Versicherungsgeschäft
Swiss Life bietet ihren Kundinnen und Kunden vielfältige Lösungen zur finanziellen Absicherung und zur Vorsorge an. Ihre Laufzeit erstreckt sich häufig über viele Jahre oder gar Jahrzehnte. Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeit in der Produktgestaltung und im Underwriting ist deshalb zentral.
Im Rahmen ihres neuen Unternehmensprogramms «Swiss Life 2024» hat Swiss Life im Berichtsjahr ihren gruppenweiten Ansatz für die Integration von Nachhaltigkeitskriterien im Versicherungsbereich weiterentwickelt. Der Underwriting-Prozess von Swiss Life stellt sicher, dass das versicherte Portfolio den grundlegenden Standards und Werten des Unternehmens entspricht. Die Zeichnung von Risiken steht im Einklang mit den Bestimmungen der Aufsichtsbehörden und dem Engagement von Swiss Life für ein ganzheitliches und wertorientiertes Risikomanagement.
Lebensversicherungs- und Risikoprodukte tragen wesentlich zu einem selbstbestimmten Leben der Versicherten bei. Produktlösungen mit einer Sparkomponente ermöglichen es, für das Alter vorzusorgen und mögliche Vorsorgelücken zu schliessen. Mit der Versicherung der Risiken Tod und Invalidität kann man seine Angehörigen materiell absichern oder die finanziellen Auswirkungen einer Erwerbs- oder einer Berufsunfähigkeit mildern.
In vielen entwickelten Märkten bilden diese Produkte auch einen massgeblichen Teil der betrieblichen Altersvorsorge. Vor der Vertragsunterzeichnung evaluiert Swiss Life im Rahmen der Risikoprüfung neben den medizinischen und den finanziellen Aspekten standardmässig auch Nachhaltigkeitsfaktoren. Im Rahmen ihrer sozialen Verantwortung ist Swiss Life bestrebt, allen legitimen Unternehmen und Einzelpersonen Versicherungsschutz anzubieten. Deshalb nimmt Swiss Life Ablehnungen oder Ausschlüsse aufgrund von Nachhaltigkeitsaspekten nur selektiv vor.
Swiss Life versichert Menschen und möchte diese nicht von einem relevanten Versicherungsschutz ausschliessen, weil ihr Arbeitgeber in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte Aufholbedarf ausweist. Stellt Swiss Life bei der Risikoprüfung Hinweise auf Verstösse gegen geltende Gesetze, mangelnde Respektierung von Menschenrechten oder weitere Vorbehalte bezüglich der Rechtmässigkeit des Antragstellers fest, kann dies nach angemessener Klärung mit dem Antragsteller zu einer Ablehnung des Versicherungsantrags führen. Swiss Life fördert weiterhin einen aktiven, nachhaltigkeitsbezogenen Dialog mit ihren Kundinnen und Kunden, so beispielsweise im schweizerischen Kollektivgeschäft durch die Einbindung des Ansatzes zur verantwortungsvollen Anlagetätigkeit in die Kundeninformation und -kommunikation oder die Sensibilisierung durch Vermittlung ihres Nachhaltigkeitsansatzes in den verschiedenen Stiftungsräten.