23 Leistungen an Mitarbeitende
Verbindlichkeiten aus Leistungen an Mitarbeitende
Mio. CHF | ||||
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31.12.2021 | 31.12.2020 | |||
Die Verbindlichkeiten aus Leistungen an Mitarbeitende bestehen aus | ||||
Verbindlichkeiten aus leistungsorientierten Plänen (brutto) | 1 349 | 1 803 | ||
übrigen Verbindlichkeiten aus Leistungen an Mitarbeitende | 232 | 189 | ||
Total Verbindlichkeiten aus Leistungen an Mitarbeitende | 1 581 | 1 993 |
Leistungsorientierte Pläne
Die Mitarbeitenden sind verschiedenen Vorsorgeplänen mit oder ohne ausgeschiedene Vermögen unterstellt, die lokalen Bestimmungen und Praktiken unterworfen sind. Der Grossteil der erfassten leistungsorientierten Vorsorgeverbindlichkeiten stammt aus den Plänen für Mitarbeitende in der Schweiz. Die Auswirkungen der Vorsorgepläne für Mitarbeitende in Deutschland und Frankreich auf die konsolidierte Jahresrechnung sind deutlich geringer. In der Regel hängt die Höhe der Leistungen von der Anzahl Dienstjahre und der durchschnittlichen Vergütung unmittelbar vor der Pensionierung ab. Die Hauptleistung sieht bei Erreichen des Rentenalters eine Altersrente oder eine Kapitalleistung vor. Die meisten Pläne haben ausgeschiedene Vermögen. Die Finanzierung ist durch lokale Vorschriften geregelt; sie basiert auf den nach versicherungstechnischen Grundsätzen festgelegten Verbindlichkeiten, die sich aus den in den Vorsorgeplänen vorgesehenen Leistungen ergeben. Bei einigen Plänen leistet nicht nur der Arbeitgeber Beiträge, sondern auch der Mitarbeitende (in der Regel als Teil des Bruttolohns).
In der Schweiz, in Frankreich und in Deutschland bestehen im Zusammenhang mit leistungsorientierten Plänen Versicherungsverträge für eigene Mitarbeitende, welche einen Teil der zugesagten Planleistungen rückversichern. Aufgrund der Anforderungen von IFRS 4 «Versicherungsverträge» in Verbindung mit IAS 19 «Leistungen an Arbeitnehmer» werden solche Versicherungsverträge eliminiert (Selbstversicherung, keine Qualifikation als Planvermögen). Soweit die Finanzierung der betroffenen Pläne mittels Selbstversicherung erfolgt, sind die Verbindlichkeiten aus leistungsorientierten Plänen mit den Kapitalanlagen aus den eliminierten Versicherungsverträgen unterlegt. Diese Anlagen sind Teil der in der konsolidierten Bilanz der Swiss Life-Gruppe dargestellten Kapitalanlagen.
Planbeschreibung
Schweiz
In der Schweiz unterliegen Vorsorgepläne dem Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG). Die Vorsorgepläne werden durch unabhängige, rechtlich autonome Einrichtungen verwaltet; sie unterstehen der aufsichtsrechtlichen Kontrolle. Für Schweizer Mitarbeitende der Gruppe werden die Pläne in Form von Stiftungen verwaltet. Der Stiftungsrat muss als höchstes Organ aus gleich vielen Arbeitnehmervertretern wie Arbeitgebervertretern zusammengesetzt sein. Zu den Hauptaufgaben des Stiftungsrats zählen die Festlegung der Planleistungen und des Finanzierungssystems sowie die Definition von versicherungsmathematischen Parametern und Anlagerichtlinien für die Planvermögen. Das BVG regelt die Mindestleistungen (einschliesslich des Umwandlungssatzes für die Ermittlung der Altersrenten), die Arbeitgeber-/Arbeitnehmerbeiträge sowie den auf die Altersguthaben der Mitarbeitenden jeweils anwendbaren Zinssatz. Jedes Jahr wird im Einklang mit dem BVG ein versicherungsmathematischer Bericht erstellt, der den Finanzierungsgrad des jeweiligen Plans aufzeigt. Berechnungsgrundlage für das Planvermögen und die jeweiligen Verpflichtungen ist das BVG.
