Nachhaltige Produkte in der Vermögensverwaltung
Swiss Life bietet in der Vermögensverwaltung verschiedene nachhaltige Produkte an, die den Vorgaben der EU-Transparenzverordnung (SFDR) entsprechen.
Im Drittkundengeschäft können Kundinnen und Kunden auf die ESG-Kompetenzen und die Erfahrung von Swiss Life zugreifen. Im Asset Management verfügt Swiss Life über verschiedene nachhaltige Anlageprodukte in den grössten Anlageklassen: Anleihen, Aktien, Immobilien und Infrastruktur. Zusätzlich wurden in den Bereichen Immobilien und Aktien sogenannte Impact-Produkte (Art.-9-SFDR-konform) entwickelt. Ihr Schwerpunkt liegt auf Investitionen, die messbar eine nachhaltige Entwicklung fördern. Zudem entwickelt Swiss Life in verschiedenen Anlageklassen neue Anlagelösungen und -strategien, die auf spezifische ESG-Themen ausgerichtet sind oder auf Unternehmen, die strenge Nachhaltigkeitskriterien erfüllen.
Im Berichtsjahr hat Swiss Life im Rahmen der Umsetzung der EU-Transparenzverordnung «SFDR» (Sustainable Finance Disclosure Regulation, siehe Box) die Regulatory Technical Standards (kurz RTS, SFDR Level 2) vorangetrieben. Swiss Life erstellte anhand der Einteilung von Drittkundenprodukten in Kategorien die verschiedenen Vorschriften zu vorvertraglichen Informationen und Reportings und integrierte diese in die Prozesse. Zudem wurden erste Massnahmen erarbeitet, um die Nachhaltigkeitsproliferation gemäss den Anpassungen der MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive II) in den Verkaufsprozess zu integrieren. Weiter nutzt Swiss Life die gewonnenen Erkenntnisse aus der Implementierung von SFDR, RTS und MiFID II und analysiert das proprietäre Versicherungs-Asset-Management-Portfolio mit Blick auf die notwendigen Kriterien, damit Portfolios über eine ESG-Strategie verfügen bzw. als Art.-8-SFDR-konform deklariert werden können.
SFDR
Im März 2021 trat in der EU die Transparenzverordnung (Sustainable Finance Disclosure Regulation, SFDR) in Kraft. Sie definiert verschiedene Transparenzpflichten insbesondere für Finanz- und Versicherungsprodukte. Je nachdem, wie nachhaltig ein Produkt ist, gelten unterschiedliche Transparenzvorschriften. Im Grunde gibt es drei Gruppen von Produkten:
- Art.-6-Produkte: Beziehen Nachhaltigkeitsrisiken in die Anlageentscheidungen ein oder nicht.
- Art.-8-Produkte: Bewerben ökologische oder soziale Merkmale.
- Art.-9-Produkte: Streben nachhaltige Investitionen an.