25 Rückstellungen
Mio. CHF | ||||||||||||||||||
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Restrukturierung | Rechtsstreitigkeiten | Übrige | Total | |||||||||||||||
2021 | 2020 | 2021 | 2020 | 2021 | 2020 | 2021 | 2020 | |||||||||||
Stand 1. Januar | 10 | 11 | 22 | 23 | 89 | 33 | 121 | 66 | ||||||||||
Zugänge | 1 | 2 | 6 | 10 | 8 | 74 | 15 | 86 | ||||||||||
Verwendete Beträge | –2 | –2 | –2 | –7 | –70 | –4 | –74 | –13 | ||||||||||
Auflösungen | 0 | 0 | –9 | –6 | –4 | –2 | –13 | –8 | ||||||||||
Aufzinsung und Änderung des Abzinsungssatzes | – | – | 0 | 0 | – | – | 0 | 0 | ||||||||||
Umgliederungen und übrige Abgänge | – | – | 1 | 3 | –1 | –13 | – | –10 | ||||||||||
Währungsumrechnungsdifferenzen | 0 | 0 | –1 | 0 | 0 | 0 | –1 | 0 | ||||||||||
Stand am Ende der Periode | 9 | 10 | 17 | 22 | 22 | 89 | 48 | 121 |
Restrukturierung
Im Jahr 2021 wurden in Deutschland Rückstellungen für Restrukturierungsmassnahmen gebildet (2020: Deutschland), die erwartungsgemäss in den nächsten ein bis zwei Jahren verwendet werden.
Rechtsstreitigkeiten
Der Posten «Rechtsstreitigkeiten» bezieht sich auf verschiedene Verfahren in verschiedenen Ländern mit unsicherem Ausgang, einschliesslich Kundenansprüchen, die mit Vertriebseinheiten in Deutschland verbunden sind. Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten wurden gebildet, um Gerichts- und Verwaltungsverfahren abzudecken, die im gewöhnlichen Geschäftsgang entstehen. Diese Rückstellungen betreffen zahlreiche Fälle, die der Öffentlichkeit nicht bekannt sind oder deren detaillierte Offenlegung dem Interesse der Gruppe schaden könnte.
Übrige
Die übrigen Rückstellungen umfassen verschiedene Verbindlichkeiten, deren zeitliche Verwendung oder Höhe noch ungewiss ist (z. B. Schadenersatzrückstellungen im Zusammenhang mit der Immobilienentwicklung und -verwaltung). Im Vorjahr war eine Rückstellung in Höhe von CHF 70 Millionen mit Blick auf die erwartete Übereinkunft mit dem US Department of Justice (DoJ) betreffend das frühere Versicherungsportfolio mit US-Kunden enthalten, die zulasten des Geschäftsjahres 2020 vorgenommen worden war. Wie in der Medienmitteilung vom 14. Mai 2021 bekannt gegeben, hat Swiss Life mit dem DoJ eine Übereinkunft in Form eines Deferred Prosecution Agreement (DPA) mit einer dreijährigen Laufzeit erzielt. Die mit dieser Übereinkunft verbundene Zahlung lag im Rahmen der Rückstellung von CHF 70 Millionen.