Als Hauptleistung bei Erreichen des Rentenalters ist bei Swiss Life eine Altersrente vorgesehen, deren Höhe anhand eines im Plan vorgesehenen Umwandlungssatzes bestimmt wird. Dieser wird auf das bis zur Pensionierung geäufnete persönliche Altersguthaben des jeweiligen Mitarbeitenden angewandt. Mitarbeitende können sich vorzeitig pensionieren lassen (in diesem Fall wird der Umwandlungssatz nach versicherungsmathematischen Methoden gekürzt) oder anstelle einer Rente eine Kapitalleistung wählen. Die Altersrente wird mit monatlichen Beiträgen des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers (Lohnabzug) auf ein persönliches Vorsorgekonto finanziert, das jährlich verzinst wird. Die Beiträge sind abhängig vom Alter und sind in Prozent des beitragspflichtigen Lohns ausgedrückt. Des Weiteren werden die Pläne durch Guthaben aus früheren Arbeitsverhältnissen finanziert, die von neuen Mitarbeitenden obligatorisch einzubringen sind. Ausserdem besteht die Möglichkeit, freiwillige Beiträge zu leisten (jedoch nur bis zu einem Maximalbetrag). Infolge früherer Planänderungen haben bestimmte Altersgruppen Anrecht auf eine garantierte Mindestaltersrente bei vorzeitiger Pensionierung. Die damit verbundenen Kosten trägt der Arbeitgeber.
Weitere Leistungen sind Hinterlassenen-/Waisenrenten und/oder Kapitalleistungen im Todesfall, Invalidenrenten, sofern die Invalidität vor dem Rentenalter eintritt, sowie Freizügigkeitsleistungen beim Wechsel des Arbeitgebers. Fast alle Mitarbeitenden der Gruppe in der Schweiz sind Plänen unterstellt, bei denen diese Todesfall- und Invaliditätsleistungen durch von der Swiss Life AG ausgestellte Kollektivversicherungsverträge rückgedeckt sind; die Kosten (Versicherungsprämien) trägt der Arbeitgeber. Die Verwaltungskosten der Pläne werden ebenfalls vom Arbeitgeber getragen, da die Pläne von Swiss Life-Mitarbeitenden verwaltet werden.
Aufgrund der Auswirkungen des anhaltenden Tiefzinsumfelds, geringerer Anlagerenditeerwartungen beim Planvermögen und der steigenden Lebenserwartung ergriff der Stiftungsrat des Schweizer Vorsorgeplans Massnahmen zur Unterstützung der langfristigen finanziellen Stabilität. Per 2021 wird der Vorsorgeplan mit tieferen Umwandlungssätzen betrieben. Zur teilweisen Abfederung der Auswirkungen einer solchen Planänderung wurde das individuelle Altersguthaben für alle Mitarbeitenden, die vor 2019 eingetreten sind, erhöht. Der Betrag hängt vom Dienstalter ab. Zudem wird Mitarbeitenden, die 1962 oder früher geboren wurden, eine Mindestgarantie auf ihrer Rente gewährt (nicht kleiner als der Betrag, den sie bei einer angenommenen Pensionierung Ende 2020 erhalten würden). Der jeweilige Beitrag wurde aus spezifischen Rückstellungen finanziert, die der Stiftungsrat des Vorsorgeplans bereits angelegt hatte, sowie aus einem zusätzlichen Beitrag aus dem Planvermögen einer patronalen Stiftung der Swiss Life AG. Ausserdem wurden per 1. Januar 2021 im Vorsorgeplan die Sparbeiträge erhöht. Die gesamte Auswirkung dieser Planänderung wurde im Dezember 2020 als negativer nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand erfasst, das heisst als Verringerung der leistungsorientierten Verpflichtung.
Frankreich
In Frankreich werden die Vorsorgepläne durch verschiedene nationale Vereinbarungen geregelt. Die leistungsorientierten Pläne für Mitarbeitende und das Management sehen Altersleistungen vor, die von der zuletzt bezogenen Lohnsumme, der Anzahl Dienstjahre, dem Austrittsgrund und der entsprechenden nationalen Vereinbarung abhängig sind. Des Weiteren sind je nach Mitarbeiterkategorie und Dienstalter Dienstalterszahlungen vorgesehen.
Deutschland
In Deutschland unterstehen die Pensionspläne dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG). Dadurch, dass das Gesetz Bestandteil der allgemeinen Arbeitsgesetzgebung ist, stellt das BetrAVG keine Regeln zur Finanzierung der Leistungen der betrieblichen Altersversorgung auf. Es beschreibt lediglich die verschiedenen Möglichkeiten, wie diese Leistungen finanziert werden können.
