Achtung der Menschenrechte
Swiss Life hat sich in allen Einflussbereichen zu Sozial- und Umweltstandards verpflichtet. Der Menschenrechtsansatz wurde im Berichtsjahr in allen relevanten Geschäftsbereichen geschärft und stärker im Weisungsprozess verankert und ist nun in einer gruppenweiten Erklärung zur Achtung der Menschenrechte zusammengefasst.
Swiss Life achtet die international anerkannten Rechte gemäss den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGP). In diesem Zusammenhang respektiert Swiss Life:
- die Internationale Menschenrechtscharta (International Bill of Human Rights)
- die Kernstandards und die Grundsätze der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO), einschliesslich des Diskriminierungsübereinkommens (Nr. 111) und des Übereinkommens über das Mindestalter zur effektiven Abschaffung der Kinderarbeit (Nr. 138) und des Übereinkommens über das Verbot und unverzügliche Massnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit (Nr. 182).
Als Unterzeichnerin des «UN Global Compact» verpflichtet sich Swiss Life jährlich öffentlich zur Achtung und zur Unterstützung der Menschenrechte sowie zur Einhaltung der zehn Prinzipien des United Nations Global Compact (UNGC). Zusätzlich hat sich Swiss Life zu allgemeinen und branchenspezifischen internationalen Standards wie den Principles for Responsible Investment (PRI) und den Principles for Sustainable Insurance (PSI) verpflichtet.