||||
Übertragungen von Ebene 3 | – | – | – | – | – | – | – | – | ||||||||
Währungsumrechnungsdifferenzen | – | – | –3 | –154 | –43 | –127 | –439 | –766 | ||||||||
Stand am Ende der Periode | – | – | 122 | 5 487 | 1 232 | 4 369 | 41 234 | 52 445 | ||||||||
Erfolgswirksam erfasste, nicht realisierte Gewinne/Verluste aus am Ende der Periode gehaltenen Vermögenswerten | – | – | 0 | 247 | –4 | 349 | 1 481 | 2 073 | ||||||||
1 Inklusive erfolgswirksam zum Fair Value bewerteter assoziierter Unternehmen
|
Im Jahr 2022 wurden Schuldpapiere in Höhe von CHF 646 Millionen von der Ebene 1 in die Ebene 2 übertragen, da die Preise auf einem Modell beruhen oder die Preiskotierungen weniger häufig erfolgten (2021: CHF 264 Millionen). Zudem wurden aufgrund neuer liquider Preisquellen Schuldpapiere in Höhe von CHF 52 Millionen von der Ebene 2 in die Ebene 1 überführt (2021: CHF 56 Millionen). Aufgrund verfügbarer kotierter Preise wurden Vermögenswerte auf Rechnung und Risiko von Kunden der Swiss Life-Gruppe in Höhe von CHF 130 Millionen (2021: CHF 35 Millionen) von Ebene 2 in Ebene 1 übertragen.
Die Übertragungen zwischen den Fair-Value-Hierarchieebenen erfolgten per Ende der Berichtsperiode.
Zum Fair Value bewertete Verbindlichkeiten der Ebene 3
Mio. CHF | ||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Derivate | Anteilgebundene Lebens-versicherungsverträge | Anteile Dritter an konsolidierten Anlagefonds | Total | |||||||||||||
2022 | 2021 | 2022 | 2021 | 2022 | 2021 | 2022 | 2021 | |||||||||
Stand 1. Januar | – | – | 124 | 126 | 3 208 | 3 062 | 3 331 | 3 188 | ||||||||
Total erfolgswirksam erfasste Gewinne/Verluste | – | – | 0 | 1 | 137 | 213 | 138 | 213 | ||||||||
Zugänge | – | – | 3 | 4 | 231 | 427 | 234 | 431 | ||||||||
Abgänge | – | – | –106 | –6 | –494 | –409 | –600 | –415 | ||||||||
Währungsumrechnungsdifferenzen | – | – | –1 | –1 | –92 | –85 | –93 | –86 | ||||||||
Stand am Ende der Periode | – | – | 20 | 124 | 2 991 | 3 208 | 3 010 | 3 331 | ||||||||
Erfolgswirksam erfasste, nicht realisierte Gewinne/Verluste aus am Ende der Periode gehaltenen Verbindlichkeiten | – | – | 0 | 1 | 125 | 201 | 125 | 201 |
Erfolgswirksam erfasste Gewinne/Verluste
Erfolgswirksam erfasste Gewinne/Verluste aus Fair-Value-Bewertungen der Ebene 3 sind in der Erfolgsrechnung wie folgt dargestellt:
Mio. CHF | ||||||||||||
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Finanzielle Vermögenswerte | Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete Finanzinstrumente | Investitionsliegenschaften | ||||||||||
2022 | 2021 | 2022 | 2021 | 2022 | 2021 | |||||||
Aktiven | ||||||||||||
Total erfolgswirksam erfasste Gewinne/Verluste | –127 | 12 | 199 | 681 | 1 047 | 1 505 | ||||||
Erfolgswirksam erfasste, nicht realisierte Gewinne/Verluste aus am Ende der Periode gehaltenen Vermögenswerten | –11 | –4 | 207 | 596 | 915 | 1 481 | ||||||
Verbindlichkeiten | ||||||||||||
Total erfolgswirksam erfasste Gewinne/Verluste | – | – | –138 | –213 | – | – | ||||||
Erfolgswirksam erfasste, nicht realisierte Gewinne/Verluste aus am Ende der Periode gehaltenen Verbindlichkeiten | – | – | –125 | –201 | – | – |
30.2 Fair Value von zu fortgeführten Anschaffungskosten ausgewiesenen Finanzinstrumenten
Die nachstehende Tabelle fasst die Buchwerte und den jeweiligen Fair Value jener finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zusammen, die in der Bilanz der Swiss Life-Gruppe nicht zum Fair Value ausgewiesen werden:
Mio. CHF | ||||||||
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Buchwert | Fair Value | |||||||
31.12.2022 | 31.12.2021 | 31.12.2022 | 31.12.2021 | |||||
Aktiven | ||||||||
Darlehen | 21 160 | 19 821 | 19 544 | 21 812 | ||||
Forderungen 1 | 4 860 | 4 439 | 4 860 | 4 439 | ||||
Verbindlichkeiten | ||||||||
Kapitalanlageverträge ohne ermessensabhängige Überschussbeteiligung 1 | 20 | 5 | 20 | 5 | ||||
Anleihen und Darlehensverpflichtungen | 4 409 | 4 099 | 4 372 | 4 406 | ||||
Übrige finanzielle Verbindlichkeiten 1,2 | 18 530 | 16 705 | 18 530 | 16 705 | ||||