Es bestehen verschiedene leistungsorientierte Pläne. Sie alle sehen Altersleistungen im Rentenalter vor.
Bei einigen Plänen wird die Höhe der Altersleistungen anhand der Leistungsformel gemäss Pensionsplan auf Basis der Anzahl Dienstjahre und der Höhe des unmittelbar vor der Pensionierung bezogenen Lohns bestimmt. Weitere Leistungen sind Witwen-/Witwerrenten im Todesfall sowie Invalidenrenten, sofern die Invalidität vor dem Rentenalter eintritt. Die Höhe der Leistungen wird ähnlich wie die Altersrenten bestimmt unter der Annahme, dass sich die Dienstdauer bis zum ordentlichen Rentenalter erstrecken wird. Witwen-/Witwerrenten betragen 60% der Alters-/Invalidenleistungen.
Bei anderen Plänen wird die Höhe der Altersleistungen anhand von jährlichen Beiträgen bestimmt. Diese Beiträge erfolgen in Form einer Prämie an einen Einzelversicherungsvertrag mit Swiss Life Deutschland. Diese Prämie ist ein fester Betrag, der gemäss Pensionsplan abhängig vom Mitarbeiterstatus ermittelt wird. Die Beitragshöhe wird alle drei Jahre anhand der allgemeinen Lohnentwicklung in der Versicherungsbranche in Deutschland angepasst. Sollten die Leistungen aus dem Einzelversicherungsvertrag die im Pensionsplan vorgesehenen Leistungen nicht decken, besteht für den Arbeitgeber das Risiko, dass er Zuzahlungen machen muss. Weitere Leistungen sind Kapitalleistungen im Todesfall sowie Invalidenrenten, sofern die Invalidität vor dem Rentenalter eintritt. Der Umfang dieser Leistungen wird im Pensionsplan auf Basis des Mitarbeiterstatus als fester Betrag definiert. Auch dieser Teil des Plans ist durch Versicherungsverträge mit Swiss Life Deutschland abgedeckt.
Einige Pläne sehen bei Erreichen des Pensionierungsalters eine Kapitalleistung vor. Die Höhe dieser Leistung hängt von den Beiträgen und der Performance des zugrunde liegenden Vermögensportfolios ab. Die zahlbare Kapitalleistung entspricht dem ursprünglich eingezahlten Betrag plus Zinsen.
Gedeckte Risiken
Im Hinblick auf ihre leistungsorientierten Pläne besteht für die Gruppe das Risiko, dass sich grundlegende versicherungsmathematische/finanzielle Annahmen, die in der Bemessung der Planleistungen berücksichtigt werden, wie zum Beispiel Annahmen zu den Abzinsungssätzen, zur Sterblichkeit und zum künftigen Lohnwachstum, nicht wie erwartet entwickeln. Gehen die Renditen auf hochwertigen Unternehmensanleihen, die als Bewertungsgrundlage für den Abzinsungssatz dienen, zurück, steigt der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen. Daraus ergeben sich in der konsolidierten Bilanz höhere Verbindlichkeiten aus leistungsorientierten Plänen. Dieser Effekt würde jedoch durch einen Wertanstieg der Anleihen im Planvermögen teilweise ausgeglichen. Ebenso nehmen die Verbindlichkeiten aus leistungsorientierten Plänen zu, wenn die durchschnittliche Lebenserwartung (Langlebigkeit) oder die künftige Lohnwachstumsrate über den Werten liegt, die den finanziellen/versicherungsmathematischen Parametern zugrunde liegen.
Bei Plänen mit ausgeschiedenen Vermögen ist die Gruppe Anlagerisiken ausgesetzt. In der Regel sollten die Erträge aus dem Planvermögen zusammen mit den Beiträgen die im Vorsorgeplan vorgesehenen Leistungen decken. Liegt der Ertrag unter dem Abzinsungssatz, entsteht ein versicherungsmathematischer Verlust, der sich negativ auf die Nettoverbindlichkeiten/-vermögenswerte der Vorsorgepläne und den übrigen Gesamterfolg auswirkt. Das Risikomanagement hängt von der Art der zugesagten Leistungen und den regulatorischen/rechtlichen Vorschriften ab, denen der Plan unterliegt, und ist somit länderspezifisch.
