EU-Taxonomieangaben für die Versicherungsgruppe
Nachfolgend werden Kennzahlen bezogen auf Kapitalanlagen zu Art. 8 der EU-Taxonomieverordnung dargestellt.
Im Rahmen der EU-Taxonomieverordnung Artikel 8 veröffentlicht Swiss Life zum ersten Mal Kennzahlen zu taxonomiefähigen (eligible) Kapitalanlagen zum 31. Dezember 2021 für die zwei Umweltziele Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel. Die folgenden taxonomiebezogenen Kennzahlen gelten für beide Umweltziele gleichermassen. Swiss Life veröffentlicht die Kennzahlen für Versicherungsunternehmen als Schweizer Mutter von EU-Unternehmen freiwillig, mit befreiender Wirkung für die EU-Tochterunternehmen.
Die gemäss EU-Taxonomieverordnung zu klassifizierenden Kapitalanlagen umfassen alle bilanzierten Kapitalanlagen1 («On-Balance Sheet») mit Ausnahme von Staaten, Zentralbanken und supranationalen Emittenten. In der Abbildung oben entspricht dies für Unternehmensanleihen wie auch für Aktien der Gesamtmenge des Kreisdiagramms.
Der Anteil von Staaten, Zentralbanken und supranationalen Emittenten an der Gesamtsumme aller Kapitalanlagen beträgt rund 18%. Der Anteil von Derivaten beträgt rund 1% an der Gesamtsumme aller Kapitalanlagen. Zum Stichtag 31. Dezember 2021 belaufen sich die beurteilten klassifizierten Kapitalanlagen der Anlageklassen Unternehmensanleihen (24%) und Aktien (18%) gesamthaft auf 42% der zu klassifizierenden Kapitalanlagen. Die Taxonomiefähigkeit der übrigen gemäss EU-Taxonomieverordnung zu klassifizierenden Kapitalanlagen, zum Beispiel Immobilien, kann aufgrund fehlender Daten nicht ermittelt werden.
1 Anlagen aus anteilgebundenen Verträgen sind in der Analyse enthalten
Aktuell sind 4% der zu klassifizierenden Kapitalanlagen taxonomiefähig (davon Unternehmensanleihen: 2% und Aktien: 2%). 14% der zu klassifizierenden Kapitalanlagen sind nicht taxonomiefähig (Unternehmensanleihen: 9% und Aktien: 5%). 24% der beurteilten klassifizierten Kapitalanlagen sind Investitionen in Unternehmen, die nicht in den Anwendungsbereich der «EU-Non-Financial Reporting Directive» (NFRD) fallen (in der Abbildung gekennzeichnet als Non-NFRD; Unternehmensanleihen: 13% und Aktien: 11%). Insgesamt wurde zur Bestimmung der taxonomiebezogenen Kennzahlen für Kapitalanlagen die Bewertung auf Basis des «Fair Value»-Ansatzes vorgenommen. Die Zuordnung der Wertschriften (Unternehmensanleihen und Aktien) erfolgt auf der Grundlage des EU-Taxonomiekompasses (NACE1-Codes-Mapping). Die Nachhaltigkeitsstrategie, auch im Kontext der Produktentwicklung und der Zusammenarbeit mit den Kundinnen und Kunden wird in den Kapiteln «Nachhaltigkeitsstrategie», «Nachhaltigkeit als Vermögenseigentümerin und Vermögensverwalterin» sowie «Nachhaltigkeit im Versicherungsgeschäft und in der Beratung» erläutert. Aspekte des Klimaschutzes und Anpassungen an den Klimawandel werden im Bericht aufgezeigt.
EU-Taxonomie
Im Juni 2020 wurde die Taxonomieverordnung im offiziellen Amtsblatt der EU publiziert. Die Regulierung implementiert ein Klassifizierungssystem, das dazu genutzt werden kann, Geschäftsaktivitäten, Dienstleistungen oder Produkte als nachhaltig zu definieren. Gemäss der Taxonomie ist eine Geschäftsaktivität oder ein Produkt nachhaltig, wenn es substanziell zu Klimaschutz und Klimaadaption beiträgt (zwei der prioritären Umweltziele der EU), dabei aber keine signifikanten negativen Auswirkungen auf diese beiden oder vier weitere EU-Umweltziele (Kreislaufwirtschaft, Gewässerschutz, Abfallvermeidung, Biodiversität) hat, soziale Mindestschutzvorschriften einhält und mit technischen Kriterien übereinstimmt.
1 Nomenclature statistique des activités économiques dans la Communauté européenne (Wirtschaftsklassifzierungssystem)