32 Garantien und Zusagen
Mio. CHF | ||||
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31.12.2021 | 31.12.2020 | |||
Finanzgarantien | 19 | 25 | ||
Kreditzusagen | 515 | 539 | ||
Kapitalzusagen für alternative Anlagen | 1 300 | 1 918 | ||
Kapitalzusagen für Immobilienanlagen | 672 | 145 | ||
Übrige Kapitalzusagen | 133 | 441 | ||
Vertragliche Verpflichtungen zum Kauf oder Bau von Investitionsliegenschaften | 711 | 857 | ||
Übrige Eventualverpflichtungen und Zusagen | 539 | 282 | ||
Total | 3 889 | 4 207 |
Finanzgarantien
Die Gruppe hat Finanzgarantien und vergleichbare Instrumente ausgegeben. Finanzgarantien sehen bestimmte Zahlungen vor, falls der Inhaber durch nicht fristgemässe Zahlung eines Kunden einen Verlust erleidet.
Kreditzusagen
Die Gruppe hat zudem unwiderrufliche Zusagen zur Gewährung von Krediten und anderen Instrumenten abgegeben. Hierunter fallen noch nicht in Anspruch genommene Kreditlinien, mittels welcher Kunden ihren Liquiditätsbedarf decken können. Hinsichtlich des Ausfallrisikos sind diese Zusagen so gestaltet, dass die betreffenden Kunden bestimmte Bonitätsniveaus einzuhalten haben. Die Gruppe überwacht diese Risiken laufend.
Die gesamten Kreditzusagen umfassen auch Darlehenszusagen mit vorab festgelegter Verzinsung, die daher ein Zinsänderungsrisiko für die Gruppe mit sich bringen. Derartige Zusagen werden ausschliesslich für beschränkte Zeiträume abgegeben. Zum 31. Dezember 2021 standen die Nominalwerte derartiger Verpflichtungen bei CHF 232 Millionen für Zusagen in Schweizer Franken (2020: CHF 489 Millionen) und CHF 227 Millionen für Zusagen in Euro (2020: CHF 1 Million). Die vereinbarten Zinssätze liegen zwischen 0,75% und 2,17% für Zusagen in Schweizer Franken und zwischen 1,78% und 5,09% für Zusagen in Euro.
Kapitalzusagen für Immobilien und alternative Anlagen
Kapitalzusagen für alternative Anlagen sind nicht finanzierte Zusagen zur Direktanlage in Private Equity, Private-Equity-Fonds, Infrastruktur und Hedge Funds. Derartige Zusagen bergen kein Ausfall- bzw. Marktrisiko, da die Gruppe ihre Anlagen bei Inanspruchnahme der Zusage zum Marktwert erwirbt.
Übrige Kapitalzusagen
Übrige Kapitalzusagen umfassen Vereinbarungen über die Liquiditätsversorgung von Sicherungsfonds in der Versicherungsbranche, Zusagen für Investitionen in Immobilienfonds und übrige Zusagen.
Vertragliche Verpflichtungen zum Kauf oder zum Bau von Investitionsliegenschaften
Sie beziehen sich primär auf Projekte zum Kauf oder zum Bau von Investitionsliegenschaften in der Schweiz und in Deutschland.
Übrige Eventualverpflichtungen und Zusagen
Dieser Posten beinhaltet unter anderem vertragliche Verpflichtungen für Reparaturen und Unterhalt von Investitionsliegenschaften. Diese beliefen sich zum 31. Dezember 2021 auf CHF 121 Millionen (2020: CHF 163 Millionen).
Die Gruppe ist Partei in verschiedenen gerichtlichen Verfahren, Ansprüchen und Rechtsstreitigkeiten, die im Allgemeinen aus ihrer Geschäftstätigkeit als Versicherer herrühren. Der Ausgang laufender Verfahren, Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten könnte in nachfolgenden Perioden Auswirkungen auf das Betriebsergebnis oder die Mittelflüsse der Gruppe haben. Die Konzernleitung ist der Ansicht, dass für diese Fälle zum Bilanzstichtag angemessene Rückstellungen vorhanden sind.
In der Medienmitteilung vom 14. September 2017 war darüber informiert worden, dass Swiss Life im Gespräch mit dem amerikanischen Department of Justice (DoJ) zum Crossborder-Geschäft mit US-Kunden stand. Als Folge der weit fortgeschrittenen Gespräche mit dem DoJ bezüglich einer Übereinkunft hatte Swiss Life zulasten des Geschäftsjahres 2020 eine Rückstellung von CHF 70 Millionen vorgenommen. Gemäss Medienmitteilung vom 14. Mai 2021 hat Swiss Life mit dem DoJ eine Übereinkunft in Form eines Deferred Prosecution Agreement (DPA) mit dreijähriger Laufzeit erzielt. Die mit dieser Übereinkunft verbundene Zahlung lag im Rahmen der Rückstellung von CHF 70 Millionen, siehe Anhang 25 der konsolidierten Jahresrechnung.