Schweiz
Die Stiftungen sind verantwortlich, dass genügend Finanzierungsmittel vorhanden sind. Bei einer Unterdeckung, die nach BVG und nicht nach IFRS ermittelt wird, sind die Stiftungen verpflichtet, geeignete Massnahmen zu ergreifen, um den erforderlichen Deckungsgrad wiederherzustellen. Mögliche Massnahmen sind Anpassungen der Verzinsung der Altersguthaben, der Leistungshöhe und der ordentlichen Arbeitgeber-/Arbeitnehmerbeiträge. Ausserdem können die Stiftungen vom Arbeitgeber und von den Arbeitnehmern zusätzliche Beiträge verlangen. Da der Deckungsgrad der Stiftungen in der Schweiz ausreichend ist, werden in näherer Zukunft keine solchen Zusatzbeiträge erwartet.
Das bei der Erwirtschaftung angemessener Erträge aus dem Planvermögen zur Deckung der Altersansprüche aktiver Mitarbeitender bestehende Anlagerisiko wird von den Stiftungen getragen. Ebenso verhält es sich mit dem Anlage- und dem versicherungsmathematischen Risiko bei laufenden Altersrenten. Im Hauptplan sind jedoch sämtliche Renten, die vor dem 1. Januar 2011 zu laufen begannen, mit einem von der Swiss Life AG ausgestellten Kollektivversicherungsvertrag vollständig abgesichert. Des Weiteren decken verschiedene Kollektivverträge der Swiss Life AG sämtliche Versicherungsrisiken bezüglich Todesfall-, Hinterlassenen- und Invalidenleistungen vollständig ab.
Ziel des Anlageprozesses ist die Sicherstellung, dass die Erträge aus dem Planvermögen zusammen mit den Beiträgen die zugesagten Leistungen decken. Bei der Anlagestrategie sind die jeweiligen BVG-Richtlinien einzuhalten (z. B. Diversifikationsanforderungen). Die Stiftungen sind für die Festlegung einer Anlagestrategie verantwortlich, die den Vorsorgezweck, die Vorsorgeverpflichtungen und die Risikokapazität berücksichtigt. Die Umsetzung der Anlagepolitik ist an einen Anlageausschuss delegiert.
Frankreich
Das bei der Erwirtschaftung angemessener Erträge aus dem Planvermögen zur Deckung der Leistungsansprüche der Mitarbeitenden bestehende Anlagerisiko sowie das Sterblichkeitsrisiko werden vom Arbeitgeber getragen.
Deutschland
Gemäss deutschem BetrAVG bestehen keine spezifischen Vorschriften zur Finanzierung von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung. Leistungsorientierte Pläne werden über Einzelversicherungsverträge mit Swiss Life Deutschland finanziert, welche die zugesagten Leistungen abdecken. Aufgrund von steuerlichen Einschränkungen decken die Einzelversicherungsverträge die zugesagten Leistungen nicht gesamthaft ab. Aus diesem Grund hat Swiss Life Deutschland ein Treuhandmodell (Contractual Trust Arrangement, CTA) eingerichtet, um die zusätzlichen Risiken im Pensionsplan abzusichern. Planrisiken entstehen hauptsächlich aus Lohn- und Rentenerhöhungen.
Bei den Plänen, die eine Kapitalleistung auf Basis von gesonderten Vermögensportfolios vorsehen, stellen Kapitalmarktschwankungen das bedeutendste Risiko dar. Das Risiko ist aber zugleich gering. Die Vermögensportfolios sind mit Unternehmensanleihen, deutschen Staatsanleihen, gedeckten Anleihen und börsengehandelten Fonds breit diversifiziert.
Als Vermögenswerte/Verbindlichkeiten aus leistungsorientierten Plänen erfasste Beträge
Mio. CHF | ||||
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31.12.2021 | 31.12.2020 | |||
Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen | –3 796 | –4 041 | ||
Fair Value des Planvermögens | 2 490 | 2 306 | ||
Verbindlichkeiten aus leistungsorientierten Plänen (netto) | –1 307 | –1 735 | ||
Nicht als Planvermögen qualifizierte Versicherungsverträge gemäss IFRS | 1 193 | 1 261 | ||
Überdeckung (+)/Unterdeckung (–) aus leistungsorientierten Plänen (netto), wirtschaftliche Sicht | –113 | –474 | ||
Die Verbindlichkeiten aus leistungsorientierten Plänen (netto) bestehen aus | ||||
Verbindlichkeiten aus leistungsorientierten Plänen (brutto) | –1 349 | –1 803 | ||
Vermögenswerten aus leistungsorientierten Plänen (brutto) | 42 | 68 |
Für die gesamtheitliche Beurteilung der finanziellen Lage der leistungsorientierten Pläne müssen Planvermögen sowie gemäss IFRS nicht als Planvermögen qualifizierte Versicherungsverträge mit dem Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen verrechnet werden. Die Unterdeckung betrug per 31. Dezember 2021 unter Berücksichtigung der gemäss IFRS nicht als Planvermögen qualifizierten Versicherungsverträge insgesamt CHF 113 Millionen (2020: Unterdeckung von CHF 474 Millionen).