1 Buchwert entspricht annähernd dem Fair Value
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2 Ohne Anteile Dritter an konsolidierten Anlagefonds
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Fair-Value-Hierarchie
Mio. CHF | ||||||||||||||||
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Kotierte Preise (Ebene 1) | Bewertungsverfahren – beobachtbare Input-faktoren (Ebene 2) | Bewertungsverfahren – nicht beobachtbare Input-faktoren (Ebene 3) | Total Fair Value | |||||||||||||
31.12.2022 | 31.12.2021 | 31.12.2022 | 31.12.2021 | 31.12.2022 | 31.12.2021 | 31.12.2022 | 31.12.2021 | |||||||||
Aktiven | ||||||||||||||||
Darlehen | 719 | 1 224 | 6 492 | 6 952 | 12 333 | 13 636 | 19 544 | 21 812 | ||||||||
Verbindlichkeiten | ||||||||||||||||
Anleihen und Darlehensverpflichtungen | 2 290 | 3 720 | 2 082 | 687 | – | – | 4 372 | 4 406 |
Forderungen, Kapitalanlageverträge und übrige finanzielle Verbindlichkeiten
Der Buchwert von Forderungen und übrigen finanziellen Verbindlichkeiten stellt einen vernünftigen Fair-Value-Schätzwert dar, weil der Diskontierungseffekt unwesentlich und die Veränderungen des Kreditrisikos unerheblich sind. Zu diesen Instrumenten gehören Versicherungsforderungen und -verbindlichkeiten, Sicht- und kurzfristige Einlagen sowie Repurchase-Vereinbarungen. Der Buchwert von Kapitalanlageverträgen ohne ermessensabhängige Überschussbeteiligung kommt dem Fair Value am Stichtag nahe. Für diese Instrumente ist die Angabe der Fair-Value-Hierarchie nicht erforderlich.
Darlehen
Ebene 1: Diese Kategorie setzt sich aus Schuldpapieren zusammen, die aus jederzeit verkäuflichen finanziellen Vermögenswerten umgegliedert wurden, weil kein aktiver Markt mehr vorhanden war, der Markt aber wieder aktiv wurde. Ausserdem werden Schuldpapiere, die bei ihrer erstmaligen Erfassung nicht an einem aktiven Markt kotiert waren und bei denen der Markt wieder aktiv wurde, ebenfalls dieser Kategorie zugeordnet.
Ebene 2: Diese Kategorie besteht in erster Linie aus als Darlehen eingestuften Schuldscheindarlehen. Der Fair Value wird anhand diskontierter Mittelflüsse berechnet. Hauptinputfaktoren dabei sind Nullcoupon-Renditekurven und Kreditrisikoaufschläge.
Ebene 3: Der Fair Value von Hypotheken und übrigen Darlehen wird anhand der Methode der diskontierten Mittelflüsse bestimmt.
Bei den Hypotheken leiten sich die Diskontsätze aus der SARON-Swap-Kurve und einem Kreditrisikoaufschlag ab. Vertragsspezifische Spreads beruhen auf einem internen Modell, das sowohl Risiko- als auch Verwaltungskosten deckt. Hauptinputfaktoren dieses Modells sind die Eigenschaften der zugrunde liegenden Liegenschaft, die finanzielle Situation des Schuldners und die Vertragsdauer. Ist kein vertragsspezifischer Spread verfügbar, kommt ein Standardspread zur Anwendung, der die Nachteile hinsichtlich Marktfähigkeit und die Verwaltungskosten berücksichtigt, denn Hypotheken sind weniger standardisiert und weniger leicht handelbar als börsengehandelte Anleihen.
Die Diskontsätze für übrige Darlehen leiten sich aus den aktuellen Zinssätzen der Gruppe für vergleichbare Darlehen ab. Bei variabel verzinslichen Darlehen, deren Preis häufig neu festgesetzt wird und bei denen keine bedeutenden Veränderungen des Kreditrisikos vorliegen, entspricht der Fair Value dem Buchwert.
Anleihen und Darlehensverpflichtungen
Ebene 1: Diese Kategorie umfasst vorrangige Anleihen und börsenkotierte Hybridanleihen.
Ebene 2: Privat platzierte hybride Anleihen und Bankdarlehen werden der Ebene 2 zugeordnet. Der Fair Value von privat platzierten hybriden Anleihen von Swiss Life (nachrangige Step-up-Darlehen) wird als Barwert der künftigen Mittelflüsse an die Darlehensgeber berechnet. Der dazu verwendete Diskontsatz besteht aus einer entsprechenden Staatsanleihenrendite und einem Kreditspread. Der Fair Value von Bankdarlehen wird anhand diskontierter Mittelflüsse mit einer SARON-Zinskurve und Kreditspannen als wichtigsten Inputfaktoren ermittelt.