Sozialpartnerschaft
Das Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Verhältnis bei Swiss Life zeichnet sich durch einen engen Kontakt zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Mitarbeitenden und der Konzernleitung aus. Seit 1996 verfügt Swiss Life über einen Europäischen Betriebsrat (gemäss den EU-Richtlinien 94/45/EG und 2009/38/ EG).
Das zehnköpfige Gremium «Europa Forum» mit Repräsentanten aus vier Ländern trifft sich regelmässig mit Vertretern der Konzernleitung in ordentlichen und ausserordentlichen Sitzungen. Das Gremium beschäftigt sich mit der transnationalen Information und Konsultation zu Themen, die alle Swiss Life-Mitarbeitenden betreffen. Die Schwerpunkte 2021 waren die Covid-19-Pandemie, die Unternehmensstrategie «Swiss Life 2021», Nachhaltigkeit, Diversität und Inklusion sowie die Initiative «Swiss Life Way of Working».
Die Versammlungsfreiheit und das Recht auf Tarifverhandlungen sind durch lokale Gesetzgebungen (EU Charta Art. 12, schweizerische Bundesverfassung Art. 23) garantiert; sie bilden die Grundlage für interne Richtlinien. In den Ländern Frankreich, Deutschland und Luxemburg existieren Tarifvereinbarungen (GRI 102-41).
Detailliertere Angaben zu den Sozialpartnerschaften, den Tarif- und den Betriebsvereinbarungen sind in den einzelnen Gesellschaften der Swiss Life-Gruppe zu finden.