Erfolgswirksam erfasste Beträge
Mio. CHF | ||||
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2021 | 2020 | |||
Laufender Dienstzeitaufwand | 139 | 129 | ||
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand | –6 1 | –61 1 | ||
Zinsaufwand (netto) | 4 | 6 | ||
Gewinne/Verluste aus Abgeltungen | 0 | – | ||
Personalbeiträge | –40 | –36 | ||
Total leistungsorientierter Aufwand | 97 | 39 | ||
1 Einschliesslich einer Reduktion des nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwands aus einer Planänderung
|
Im übrigen Gesamterfolg erfasste Beträge
Mio. CHF | ||||
---|---|---|---|---|
2021 | 2020 | |||
Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste auf leistungsorientierten Verpflichtungen | 194 | –87 | ||
Erträge aus Planvermögen ohne Zinserträge | 132 | 87 | ||
Total Neubewertungen auf Verbindlichkeiten aus leistungsorientierten Plänen (netto) | 327 | 0 |
Leistungsorientierte Pläne
Mio. CHF | ||||
---|---|---|---|---|
2021 | 2020 | |||
Veränderungen Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen | ||||
Stand 1. Januar | –4 041 | –3 989 | ||
Laufender Dienstzeitaufwand | –139 | –129 | ||
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand einschliesslich Plankürzungen | 8 | 61 | ||
Zinsaufwand | –8 | –12 | ||
Beiträge von Planbegünstigten | –88 | –85 | ||
Versicherungsmathematische Gewinne (+)/Verluste (–) aus | ||||
erfahrungsbedingten Anpassungen | –76 | –96 | ||
Änderungen der demografischen Annahmen | 145 | 7 | ||
Änderungen der finanziellen Annahmen | 125 | 2 | ||
Leistungsauszahlungen | 226 | 199 | ||
Abgeltungen | 36 | – | ||
Auswirkung von Umgliederungen und übrigen Abgängen | 0 | 0 | ||
Währungsumrechnungsdifferenzen | 14 | 1 | ||
Stand am Ende der Periode | –3 796 | –4 041 | ||
davon Beträge für | ||||
aktive Planbegünstigte | –1 978 | –2 051 | ||
pensionierte Planbegünstigte | –1 818 | –1 990 | ||
Veränderungen des Fair Value des Planvermögens | ||||
Stand 1. Januar | 2 306 | 2 078 | ||
Zinsertrag | 4 | 6 | ||
Erträge aus Planvermögen ohne Zinserträge | 132 | 87 | ||
Beiträge des Arbeitgebers | 147 | 109 | ||
Beiträge von Planbegünstigten | 83 | 76 | ||
Leistungsauszahlungen | –139 | –108 | ||
Plankürzungen | –2 | – | ||
Abgeltungen | –36 | – | ||
Auswirkung von Umgliederungen und übrigen Abgängen | 0 | 57 | ||
Währungsumrechnungsdifferenzen | –5 | 1 | ||
Stand am Ende der Periode | 2 490 | 2 306 |
Planvermögen
Mio. CHF | ||||||||||||
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Notierter Marktpreis | Übrige | Total | ||||||||||
31.12.2021 | 31.12.2020 | 31.12.2021 | 31.12.2020 | 31.12.2021 | 31.12.2020 | |||||||
Flüssige Mittel | – | – | 42 | 32 | 42 | 32 | ||||||
Schuldpapiere | ||||||||||||
Staatsanleihen in Lokalwährung | 4 | 8 | – | – | 4 | 8 | ||||||
Aktien | ||||||||||||
Finanzwesen | 1 | 1 | – | – | 1 | 1 | ||||||
Anlagefonds | ||||||||||||
Anleihen | 848 | 806 | – | – | 848 | 806 | ||||||
Aktien | 644 | 594 | – | – | 644 | 594 | ||||||
Ausgewogen | 67 | 64 | – | – | 67 | 64 | ||||||
Immobilien | – | – | 611 | 599 | 611 | 599 | ||||||
Übrige | – | – | 122 | 46 | 122 | 46 | ||||||
Derivate | ||||||||||||
Währungen | – | – | 1 | 0 | 1 | 0 | ||||||
Liegenschaften | ||||||||||||
in der Schweiz | – | – | 22 | 20 | 22 | 20 | ||||||
Qualifizierende Versicherungspolicen | – | – | 128 | 137 | 128 | 137 | ||||||
