EU-Taxonomieangaben für die Versicherungsgruppe
Nachfolgend werden Kennzahlen bezogen auf Kapitalanlagen zu Art. 8 der EU-Taxonomieverordnung dargestellt.
Im Rahmen von Artikel 8 der EU-Taxonomieverordnung veröffentlicht Swiss Life Kennzahlen zu taxonomiefähigen (eligible) Kapitalanlagen zum 31. Dezember 2022 für die zwei Umweltziele Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel. Die folgenden taxonomiebezogenen Kennzahlen gelten für beide Umweltziele gleichermassen. Swiss Life veröffentlicht die Kennzahlen für Versicherungsunternehmen als Schweizer Muttergesellschaft von EU-Unternehmen freiwillig, mit befreiender Wirkung für die EU-Tochterunternehmen.
Die gemäss EU-Taxonomieverordnung zu klassifizierenden Kapitalanlagen umfassen alle bilanzierten Kapitalanlagen1 («On-Balance Sheet») mit Ausnahme von Staaten, Zentralbanken und supranationalen Emittenten. In der Abbildung oben entspricht dies für Unternehmensanleihen, Immobilien und Aktien der Gesamtmenge des Kreisdiagramms.
Der Anteil von Staaten, Zentralbanken und supranationalen Emittenten an der Gesamtsumme aller Kapitalanlagen beträgt rund 15%. Der Anteil von Derivaten beträgt rund 1% an der Gesamtsumme aller Kapitalanlagen. Zum Stichtag 31. Dezember 2022 beliefen sich die beurteilten klassifizierten Kapitalanlagen der Anlageklassen Unternehmensanleihen (23%), Immobilien (22%) und Aktien (18%) gesamthaft auf 63% der zu klassifizierenden Kapitalanlagen. Die Taxonomiefähigkeit der übrigen gemäss EU-Taxonomieverordnung zu klassifizierenden Kapitalanlagen, zum Beispiel Infrastruktur, kann aufgrund fehlender Daten nicht vollständig ermittelt werden.
Aktuell sind 8% der zu klassifizierenden Kapitalanlagen taxonomiefähig (davon Unternehmensanleihen: 2%, Immobilien: 5% und Aktien: 1%). 14% der zu klassifizierenden Kapitalanlagen sind nicht taxonomiefähig (Unternehmensanleihen: 8%, Immobilien: 0% und Aktien: 6%). 41% der beurteilten klassifizierten Kapitalanlagen sind Investitionen in Unternehmen, die nicht in den Anwendungsbereich der «europäischen Non-Financial Reporting Directive» (NFRD) fallen (in der Abbildung gekennzeichnet als «non-NFRD»; Unternehmensanleihen 13%, Immobilien 17% und Aktien 11%). Unter der Berücksichtigung der Änderungen zur delegierten Verordnung mit Bezug auf Wirtschaftstätigkeiten in bestimmten Energiesektoren und besondere Offenlegungspflichten für diese Wirtschaftstätigkeiten ermittelt Swiss Life den taxonomiefähigen Anteil und den nicht taxonomiefähigen Anteil in den Bereichen fossiles Gas und Kernenergie, im Rahmen der Unternehmensanleihen und Aktien. Der taxonomiefähige Anteil in den Bereichen fossiles Gas und Kernenergie beläuft sich auf unter 1%. Der nicht taxonomiefähige Anteil2 in den Bereichen fossiles Gas und Kernenergie beläuft sich ebenfalls auf unter 1%. Dabei fokussiert Swiss Life auf Unternehmen, die in den Anwendungsbereich der NFRD fallen. Insgesamt wurde zur Bestimmung der taxonomiebezogenen Kennzahlen für Kapitalanlagen die Bewertung auf Basis des «Fair Value»-Ansatzes vorgenommen. Die Zuordnung der Wertschriften (Unternehmensanleihen und Aktien) erfolgt auf der Grundlage des EU-Taxonomiekompasses (NACE3-Codes-Mapping) und der jeweiligen Umsätze der Unternehmen. Die Nachhaltigkeitsstrategie, auch im Kontext der Produktentwicklung und der Zusammenarbeit mit den Kundinnen und Kunden, wird in den Kapiteln «Nachhaltigkeitsstrategie», «Nachhaltigkeit als Vermögenseigentümerin und Vermögensverwalterin» sowie «Nachhaltigkeit im Versicherungsgeschäft und in der Beratung» erläutert. Aspekte des Klimaschutzes und Anpassungen an den Klimawandel werden im Klimabericht aufgezeigt.
1 Anlagen aus anteilgebundenen Verträgen sind in der Analyse enthalten.
2 Berücksichtigt fossiles Gas und Kernenergie zur Stromerzeugung.
3 Nomenclature statistique des activités économiques dans la Communauté européenne (Wirtschaftsklassifizierungssystem)
EU-Taxonomie
Im Juni 2020 wurde die Taxonomieverordnung im offiziellen Amtsblatt der EU publiziert. Die Regulierung implementiert ein Klassifizierungssystem, das dazu genutzt werden kann, Geschäftsaktivitäten, Dienstleistungen und Produkte als nachhaltig zu definieren. Gemäss der Taxonomie ist eine Geschäftsaktivität oder ein Produkt nachhaltig, wenn es substanziell zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel beiträgt (zwei der prioritären Umweltziele der EU), dabei aber keine signifikanten negativen Auswirkungen auf diese beiden oder vier weitere EU-Umweltziele (Kreislaufwirtschaft, Gewässerschutz, Abfallvermeidung, Biodiversität) hat, soziale Mindestschutzvorschriften einhält und mit technischen Kriterien übereinstimmt.