Total Planvermögen | 1 564 | 1 472 | 926 | 833 | 2 490 | 2 306 | ||||||
Das Planvermögen beinhaltet | ||||||||||||
eigene Beteiligungsinstrumente | 1 | 1 | – | – | 1 | 1 |
Grundlegende versicherungsmathematische Annahmen
Schweiz/Liechtenstein | Übrige Länder | |||||||
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2021 | 2020 | 2021 | 2020 | |||||
Abzinsungssatz | 0.0-0.4% | 0.1-0.3% | 1.0-2.0% | 0.3-1.1% | ||||
Künftige Gehaltserhöhungen | 0.6-1.5% | 1.0-1.5% | 1.0-5.0% | 1.0-3.0% | ||||
Künftige Rentensteigerungen | 0.0% | 0.0% | 1.0-1.8% | 1.0-1.7% | ||||
Ordentliches Pensionierungsalter (Frauen) | 64 | 64 | 63–65 | 63–65 | ||||
Ordentliches Pensionierungsalter (Männer) | 65 | 65 | 63–65 | 63–65 | ||||
Mittlere Lebenserwartung bei ordentlichem Pensionierungsalter (Frauen) | 25.4 | 25.5-25.8 | 25.7-28.5 | 25.5-31.4 | ||||
Mittlere Lebenserwartung bei ordentlichem Pensionierungsalter (Männer) | 22.6-23.7 | 22.7-23.2 | 22.3-25.1 | 22.9-31.6 |
Für jede massgebliche versicherungsmathematische Annahme wurde eine Sensitivitätsanalyse durchgeführt, in der gezeigt wird, wie der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen durch Änderungen der jeweiligen versicherungsmathematischen Annahme, die zum Bilanzstichtag angemessenerweise für möglich gehalten wurden, beeinflusst worden wären. Bei der Berechnung bleiben alle anderen Annahmen unverändert, das heisst, es werden diejenigen Werte verwendet, die in der Berechnung des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtungen zum Tragen kommen und in den Vermögenswerten/Verbindlichkeiten aus leistungsorientierten Vorsorgeplänen (netto) in der konsolidierten Bilanz am Ende der Periode enthalten sind. In Wirklichkeit ist es unwahrscheinlich, dass sich nur eine einzelne Annahme ändert, denn einige Annahmen können korrelieren. Ausserdem würde der Nettoeffekt in der konsolidierten Bilanz auch von einer Wertveränderung des Planvermögens beeinflusst.
Wäre der Abzinsungssatz per 31. Dezember 2021 50 Basispunkte höher (tiefer) gewesen, wäre der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen CHF 255 Millionen tiefer (CHF 289 Millionen höher) ausgefallen. Wäre der Abzinsungssatz per 31. Dezember 2020 50 Basispunkte höher (tiefer) gewesen, wäre der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen CHF 288 Millionen tiefer (CHF 329 Millionen höher) ausgefallen.
Wäre das für die Zukunft erwartete Lohnwachstum per 31. Dezember 2021 50 Basispunkte höher (tiefer) gewesen, wäre der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen CHF 17 Millionen höher (CHF 18 Millionen tiefer) ausgefallen. Wäre das für die Zukunft erwartete Lohnwachstum per 31. Dezember 2020 50 Basispunkte höher (tiefer) gewesen, wäre der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen CHF 22 Millionen höher (CHF 22 Millionen tiefer) ausgefallen.
Wäre die durchschnittliche Lebenserwartung (für Männer und Frauen) per 31. Dezember 2021 um ein Jahr gestiegen, wäre der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen CHF 115 Millionen höher ausgefallen. Wäre die durchschnittliche Lebenserwartung (für Männer und Frauen) per 31. Dezember 2020 um ein Jahr gestiegen, wäre der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen CHF 131 Millionen höher ausgefallen.
Erwartete Leistungsauszahlungen
Beträge in Mio. CHF (falls nicht anders vermerkt) | ||||
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2021 | 2020 | |||
Laufzeit der leistungsorientierten Verpflichtungen (Anzahl Jahre, gewichteter Durchschnitt) | 14.2 | 15.5 | ||
Erwartete Leistungsauszahlungen (nicht diskontierte Beträge) | ||||
innerhalb von 12 Monaten | 194 | 177 | ||
zwischen 1 und 2 Jahren | 181 | 169 | ||
zwischen 3 und 5 Jahren | 551 | 485 | ||
zwischen 6 und 10 Jahren | 905 | 766 |
Die erwarteten Beiträge für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2022 belaufen sich auf CHF 84 Millionen. Darin enthalten sind die Prämien aus Versicherungsverträgen, welche die Leistungsversprechen von leistungsorientierten Plänen für eigene Mitarbeitende decken.
Beitragsorientierte Pläne
Bestimmte Tochtergesellschaften bieten verschiedene beitragsorientierte Pläne an. Die Zugehörigkeit zu diesen Vorsorgeplänen ist entweder abhängig von einer gewissen Anstellungsdauer oder vom Anstellungsdatum. Die Pläne sehen sowohl die Beitragsbeteiligung der Arbeitgeber als auch der Mitarbeitenden vor. Die Aufwendungen im Rahmen dieser Vorsorgepläne betrugen im Jahr 2021 CHF 5 Millionen (2020: CHF 4 Millionen).
Aktienbezogene Vergütungen für Mitarbeitende
Für die Jahre 2021, 2020, 2019, 2018 und 2017wurden den Teilnehmenden des Aktienbeteiligungsprogramms der Gruppe sogenannte Restricted Share Units (RSU) zugewiesen. Die RSU begründen ein anwartschaftliches Recht auf einen nach Ablauf von drei Jahren unentgeltlichen Bezug von Aktien der Swiss Life Holding, sofern die reglementarischen Voraussetzungen erfüllt sind.
Die aktienbezogene Vergütung in den Jahren 2019, 2020 und 2021 erfolgte im Rahmen des neuen Unternehmensprogramms «Swiss Life 2021», das am 29. November 2018 angekündigt wurde. Die aktienbezogenen Vergütungen in den Jahren 2017 und 2018 erfolgten im Rahmen des Unternehmensprogramms «Swiss Life 2018». Zur Unterstützung der darin definierten Unternehmensziele legte der Verwaltungsrat Performancekriterien analog zu den Vorjahreszielen fest: IFRS-Gewinn (Gewichtung 50%), Risiko-, Gebühren- und Kommissionergebnis (Gewichtung 25%) und Cash-Überweisungen an die Swiss Life Holding zwecks weiterer Stärkung der Substanz und Dividendenfähigkeit (Gewichtung 25%).
Seit 1. März 2021 besteht für Mitarbeitende in Schlüsselpositionen des Segments «Asset Managers», die nicht am Aktienbeteiligungsprogramm der Gruppe teilnehmen, ein separates, speziell auf die Zielvorgaben zur gruppenweiten Vermögensverwaltungs- und Immobiliendienstleistungstätigkeit von Swiss Life Asset Managers ausgerichtetes Aktienbeteiligungsprogramm (LTI-AM). Den Teilnehmenden am Aktienbeteiligungsprogramm LTI-AM werden Restricted Share Units (AM RSU) zugewiesen. AM RSU begründen ein anwartschaftliches Recht auf einen nach Ablauf von drei Jahren unentgeltlichen Bezug von Aktien der Swiss Life Holding, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Zur Unterstützung der Zielerreichung wurden Performancekriterien wie folgt festgelegt: IFRS-Gewinn des Segments «Asset Managers» (Gewichtung 50%), Nettoneugelder im Drittkundengeschäft (Gewichtung 25%) und die Cash-Überweisung des Segments «Asset Managers» an die Swiss Life Holding (Gewichtung 25%).
Obwohl das Aktienbeteiligungsprogramm der Gruppe und das Aktienbeteiligungsprogramm LTI-AM unterschiedliche Teilnehmergruppen haben und auf unterschiedliche Ziele ausgerichtet sind, folgen sie den gleichen Mechanismen:
Nach Ablauf der Dreijahresfrist wird der Zielwert für jedes Performancekriterium mit den tatsächlichen Ergebnissen verglichen. Die Zuteilung von Aktien entspricht der Anzahl zugewiesener RSU (1 RSU = 1 Aktie), vorausgesetzt alle drei Performancekriterien werden nach Ablauf der Dreijahresfrist erreicht oder übertroffen, wobei übertroffene Werte zu keiner höheren Aktienzuteilung führen. Werden die Ziele nur teilweise erreicht, wird die Aktienzuteilung um die Gewichtung der betreffenden Performancekriterien gekürzt oder die RSU verfallen wertlos.
Beide Programme sehen zudem Anpassungs- und Rückforderungsmechanismen vor (sogenannter «Clawback»).
Der Fair Value der im Rahmen eines jeden Programms zugewiesenen RSU wird per Zuweisungsdatum bestimmt. Die Bestimmung erfolgte durch eine unabhängige Beratungsfirma anhand der Black-Scholes-Formel unter Berücksichtigung von Inputfaktoren wie der Dividendenrendite und der historischen Volatilität der Aktie der Swiss Life Holding. Die hiermit während der massgeblichen Sperrfrist verbundenen Aufwendungen wurden als Aufwendungen für Leistungen an Mitarbeitende erfasst und zogen eine entsprechende Erhöhung des Agios nach sich.
Im Jahr 2017 belief sich die Anzahl der im Rahmen dieses Programms zugewiesenen RSU auf 45 135. Der Fair Value am Bewertungsstichtag betrug CHF 281.80. Die Zuweisung erfolgte am 1. März 2017.
Im Jahr 2018 belief sich die Anzahl der im Rahmen dieses Programms zugewiesenen RSU auf 43 649. Der Fair Value am Bewertungsstichtag betrug CHF 300.66. Die Zuweisung erfolgte am 1. März 2018.
Im Jahr 2019 belief sich die Anzahl der im Rahmen dieses Programms zugewiesenen RSU auf 40 840. Der Fair Value am Bewertungsstichtag betrug CHF 380.66. Die Zuweisung erfolgte am 1. März 2019.
Im Jahr 2020 belief sich die Anzahl der im Rahmen dieses Programms zugewiesenen RSU auf 42 553. Der Fair Value am Bewertungsstichtag betrug CHF 377.24. Die Zuweisung erfolgte am 1. März 2020.
Im Jahr 2021 belief sich die Anzahl der im Rahmen des Unternehmensprogramms zugewiesenen RSU auf 37 436 und die Anzahl der im Rahmen des LTI-AM-Programms zugewiesenen AM RSU belief sich auf 7744. Der Fair Value am Bewertungsstichtag betrug CHF 394.51. Die Zuweisung erfolgte am 1. März 2021.
Die für das Geschäftsjahr 2021 erfassten Aufwendungen für aktienbezogene Vergütungen beliefen sich insgesamt auf CHF 17 Millionen (2020: CHF 16 Millionen).
Aktienbezogene Vergütungsprogramme der Gruppe (Restricted Share Units)
Anzahl Restricted Share Units | ||||||||||
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Stand 1. Januar | Ausgegeben | Abgänge von Mitarbeitenden | Ausübbar | Stand am Ende der Periode | ||||||
2021 | ||||||||||
Zugewiesen im Jahr 2018 | 43 150 | – | – | –43 150 | – | |||||
Zugewiesen im Jahr 2019 | 40 419 | – | – | – | 40 419 | |||||
Zugewiesen im Jahr 2020 | 41 796 | – | – | – | 41 796 | |||||
Zugewiesen im Jahr 2021 | – | 37 436 | – | – | 37 436 |
2020 | ||||||||||
Zugewiesen im Jahr 2017 | 43 952 | – | – | –43 952 | – | |||||
Zugewiesen im Jahr 2018 | 43 649 | – | –499 | – | 43 150 | |||||
Zugewiesen im Jahr 2019 | 40 840 | – | –421 | – | 40 419 | |||||
Zugewiesen im Jahr 2020 | – | 42 553 | –757 | – | 41 796 | |||||
2019 | ||||||||||
Zugewiesen im Jahr 2017 | 43 952 | – | – | – | 43 952 | |||||
Zugewiesen im Jahr 2018 | 43 649 | – | – | – | 43 649 | |||||
Zugewiesen im Jahr 2019 | – | 40 840 | – | – | 40 840 | |||||
2018 | ||||||||||
Zugewiesen im Jahr 2017 | 44 460 | – | –508 | – | 43 952 | |||||
Zugewiesen im Jahr 2018 | – | 43 649 | – | – | 43 649 | |||||
2017 | ||||||||||
Zugewiesen im Jahr 2017 | – | 45 135 | –675 | – | 44 460 |
Für das LTI-AM-Programm wurden im Jahr 2021 7744 Restricted Share Units ausgegeben und 264 Restricted Share Units verfielen aufgrund von Mitarbeiterabgängen.